| | Sehr geehrte Damen und Herren, nach vier Sonderausgaben zum allgegenwärtigen Dauerthema erhalten Sie heute einen (fast) Corona-freien Newsletter mit allen Informationen, die sonst noch für Sie interessant sind. Alle Informationen rund um Corona finden Sie hier. Ihr IVD Bundesverband |
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Durch das „Gesetz zur Verlängerung und Verbesserung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn“ ist die Mietpreisbremse nochmals verschärft worden. Vereinbart der Vermieter eine Miete, die über der zulässigen Höhe von 110 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, kann der Mieter die überzahlte Miete zurückfordern. Nach der bisherigen Rechtslage ist die Rückforderung auf die Mieten beschränkt, die nach Zugang der Rüge fällig geworden sind. Diese Rechtslage gilt für alle bestehenden Mietverhältnisse weiter. Für Mietverhältnisse, bei denen der Vertrag ab dem 1. April 2020 abgeschlossen wird, ist der Zeitraum, für den der Mieter die überzahlte Miete zurückfordern kann, erweitert worden. Der Mieter kann die gesamte ab Beginn des Mietverhältnisses zu viel gezahlte Miete zurückfordern, wenn er den Verstoß gegen die Mietpreisbremse in den ersten 2 1/2 Jahren nach Beginn des Mietverhältnisses rügt und das Mietverhältnis bei Zugang der Rüge noch nicht beendet ist. Rügt der Mieter die Höhe der Miete erst nach Ablauf von 2 1/2 Jahren seit Beginn des Mietverhältnisses, kann er – wie bisher - nur die Mieten zurückfordern, die nach der Rüge fällig geworden sind. Außerdem wird die Mietpreisbremse verlängert. Bisher durften die Länder Verordnungen über die Mietpreisbremse bis zum Ende des Jahres 2020 erlassen. Deren Geltung war auf 5 Jahre beschränkt. Nach der Neuregelung muss eine Rechtsverordnung spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft treten. Damit werden die Verordnungen der Länder nicht automatisch verlängert, sondern sie erhalten nur das Recht, eine weitere Verordnung zu erlassen. Diese darf aber nur bis zum 31. Dezember 2025 gelten. |
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SMARTE E-MOBILITÄTSLÖSUNGEN FÜR DEN IMMOBILIENSEKTOR Machen Sie Ihre Immobilie fit für die Zukunft mit individuellen Ladelösungen von Wirelane. Elegante Hardware trifft auf smarte Software. Ob Mehrfamilienhäuser, Quartierslösungen oder Hotel- und Gaststättengewerbe, auch für Ihre Immobilie haben wir das passende Konzept. Wir bieten: Ein eichrechtskonformes Gesamtsystem und intelligentes Lastmanagement Flexible Backendsoftware zur Verwaltung des Ladepunktes und Abrechnung des Ladestroms Full Service: Wir begleiten den gesamten Prozess von der Installation bis zur Inbetriebnahme und darüber hinaus Seien Sie vorbereitet Sie wollen mehr erfahren? Kontaktieren Sie uns unter: info@wirelane.com. |
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Das Landgericht Berlin erachtet die Vorschriften des am 23. Februar 2020 in Kraft getretenen sogenannten "Berliner Mietendeckels" fĂĽr verfassungswidrig und hat im Berufungsverfahren beschlossen, dem BundesÂverfassungsÂgericht diese Frage zur Entscheidung vorzulegen. |
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Verwalter und Gebäudeeigentümer werden auch in der aktuellen Situation von den Statistischen Landesämtern aufgefordert, Auskünfte zu erteilen, unter anderem über ihre Gebäude mit Anschriften und Besitzverhältnissen. Dies stellt für die Verwalter teilweise einen nicht unerheblichen zeitlichen und personellen Mehraufwand dar. Aufgrund der derzeit vorherrschenden Situation lässt sich der Bürobetrieb ohnehin nur unter schwierigen Bedingungen aufrecht erhalten. Uns erreichen in letzter Zeit zahlreiche Mitgliederanfragen, wie man den mit dem Zensus 2021 verbundenen Verwaltungsaufwand in dieser Situation abmildern und gegebenenfalls eine Verschiebung des Zensus 2021 vorantreiben kann. Um einen genauen Überblick über das regional sehr unterschiedliche Anforderungsniveau zu erhalten, bitten wir Sie herzlich, an unserer Umfrage teilzunehmen. Nur mit Ihren Informationen haben wir die Chance, die Statistischen Landesämter zu einem Fristaufschub und das Bundesministerium zu einem Umdenken zu bewegen. Nehmen Sie sich bitte ein paar Minuten Zeit dafür. - Vielen Dank! |
