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Mandanteninformationsbrief Juli 2023 | ||||||||||||||||||||||||||||||
Guten Tag Herr , Beratungsgespräche führen wir gerne auch telefonisch, über Skype oder Microsoft Teams. Unser Mandantenrundbrief-Archiv finden Sie hier: https://unkelbach-treuhand.de/newsletterarchiv/ Mit freundlichem Gruà UNKELBACH TREUHAND GMBH 1. Börse, Geld und Vermögen: Summa Summarum Kaufen, halten, verkaufen? Intromantra: Wer weià das schon (Warren Buffett)? Immer im Markt bleiben (Charlie Munger)! Niemand war je in der Lage, die Börse vorherzusagen. Es ist eine totale Zeitverschwendung. In der von Forbes veröffentlichten Hitparade der Reichen der Welt war noch nie ein Börsentiming-Experte vertreten (Peter Lynch)! In dieser Postille werden keine konkreten Aktien empfohlen oder sonstige Kaufempfehlungen gegeben. Wohl wissend, dass nach allgemeiner Kapitalmarkttheorie alle zugänglichen Informationen bereits in den Kursen oder Preisen enthalten sind. Keynes, der zunächst ein erfolgreicher Investor war und dann im Crash von 1929 fast sein ganzes Vermögen verlor, hatte schon erkannt, dass es auf das Wissen um die Märkte gar nicht ankommt, sondern entscheidend ist zu wissen, was die anderen Marktteilnehmer planen. Misstrauen Sie also allen noch so gutgemeinten Empfehlungen - oder anders gewendet, wenn jemand vermeintliches Wissen um Kursentwicklungen hat, wieso sollte er es weitergeben und nicht selber nutzen? Durch Front Running will er andere zum Kauf von Titeln animieren, die er vorher selbst gekauft hat und nun verkaufen will. Aber bewährte Investments werden hier aufgezeigt, andere besprochen! Setzen muss aber jeder selber auf eigenes Risiko, wie in Baden-Baden. Pardon für dieses Mantra, es ist wichtiger denn je, wo jeder noch so gutmeinende Schreiberling meint, er sei im Besitz des Wissens um nachhaltige Kursentwicklungen; alles Stuss. Themen: Die Suche nach Alpha: ein tödlicher Anfängerfehler, Zinswirkungen auf Bankbilanzen, Immobilienpreise preisbereinigt, investieren in den USA oder Deutschland und Gasverträge. Zur verhängnisvollen Suche nach Alpha: Alpha, die Abweichung von der Benchmark-Performance, dem Investment mit überdurchschnittlicher Rendite, das den Gesamtmarkt schlägt. Kunden bei uns schlagen regelmäÃig nicht nur ex-ante sondern insbesondere ex-post hinsichtlich ihrer Anlagen auf. Geht eine Investition mit Kollateralschaden in die Hose, sind die Fragen, wie komme ich aus der Nummer raus und wo lag der Fehler. Wir widmen uns hier dem Anfängerfehler und der geht so: Man hat mitbekommen, dass die Banken das verkaufen, an dem sie das meiste verdienen, also gemangte Fonds, so dass sie über Vertriebs- und Bestandsprovisionen so viel verdienen, dass für den Kunden nichts mehr übrigbleibt. Im Bekanntenkreis oder aus der Presse hat man erfahren, dass der eine oder andere Geld mit Einzeltiteln gemacht hat. Häufig wird auch mit Seminaren geködert, die im Folgegeschäft mit laufenden Informationen über Aktien berichten, die selber gekauft wurden, meist in engen Märkten mit geringen Informationsmöglichkeiten, so dass man ausgeliefert ist und dem von den Frontrunnern skalpiert wird, vgl. Mantra. Der Autor hat jahrelang bei einem DAX-Konzern das Budget bearbeitet und ist regelmäÃig in die Erstellung von Budgets von Firmen involviert: Kein Unternehmensführer ist in der Lage, das nächste und die beiden folgenden Jahre exakt zu planen trotz aller Insiderinformationen, es gibt jede Menge Prämissen, die eintreten können oder eben nicht. Dann kommt dann ein externer Anlageberater und empfiehlt einen Titel: Ein Unding, denn die Prognose oder wohl besser Prophezeiung wird ja schwieriger als eine Budgetaufstellung, neben den Ergebnissen muss man auch das künftige Zinsumfeld und volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen wie Politik, Wechselkurs und viele andere Aspekte in die Kursprognose einflieÃen lassen. Die Kursprognose ist damit höchstens eine Prophezeiung eines Propheten bzw. eines Anlagebetrügers. Fazit: In Märkte gehen, also in Fonds, in preiswerte ETF, damit Sie am Leben bleiben, ökonomisch. Zu den Zinswirkungen auf Bankbilanzen, insbesondere die EZB und Bundesbank: Hiermit hängen die Bankenpleiten wie UBS oder die Fälle in den USA zusammen. Es wurden vor der Ukraine-Invasion zur Erreichung des von den Zentralbanken erwünschen Niedrigzinsinflationsziels Festverzinsliche in die Bücher genommen. Jetzt steigen die Zinsen und werden weiter steigen. Die Bankkunden wollen höhere Zinsen haben und kündigen ihre Einlagen, die Banken müssen nun verkaufen und realisieren Verluste. Aber auch die Papiere, die noch nicht verkauft wurden, müssen wertberichtigt werden, da deren Wert ja gesunken ist. Weitere Verluste fallen an. Nun hat die EBZ 5 Billionen  Festverzinsliche im Bestand und dieser soll schneller abgebaut werden, um über die daraus resultierenden geringeren Kurse mit höheren Zinsen die Inflation schneller zu bekämpfen und auf die gewünschten 2 % zu bringen, aktuell haben wir ja reichlich 6 %. Allerdings würden solche aktiven Verkäufe dazu führen, dass bisher nur auf dem Papier stehende Verluste realisiert würden. Nach Medienberichten warnt der Bundesrechnungshof, der Bund müsse möglicherweise einspringen. Laut "Wirtschaftswoche" monierten die Bonner Rechnungsprüfer, dass das Bundesfinanzministerium es versäumt habe, die Anleihe-Kaufentscheidungen der EZB kritisch zu hinterfragen, wie es das Bundesverfassungsgericht geboten habe. Der Bund kann also nicht auf Ausschüttungen hoffen, sondern muss ggf. Einlage in die Bundesbank tätigen. Etwas, was nicht in die aktuelle Kassenlage und die Haushaltsplanung passt, geht es doch aktuell darum, die Kindergrundsicherung zu finanzieren für die keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung stehen. Zu den gestiegenen Immobilienpreisen: Vor allem durch die gestiegenen Zinsen, sind die Immobilienpreise ins Rutschen gekommen, eine Trendumkehr nach oben zeichnet sich jedoch ab, da bekanntermaÃen der Wohnungsneubau leidet und der Zuzug an Menschen zunimmt. Der Autor hat 1986 8,75 % für sein vollfinanziertes Häuschen an Zinsen gezahlt zuzüglich 2 % Tilgung gezahlt, man musste sich also einschränken, Stand heute war die Wohnimmobilie aber kein schlechtes Geschäft: Anschaffungskosten t 180, 2 mal teilrenoviert, Wert heute wohl knapp t 1.000, eine Gewinnrealisierung ist aber nicht möglich, man will ja nicht in eine Mietwohnung ziehen und ein vergleichbares Objekt kostet aber auch t 1.000. Generell kann man sagen, dass sich eine Vermietungsrendite von Immobilien kaum darstellt, wohl aber eine VeräuÃerungsrendite, wenn man die Wiederanlage in vergleichbare Objekte auÃen vorlässt. Die Nachteile der Immobilienanlagen sind die hohen Beträge und entsprechend hohen Transaktionskosten. Empirische Untersuchungen zeigen, dass früher die Immobilien in Deutschland kaufkraftbereinigt deutlich teurer waren als heute. Seit 1980 haben sie real, also nach Inflation betrachtet, um gerade