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Cyber-Risiken: Teuer und unterschätzt! Heutzutage ist kein Unternehmen mehr vor den Cyber-Risiken sicher, da alle Unternehmen mit personenbezogenen bzw. vertraulichen Daten und IT gestützten Systemen arbeiten. Die EU-DSGVO erhöht den Druck im Falle von Datenschutzverletzungen schnell und gesetzeskonform zu handeln. Zudem geraten Unternehmen immer mehr in das Visier von Hackern oder werden durch eine breit gestreute Ransomware geschädigt. Unsere exklusiv für IVD-Mitglieder entwickelte Cyber-Versicherungslösung bietet Schutz vor den negativen finanziellen Folgen eines Cyber-/ Datenschutzvorfalls und unterstützt Sie mit einem Netzwerk aus Spezialisten. Für weitere Infos (hier klicken) |
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"Die Bundesregierung wollte Wohneigentum fördern, doch abgesehen vom Baukindergeld ist nichts passiert. Dabei gibt es genug Möglichkeiten. Jetzt muss sich endlich jemand um die Umsetzung kümmern." Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hat einen Beitrag von Jürgen Michael Schick veröffentlicht und damit überdurchschnittlich hohe Leserquoten erreicht. |
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Das Makler-Ranking vom Fachmagazin "immobilienmanager" ist seit 28 Jahren eine Benchmark für Immobilienmakler. Unterteilt nach den beiden Assetklassen Gewerbeimmobilien und Wohnimmobilien bildet es einen Überblick über den Markt der Maklerunternehmen in Deutschland. Für die „Local Heroes“ unter den Immobilienvermittlern gibt es eigenes Ranking, in dem sie sich präsentieren können. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Beleg (Wirtschaftsprüfer/Steuerberater) für die Gesamt-Umsatzsumme. |
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Die aktuelle Ausgabe des AIZ-Immobilienmagazins widmet sich unter anderem folgenden Themen: Digitalisierung und kein Ende: Im AIZ-Doppelinterview mit Professor Cai-Nicolas Ziegler, CEO Immowelt Group, und IVD-Vizepräsident Dirk Wohltorf wird die besondere Beziehung zwischen den Immobilienmaklern und den Immobilienportalen beleuchtet. Wien — Paradies für Mieter?: Der Wiener Wohnungsmarkt wird in Deutschland häufig als vorbildliches Modell des bezahlbaren Wohnens dargestellt. Niedriges Mietniveau, hohe Qualität der Wohnungen und das alles vor dem Hintergrund einer wachsenden Stadt. Ist das wirklich so? Die AIZ stellt eine neue empirica-Studie zu „Wohnungsmarkt Wien — Eine wohnungspolitische Analyse aus deutscher Sicht“ vor. |
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IVD-Stammtische 3. April, 14 Uhr: Rechts- und Steuerprobleme 6. April, 16 Uhr: Best-Practice in der Corona-Krise 7. April, 16 Uhr: Kommunikation während der Corona-Krise: Mehr Zeit für Ihre Kunden 8. April, 16 Uhr: Corona-Zeit für die Geldwäscheprävention nutzen 14. April, 16 Uhr: Rechts- und Steuerprobleme Bitte melden Sie sich einzeln unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer bei Nathalie Boensch (nbm@ivd.net) zu den Video-Stammtischen (mit zoom) an. Eine Bestätigung erhalten Sie in der Regel 24 Stunden vor Beginn der Videokonferenz. Die Plätze sind berenzt. Videokonferenz des IVD-West 8. April 2020, von 15:00 – 16:00 Uhr: Best-Practice in der Corona-Krise, exklusiv für Mitglieder. Registrieren Sie sich hier: https://zoom.us/webinar/register/WN_uJiRYBWQQyW9ov_UzQ5yHw Webinarangebot des IVD im Überblick 06.04.2020, Webinar, Akquisition von Verkaufsaufträgen für Immobilienmakler, RA Sven R. Johns 06.04.2020, Webinar, Corona und die Folgen - Spezielle Fragen für Unternehmen der Immobilienbranche, RA Sven R. Johns 14.04.2020, EIA Webinar, Bewerten nach der Maklerformel, Andreas Habath 14.04.2020, EIA Webinar, Wertexpertise für Makler, Andreas Habath 15.04.2020, Webinar, Bewerten nach der Maklerformel, Andreas Habath 16.04.2020, Webinar, Bewertungsirrtümer- und wie