mal 15,5 Prozent im Preis zugelegt. Im gleichen Zeitraum stiegen die verfügbaren Realeinkommen jedoch um 40,9 Prozent. Bezieht man zusätzlich die Hypothekenzinsen ein, die damals Rekordstände erreichten, war es 1980 sogar viermal so schwer wie heute, eine Immobilie zu finanzieren. Generell müssen die Verkäufer aktuell wohl einen Preisabschlag hinnehmen. BekanntermaÃen sind die Finanzierungen der Banken eingebrochen. Da nach Sparkassenbeobachtungen jeder 2. Haushalt zur Sicherung seines Lebensstandards auf Erspartes zurückgreifen muss, sollte das Einkommen der Höhe nach stimmen und sicher sein. Der Heizungsirrsinn von Habeck und die EU-Gebäuderichtlinie dürften weitere Kaufhürden sein. Die Mieten werden aber wegen den fehlenden Neubauten weiter steigen. Quintessenz: Kaufen nur wenn man sich nicht dabei ruiniert oder halten Sie es wie Günter Netzer: BekanntermaÃen wohnt der durch die Selbsteinwechslung beim Pokalsieg der Borussen vor 50 Jahren bekannt gewordene Mittelfeldspieler mit Wohnsitz in der Schweiz und einem Vermögen von 35 Mio.  in einer Mietwohnung, weil er seine Anlagen rentierlicher als Immobilien betrachtet. Wo investieren, in den USA oder Deutschland bzw. EU? Sowohl in Deutschland als auch in den USA feiern die Anlegerinnen und Anleger an der Börse. Der deutsche Leitindex Dax hat in den vergangenen Wochen ein neues Rekordhoch erreicht, der marktbreite US-Index S&P 500 erreichte ein 52-Wochen-Hoch. So weit die Gemeinsamkeiten. Je weiter die Investoren allerdings in die Zukunft schauen, desto gröÃer werden die Unterschiede: In Deutschland sind sie skeptisch, während sie in den USA an anhaltend steigende Kurse glauben. Diese Gemengelage birgt Gefahr für neue Kursrücksetzer. Die Diskrepanz in der Stimmung erklärt man sich auch mit dem unterschiedlichen Umgang mit den Themen Künstliche Intelligenz (KI) und China. In den USA erfreut man sich einer wachsenden Unabhängigkeit von China und blickt mit der KI-Revolution nun hoffnungsvoll in die Zukunft. In Deutschland beklagt man hingegen weiterhin die groÃe Abhängigkeit von China und weià auch mit der KI-Revolution noch nicht wirklich viel anzufangen. In Deutschland fehlen hinsichtlich der KI nicht nur die fertigen eigenen Programme, sondern auch die Rechner und die Daten. Das Pentagon hat gerade auch die Auswertung vorhandener Daten hinsichtlich der Nutzung der KI für die Kriegsführung hingewiesen. Jeder merkt doch bei uns, dass hier versucht wird, den bereits vorhandenen Wettbewerbsnachteil mit Datenschutz einzuhegen und stellt diesen Stuà auch noch als intellektuelle Leistung im Rahmen des überall überbordenden Ethiküberhangs heraus. Die Industrievertreter beklagen sich bei dem als auch Wirtschaftsminister fungierenden Kinderbuchautor ohne Gehör über die überbordenden Vorschriften, die nicht wettbewerbsfähigen Energiekosten, die fehlenden Facharbeiter und stimmen mit den FüÃen ab: Sie verlagern nach den USA mit unternehmerischen Freiräumen und Subventionen: Die Antwort ist eindeutig: In den USA anlegen, auch dürfte der Wechselkurs helfen, bei dem Brüsseler 40.000-Mannapparat wird die Bevölkerung und die Wirtschaft gegängelt, die nationalen Regierung helfen hier gerne mit. Zur Energie und den Gasverträgen mit Russland: Das Scenario: Alle Welt baut Atomkraftwerke, China ohne Ende daneben Kohlekraftwerke. Unser Kinderbuchautor setzt auf Windrädchen und Solar, beide sind nicht grundlastfähig, Frankreich baut Atomkraftwerke, um uns stärker zu beliefern, die Industrie sucht das Weite. Anders gewendet: Wenn Habeck auf der Autobahn als Geisterfahrer dem Verkehr entgegenfährt, so kommen ihm analog keine Zweifel, das Parteigrundsatzprogramm ist stärker und er hat neben seinen Terminen noch Zeit, sich einen persönlichen Fotografen für t 400 für schöne Bilder zu suchen. Zu den Gasverträgen: Die Gastransitverträge zwischen Russland und Ukraine laufen 2024 aus und müssen verlängert werden, was ja wohl erheblich unsicher wegen des Krieges ist. In Anbetracht dieser Unsicherheit betonte Habeck die Bereitschaft Deutschlands, seinen Nachbarländern zu helfen. Er erklärte, dass Deutschland notfalls seine Industrie drosseln würde. Dies wäre notwendig, um sicherzustellen, dass die Versorgung anderer Länder wie Ãsterreich oder Ungarn weiterhin gewährleistet sei. Diese MaÃnahme würde jedoch bedeuten, dass Deutschland Industriekapazitäten reduzieren oder sogar abschalten muss. Habeck betonte jedoch auch, dass die endgültige Entscheidung davon abhängen würde, wie sich die Situation entwickelt. Habeck, der im Deutschen Bundestag die Nationalhymne nicht mitsingt und einst ausführte: ÂPatriotismus, Vaterlandsliebe also, fand ich stets zum Kotzen. Ich wusste mit Deutschland nichts anzufangen und weià es bis heute nichtÂ. Ergebnis: Scholz weist bei Maischberger darauf hin, dass man sich in der Koalition menschlich gut verstehe. In dem Irrenhaus Deutschland haben die Irren die Leitung übernommen und üben die planlose Planwirtschaft, die Firmen und intellektuelle Elite laufen weg, der Insolvenzverwalter und unbegleitete jugendliche Einwanderer kommen. Die Unruhen in Frankreich sind schon in die Schweiz übergeschwappt. Was tun: Geld in die USA retten und bei den nächsten Wahlen das Kreuz an der richtigen Stelle machen, was durch erwartete zunehmender Arbeitslosigkeit und weiterem Zuzug in das Sozialsystem erleichtert werden dürfte. Wie immer an dieser Stelle am Schluss ein paar situativ passende Börsen- und Lebensweisheiten: ÂGier frisst Hirn, insbesondere bei der Suche nach Alpha, vgl. oben. ÂDie Börse reagiert gerade mal zu zehn Prozent auf Fakten. Alles andere ist Psychologie (André Kostolany), insbesondere bei der Suche nach Alpha, vgl. oben. ÂIch kann Ihnen nicht sagen, wie man schnell reich wird; ich kann Ihnen aber sagen, wie man schnell arm wird: indem man nämlich versucht, schnell reich zu werden, (André Kostolany)Â, insbesondere bei der Suche nach Alpha, vgl. oben.Haben Sie Rentabilitätsprobleme bei Ihren Vermögensdispositionen, sei es mit dem Hintergrund Schweiz oder der geringen Erträge aufgrund der Negativzinsen, der Bankenhonorare oder sind Sie hinsichtlich Ihrer Altersvorsorge, insbesondere Lebensversicherungen, unsicher? Lassen Sie sich von uns beraten. Für ein erstes Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir beraten gegen Honorar und ohne Fixkosten, insbesondere behalten Sie hierbei die Verfügungsmacht und Ihr Vermögen in der Hand und wir werden nicht von dem Produkteanbieter bezahlt. Das ist wichtig! Wir sind nur unserem Auftraggeber verpflichtet. Wollen Sie Ihre Vermögensdispositionen beurteilt wissen oder wollen Sie Ihr Unternehmen gegen die aktuellen Entwicklungen sturmfest machen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir checken Ihr Vermögens- oder Geschäftsmodell und unterstützen Sie bei der strategischen Adjustierung. Gehören Sie zu den 17.000 erwarteten Insolvenzunternehmen, stimmen Sie mit uns die richtige Strategie ab, um Herr im Hause zu bleiben. Rund 560.000 