Sie diese vermeiden, Andreas Habath 16.04.2020, Webinar, Das neue Maklerrecht 2020, RA Sven R. Johns 20.04.2020, EIA Webinar, Mietpreisbremse: Neuregelungen und aktuelle Rechtsprechung, Dr. Christian Osthus 20.04.2020, EIA Webinar, Geldwäschegesetz: Vorbereitung auf die behördliche Überprüfung – was ist zu beachten?, Dr. Christian Osthus 21.04.2020 Webinar, Mit professionellem Beschwerdemanagement das eigene Marketing flankieren und negative Bewertungen vermeiden, Prof. Stephan Kippes 22.04.2020, Webinar, Digitaler Darwinismus - Was wir von erfolgreichen Proptech Maklern lernen können!, Florentino Trezek 23.04.2020, Webinar, Onlinewertermittlung - Vorsicht Falle! Andreas Habath 27.04.2020, EIA Webinar, Neuregelung Teilung der Maklerprovision, Dr. Christian Osthus 27.04.2020, EIA Webinar, Bauunterlagen sichten, beurteilen, ergänzen, Katrin Valerius 27.04.2020, Webinar, Der Zukunftsmakler Persönlichkeit statt Marketing, Andreas Habath 30.04.2020, Webinar, Was Immobilienmakler zu den AGB unbedingt wissen müssen, RA Sven R. Johns 30.04.2020, Webinar, Körpersprache – Für den 1. Eindruck gibt es keine 2. Chance, Evelyn-Nicole Lefèvre-Sandt 04.05.2020, Webinar, Rechtsfragen des Auftritts in sozialen Netzwerken & Co, RA Sven R. Johns 04.05.2020, Webinar, Marketing bei Restantenwohnungen – Crash-Kurs für Bauträger und den Immobilienvertrieb, Prof. Stephan Kippes 04.05.2020, Webinar, Objektbranding in der Immobilienpraxis – Wohn- und Gewerbeimmobilien professionell zur Marke machen, Prof. Stephan Kippes 04.05.2020,Webinar, On-Site-Marketing – am Bauträgerobjekt maximale Werbewirkung generieren, Prof. Stephan Kippes 07.05.2020, Webinar, Argumentationshilfen für Provisionsmodelle, Thomas Brunner 07.05.2020, Webinar, Widerrufsrecht, RA Sven R.Johns 11.05.2020, EIA Webinar, Verkehrssicherungspflichten – Gefahren für Verwalter, Dr. Keno Zimmer 11.05.2020, EIA Webinar, Die Kündigung wegen Zahlungsverzugs, Dr. Keno Zimmer 12.05.2020, Webinar, Aktuelle Rechtsprechung zum Maklerrecht, WEG, Mietrecht im Überblick, RA Sven R. Johns 18.05.2020, EIA Webinar, ENEV aktuell – Was muss ich als Makler beachten?, Rudolf Koch 18.05.2020, EIA Webinar, Achtung Geldwäsche – Was muss ich tun?, Rudolf Koch 18.05.2020, Webinar, Exposés erstellen – Hinweise, Rechtstipps und andere Themen rund um das Maklerrecht, Sven R. Johns 21.05.2020, Webinar, Argumentationshilfen für Provisionsmodelle, Thomas Brunner 22.05.2020, Webinar, Gibt es auch Farming bei Verwaltungen zur Akquisition von Beständen?, Prof. Stephan Kippes 22.05.2020, Webinar, Crash-Kurs Verkaufsschilder als Akquise- und Vermarktungstool, Prof. Stephan Kippes 25.05.2020, EIA Webinar, Tierhaltung in der Mietwohnung – sind Tierhaltungsklauseln für die „Katz“?, Dr. Keno Zimmer 25.05.2020, EIA Webinar, Betriebskostenabrechnung: Das Auskunfts- und Einsichtsrecht des Mieters in Abrechnungsbelege, Dr. Keno Zimmer 27.05.2020, Webinar, Immobilienwerbung und DSGVO, RA Sven R. Johns 28.05.2020, Webinar, Datenschutz und Immobilienvermittlung, RA Sven R. Johns 28.05.2020, Webinar, Was ist die optimale Verwaltungssoftware?, Jörg Wirtz 28.05.2020, Webinar, Tagesaktuelle Themen der Immobilienwirtschaft, Rainer Hummelsheim 02.06.2020, EIA Webinar, Informationspflichten des Maklers, Rudolf Koch 02.06.2020, EIA Webinar, Schimmelbefall in Gebäuden, Detlev Becker 04.06.2020, Webinar, Das neue Maklerrecht 2020, RA Sven R. Johns 15.06.2020, EIA Webinar, Haftungsrisiken des Maklers beim Verkauf von Immobilien, Dr. Gerald Kallenborn 16.06.2020, Webinar, Eigentümerversammlung – An- und Abwesenheiten, Beschlussfassung, RA Sven R. Johns DIA Deutsche Immobilien Akademie Tel.: 07 61-2 07 55-0, akademie@dia.de Bitte wenden Sie sich direkt an die DIA, um zu erfahren, ob geplante Präsenzveranstaltungen auch als Streaming angeboten werden. 21.04.2020, Freiburg, Seminar Abrechnung nach Modernisierung 23.04.2020, Freiburg, Seminar Die neue Ertragswertrichtlinie (EW-RL) 25.05.2020, Freiburg, Start Aufbaustudiengang Beleihungswertermittlung |
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