mittelständische Unternehmen peilen in den nächsten Jahren eine Nachfolgeregelung an. Allerdings gibt es ein Problem: Viele von ihnen finden keinen Nachwuchs, weshalb Zigtausende wohl aus dem Markt ausscheiden werden. Einer KfW-Umfrage zufolge streben bis zum Ende des Jahres 2026 rund 560.000 der insgesamt etwa 3,8 Millionen mittelständischen Unternehmen eine Nachfolge an. Etwa 190.000 planen, ohne eine Nachfolgeregelung aus dem Markt auszuscheiden. Die Unternehmen werden dann liquidiert, die erhoffte Altersversorgung ist dann futsch. Die mit Abstand gröÃte Hürde für eine erfolgreiche Nachfolge ist aus Sicht von 79 Prozent der knapp 10.800 Befragten ein Mangel an geeigneten Kandidaten. Ein Jahr zuvor waren es 76 Prozent. Das Problem: Auf die geburtenstarke Babyboomer-Generation folgen deutlich schwächere Jahrgänge. Es fehlt der Nachwuchs. Zugleich steigt der Bedarf an Nachfolgern. Bei der Nachfolge ist Beratungsbedarf angesagt: Der Unternehmer regelt seine Nachfolge einmal, der Berater hat hier mehr Know How und Erfahrungen. Was oft nicht beachtet wird: Die Nachfolgeplanung ist ein Prozess, der dauert, kein zeitpunktbezogenes Ereignis wie: ÂWenn ich 60 bin, dann verkaufe ichÂ. Wir organisieren für Sie die Unternehmensnachfolge und nehmen im Vorfeld gerne eine indikative Unternehmensbewertung vor, damit Sie überschlägig eine Markteinschätzung Ihres Unternehmens gewinnen, dieses auch unter Berücksichtigung der momentanen Apokalypse, die noch nicht vorbei ist. Lassen Sie sich von uns Ihre testamentarischen Verfügungen hinsichtlich Ihrer Steuerfolgen bewerten. 2. Berücksichtigung von Verlusten aus ausländischen Betriebsstätten Ausländische Einkünfte, die in einem Land erzielt werden, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht, werden im Inland grundsätzlich nach zwei unterschiedlichen Regelungen behandelt: Anrechnungsmethode: Die Einkünfte werden im Inland erfasst; die im Ausland gezahlte Steuer wird regelmäÃig auf die inländische Steuer angerechnet. Freistellungsmethode: Die Besteuerung erfolgt ausschlieÃlich im Ausland; ggf. wirken sich die Einkünfte auf die Höhe des Steuersatzes für im Inland steuerpflichtige Einkünfte aus (sog. Progressionsvorbehalt; § 32b EStG).Für Einkünfte aus ausländischen Betriebsstätten sehen die in den DBAs vereinbarten Regelungen mit den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten regelmäÃig die Freistellungsmethode vor. Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass Verluste aus einer im EU-Ausland belegenen Niederlassung einer Kapitalgesellschaft nicht steuermindernd mit im Inland erzielten Gewinnen verrechnet werden können, wenn dem deutschen Staat kein Besteuerungsrecht zusteht. Das Gericht hat in diesem Zusammenhang nunmehr klargestellt, dass dies selbst dann gilt, wenn die Verluste im Ausland steuerrechtlich Âunter keinen Umständen verwertbar und damit final sind. Dies kann z. B. bei Aufgabe der wirtschaftlichen Tätigkeit der ausländischen Betriebsstätte aufgrund anhaltender Verluste, bei Ãbertragung oder Umwandlung der Betriebsstätte der Fall sein. Der Bundesfinanzhof begründet die Nichtanerkennung von ausländischen Betriebsstättenverlusten damit, dass die in den DBAs vereinbarte abkommensrechtliche Steuerfreistellung ausländischer Einkünfte sowohl positive als auch negative Einkünfte, also Verluste, umfasst. Der Ausschluss des Verlustabzugs verstöÃt auch im Hinblick auf sog. finale Verluste nicht gegen das Unionsrecht, wie eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofs ergab. \[Inhaltsübersicht\]3. Vermietung von Ferienwohnungen über Vermittler mit Zusatzleistungen Die Wohnungsvermietung gehört einkommensteuerrechtlich zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; das gilt grundsätzlich auch für die Vermietung von Ferienwohnungen, die möbliert und mit Geschirr, Bettzeug usw. ausgestattet sind. Die Vermietung von Ferienwohnungen kann aber auch zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen, wenn sie ÂhotelmäÃig erfolgt, d. h., wenn die Vermietung durch zusätzliche Nebenleistungen  wie z. B. (tägliche) Reinigung, Wäschewechsel, persönliche Betreuung oder auch dem Angebot von Mahlzeiten  einem Beherbergungsbetrieb ähnelt. Der Bundesfinanzhof hat in einer Entscheidung klargestellt, dass eine Ferienwohnungsvermietung nicht gewerblich ist, wenn sie über einen Vermittler durchgeführt wird, der seinerseits Âhoteltypische Zusatzleistungen an die Mieter im eigenen Interesse und auf eigene Rechnung erbringt. Im Streitfall hatte der Wohnungseigentümer eine Vermietungsgesellschaft mit der Vermietung seiner Ferienwohnung beauftragt, die für den Vermietungsservice einen bestimmten Anteil vom Vermietungserlös erhielt. Alle Zusatzleistungen wurden von der Vermietungsgesellschaft oder von von ihr beauftragten Dritten erbracht und abgerechnet. Diese hotelmäÃigen Dienstleistungen hatte das Gericht nicht dem Wohnungseigentümer zugerechnet, sodass dieser Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielte. \[Inhaltsübersicht\]4. Keine SteuerermäÃigung für Hausnotrufsystem Bei Aufwendungen für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine SteuerermäÃigung in Anspruch genommen werden. Unter haushaltsnahen Dienstleistungen werden dabei Leistungen verstanden, die eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweisen oder damit im Zusammenhang stehen (vgl. § 35a EStG). Auch die Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem können als haushaltsnahe Dienstleistungen zu qualifizieren sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist insoweit zu unterscheiden: Für ein von einer Pflegeeinrichtung bereitgestelltes und mit einer Betreuungspauschale abgegoltenes Notrufsystem, das innerhalb einer Wohnung im Rahmen des ÂBetreuten Wohnens Notfallhilfe durch das über einen Notruf verständigte Pflegepersonal der Einrichtung rund um die Uhr sicherstellt, kann die SteuerermäÃigung in Anspruch genommen werden; hier wird regelmäÃig die Notfall-Soforthilfe im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht. Im Gegensatz dazu kommt bei einem Hausnotrufsystem, mit dem im Notfall lediglich ein Kontakt zu einer 24-Stunden-Servicezentrale (Rufbereitschaft) hergestellt wird und von dort die Kontaktierung z. B. eines Angehörigen oder des Rettungsdienstes erfolgt, die SteuerermäÃigung nicht in Betracht. In diesen Fällen entstehen die Aufwendungen neben der Bereitstellung der erforderlichen Technik vor allem für das Bereithalten des Personals zur Entgegennahme eines eventuellen Notrufs (Rufbereitschaft) und ggf. die Verständigung Dritter für eine Hilfeleistung vor Ort; diese Tätigkeiten werden aber auÃerhalb der Wohnung des Steuerpflichtigen und damit nicht in dessen Haushalt erbracht. \[Inhaltsübersicht\]5.Erbfallkostenpauschale für Nacherben Hat ein Erblasser testamentarisch eine Vor- und Nacherbschaft verfügt, erben zivilrechtlich der Vorerbe und der Nacherbe nacheinander, aber beide vom ursprünglichen Erblasser. Erbschaftsteuerlich gilt dagegen nur der Vorerbe als Erbe des Erblassers (§ 6 Abs. 1 ErbStG), sodass sein (Vor-)Erwerb in vollem Umfang der Erbschaftsteuer unterliegt. Bei Eintritt des Nacherbfalls fällt ggf. erneut Erbschaftsteuer an, wobei das Verwandtschaftsverhältnis zum Vorerben maÃgebend ist (§ 6 Abs. 2 Satz 1 ErbStG). Im Rahmen der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs kann der Nacherbe zur Berücksichtigung von Erbfallkosten auch den Pauschbetrag in Höhe von 10.300 Euro nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG in Anspruch nehmen. Hierunter fallen z. B. Beerdigungskosten und Kosten im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses. Zwar ist der Pauschbetrag für jeden Erbfall nur einmal zu gewähren; da Vor- und Nacherbfall jedoch erbschaftsteuerlich als zwei getrennte Erbfälle zu behandeln sind, kann nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs der Pauschbetrag auch für jeden Erbfall angesetzt werden. Ein Nachweis, dass tatsächlich überhaupt Kosten angefallen sind, ist für den Abzug des Pauschbetrags nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs nicht (mehr) erforderlich; insoweit hat der Bundesfinanzhof seine bisherige Rechtsprechung geändert. 6. Finanzielle Beteiligung am Haupthausstand bei doppelter Haushaltsführung Ist aus beruflichen Gründen die Führung eines zweiten Hausstands am (auswärtigen) Beschäftigungsort neben dem Haupthausstand erforderlich, sind die Aufwendungen für den Hausstand am Beschäftigungsort im Rahmen der doppelten Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG) als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig. Voraussetzung dafür ist u. a. eine ausreichende finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung am Mittelpunkt der Lebensinteressen, dem Haupthausstand. Diese Frage kann sich insbesondere dann stellen, wenn eine ledige Person weiter im Haushalt der Eltern lebt und dort den Haupthausstand unterhält. Die Finanzverwaltung sieht dafür eine Beteiligung in Höhe von mehr als 10 % der Haushaltskosten als ausreichend an. Diese Grenze wurde vom Bundesfinanzhof nicht beanstandet. Für den Fall, dass im Haus der Eltern ein hinreichend abgrenzbarer eigener Haushalt geführt wird, bezieht das Gericht die Kostenbeteiligung ausschlieÃlich auf den eigenen Haushalt. Es hält es auch nicht für schädlich, wenn ein entscheidender Haushaltsbeitrag z. B. einmalig am Jahresende gezahlt wird. 7.VeräuÃerung eines Einfamilienhauses nach Ehescheidung Die VeräuÃerung einer Immobilie stellt ein steuerpflichtiges privates VeräuÃerungsgeschäft dar, sofern der Zeitraum zwischen Anschaffung und VeräuÃerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Wird das Objekt dagegen zwischen Anschaffung und VeräuÃerung oder im Jahr der VeräuÃerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt, ist die VeräuÃerung nicht steuerbar. In einer aktuellen Entscheidung hat sich der Bundesfinanzhof mit der Frage auseinandergesetzt, ob nach dem Auszug eines getrennt lebenden Ehepartners aus der vormaligen Ehewohnung die Nutzung durch das gemeinsame Kind dem ausgezogenen Miteigentümer als Âeigene Wohnzwecke zugerechnet werden kann. Dies hat das Gericht verneint. Zwar umfasst der Begriff der Âeigenen Wohnzwecke auch die Wohnzwecke von einkommensteuerlich zu berücksichtigenden Kindern, sodass hierin eine Âmittelbare Nutzung zu eigenen Wohnzwecken gesehen werden könnte; allerdings stellt die Mitnutzung durch den geschiedenen Ehepartner eine schädliche Nutzung dar. Im Ergebnis kann somit in diesen Fällen ein steuerpflichtiges VeräuÃerungsgeschäft vorliegen, wenn die Grundstückshälfte an den dort weiter wohnenden (ehemaligen) Ehepartner veräuÃert wird. 8.Berufsausbildungskosten nach vorheriger langjähriger Berufstätigkeit Insbesondere für Ausbildungen, die privat zu finanzieren sind, entstehen u. a. Kosten durch Kurs-, Schul-, Studien- bzw. Prüfungsgebühren oder auswärtige Unterbringung. Dies betrifft z. B. die Ausbildung zum Piloten, zum Heilpraktiker oder das Studium an einer privaten Hochschule oder Universität. Der Werbungskostenabzug für Berufsausbildungskosten kommt jedoch nur dann in Betracht, wenn bereits vorher eine Erstausbildung abgeschlossen wurde. Dies setzt eine geordnete Ausbildung voraus, die auf der Grundlage von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder Vorschriften eines Bildungsträgers mit einer Mindestdauer von 12 Monaten bei vollzeitiger Ausbildung durchgeführt wird. Wurde noch keine Erstausbildung abgeschlossen, können Berufsausbildungskosten nur im Rahmen des Sonderausgabenabzugs berücksichtigt werden. Dieser ist jedoch auf 6.000 Euro jährlich begrenzt und wirkt sich nur aus, wenn im gleichen Jahr Einkommensteuer zu entrichten wäre. Im Fall des Werbungskostenabzugs besteht dagegen die Möglichkeit des Verlustvor- bzw. -rücktrags. Für die Abzugsmöglichkeit ist daher entscheidend, ob bereits eine Erstausbildung abgeschlossen wurde. Der Bundesfinanzhof hatte in einem aktuellen Urteil über den Abzug von Berufsausbildungskosten  hier: der Ausbildung zum Berufspiloten  zu entscheiden, wenn davor lediglich eine langjährige Tätigkeit ohne abgeschlossene (Berufs-)Ausbildung ausgeübt wurde. Im konkreten Fall hatte der Kläger vor der Pilotenausbildung eine langjährige gewerbliche Tätigkeit im Bereich der Veranstaltungs- und Bühnentechnik ausgeübt, nachdem er zuvor ein 20 Monate dauerndes Praktikum absolviert hatte. Nach Ansicht des Gerichts war der gesetzlich definierte Begriff der Erstausbildung nicht erfüllt, da sowohl ein Praktikum als auch eine langjährige Tätigkeit nicht als geordnete Ausbildung anzusehen waren. Die Kosten für die Ausbildung zum Berufspiloten konnten daher lediglich im Rahmen der Sonderausgaben berücksichtigt werden. 9.Pflegeversicherung: Höhere Beiträge ab 01.07.2023 Im Zusammenhang mit einer Reform der Pflegeversicherung und aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sollen ab 01.07.2023 die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Erziehungsaufwands von Eltern angepasst werden. Der Grundbeitragssatz steigt dann um 0,35 % auf 3,4 % und der Zuschlag für über 23-jährige Kinderlose um 0,25 % auf 0,6 %. Neu ist eine Beitragssatzreduzierung für das 2. bis 5. Kind (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes) um jeweils 0,25 %, die  wie der Kinderlosenzuschlag  nur auf den Arbeitnehmeranteil anzuwenden ist; der Arbeitgeberanteil beträgt unabhängig von der Kinderzahl 1,7 %. Danach gelten ab 01.07.2023 für Arbeitnehmer folgende Beitragssätze in der sozialen Pflegeversicherung:
Infolge der Beitragserhöhung in der Pflegeversicherung werden auch die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug zum 01.07.2023 angepasst. Falls der Lohnsteuerabzug für Juli und August 2023 noch nicht gemäà der neuen Ablaufpläne möglich ist, soll der Lohnsteuerabzug bis zum 01.09.2023 entsprechend berichtigt werden, soweit es für den Arbeitgeber wirtschaftlich zumutbar ist. | ||||||||||||||||||||||||||||||
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