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Mandanteninformationsbrief Juni 2023 | |||||||
Guten Tag Herr , Beratungsgespräche führen wir gerne auch telefonisch, über Skype oder Microsoft Teams. Unser Mandantenrundbrief-Archiv finden Sie hier: https://unkelbach-treuhand.de/newsletterarchiv/ Mit freundlichem Gruà UNKELBACH TREUHAND GMBH 1. Börse, Geld und Vermögen: Summa Summarum Kaufen, halten, verkaufen? Intromantra: Wer weià das schon (Warren Buffett)? Immer im Markt bleiben (Charlie Munger)! Niemand war je in der Lage, die Börse vorherzusagen. Es ist eine totale Zeitverschwendung. In der von Forbes veröffentlichten Hitparade der Reichen der Welt war noch nie ein Börsentiming-Experte vertreten (Peter Lynch)! In dieser Postille werden keine konkreten Aktien empfohlen oder sonstige Kaufempfehlungen gegeben. Wohl wissend, dass nach allgemeiner Kapitalmarkttheorie alle zugänglichen Informationen bereits in den Kursen oder Preisen enthalten sind. Keynes, der zunächst ein erfolgreicher Investor war und dann im Crash von 1929 fast sein ganzes Vermögen verlor, hatte schon erkannt, dass es auf das Wissen um die Märkte gar nicht ankommt, sondern entscheidend ist zu wissen, was die anderen Marktteilnehmer planen. Misstrauen Sie also allen noch so gutgemeinten Empfehlungen - oder anders gewendet, wenn jemand vermeintliches Wissen um Kursentwicklungen hat, wieso sollte er es weitergeben und nicht selber nutzen? Durch Front Running will er andere zum Kauf von Titeln animieren, die er vorher selbst gekauft hat und nun verkaufen will. Aber bewährte Investments werden hier aufgezeigt, andere besprochen! Setzen muss aber jeder selber auf eigenes Risiko, wie in Baden-Baden. Pardon für dieses Mantra, es ist wichtiger denn je, wo jeder noch so gutmeinende Schreiberling meint, er sei im Besitz des Wissens um nachhaltige Kursentwicklungen; alles Stuss. Themen: Deutsche Wirtschaft schrumpft, wo investieren, DAX? Crash? Wo investiert Warren Buffett? Wie investieren? Von Januar bis März ging die Volkswirtschaft (gemessen am Bruttoinlandsprodukt bzw. BIP) um 0,3% zum Vorquartal zurück, wie eine angepasste Schätzung der Experten des Statistischen Bundesamts ergab. Damit fiel Deutschlands BIP zwei Quartale in Folge (Oktober bis Dezember 2022: - 0,5%). Das bedeutet: Rezession! Zum Vergleich: In der Gesamt-EU stieg die Wirtschaftsleistung um 0,2 Prozent, Spanien und Italien schafften sogar 0,5 Prozent. Auch die USA haben um 0,3 Prozent zugelegt. Die Bundesbank beruhigt zwar, sagt in ihrem Monatsbericht einen Mini-Aufschwung für die kommenden Monate voraus und ein BIP-Plus von 0,4 Prozent im Gesamtjahr 2023. Doch die Stimmung in der Wirtschaft kippt längst. Wichtige Frühindikatoren kündigen eine längere Krise an. Der Industrie brechen die Aufträge ein! Die Unternehmen erhielten im März 10,7 Prozent weniger Bestellungen. Beispiel Pkw-Produktion: Im April wurden in Deutschland 321 000 Autos gebaut  26 Prozent weniger als im März 2023, 24 Prozent weniger als im April 2022. Auch die Stimmung hat sich seitdem nicht verbessert, ganz im Gegenteil: Der Einkaufsmanagerindex (basiert auf der Befragung von 400 Unternehmen) fiel im Mai den vierten Monat in Folge und zeigt zunehmend Pessimismus. Auch der ifo-Geschäftsklimaindex fiel im Mai erstmals seit sechs Monaten. Insbesondere exportierende Unternehmen haben für die kommenden Monate wenig Zuversicht. Der Wohnungsbau liegt brach: Das Baugewerbe (steht für etwa 6 Prozent Anteil an der wirtschaftlichen Gesamtleistung) crashte im März um ganze 40 Prozent, Tendenz weiter abwärts! Konsum: Wegen der anhaltenden Inflation (7,2 Prozent im April) gaben die Deutschen für Essen, Kleidung und Möbel weniger Geld aus als noch zum Jahresende 2022. Der Konsum schrumpfte um 1,2 Prozent. Noch dazu belastet die Heizungsdebatte und die Aussicht auf steigende Mieten die Ausgabelust vieler Hauseigentümer und Mieter. Und sie kauften weniger Autos, da manche Förderung wegfiel. Deutsche Firmen investieren lieber im Ausland oder wandern ab: 32 Prozent der Unternehmen, die Investitionen im Ausland tätigen, begründeten diesen Schritt mit einer Kostenersparnis  so viele Unternehmen wie seit 15 Jahren nicht mehr, wie die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) im April ermittelte. Die deutsche Wirtschaft hat ein langfristiges Problem, das teuer werden kann. Die Standortqualität hat in den zurückliegenden 15 Jahren im Vergleich zu anderen Ländern nachgelassen. Grund: Veraltete StraÃen und Brücken, eine miese digitale Infrastruktur, schlechte Schulen, dafür aber immer mehr Steuern und Belastungen für Unternehmen. Und insbesondere an der politischen Spitze, nicht in den Ländern, eine Amateurtruppe, die sich der Wirklichkeit verweigert und die Realität aus ihrem Parteiprogramm ableitet und bildungsfern ist. Wer in der Industrie nach oben kommen will, braucht einen exzellenten Uni-Abschluss und 20 Jahre beste Bewertungen in seinen zugewiesenen Verwendungen. Nichts davon ist in der Politik erforderlich, vgl. Lang, Esken oder Künert, aber auch ein Habeck, andere könnten genannt werden. Habecks Heizungsunfug lässt erkennen, dass er nicht weiÃ, wie Wirtschaft funktioniert, jetzt soll jeder Haushalt hinsichtlich seiner Heizgewohnheiten erfasst werden. Das Potsdam-Institut für Klimaforschung hat dem 173 Seiten Heizungsgesetz eine klare Absage erteilt und auf das 2027 kommende europäische System über den Einbezug in den Zertifikatehandel verwiesen. Wann werden wir wach und wehren uns gegen die Malträtierung einer Nichtleistungselite quer durch die Parteien? Dieses vor Augen wäre es ein Wunder, wenn der DAX mit Indizes aus leistungsorientierten Ländern mithalten könnte. Stellen wir hier auf den DAX, den Euro Stoxx und auf den hier präferierten Nasdaq 100 ab. Da häufig bei Indexvergleichen nicht beachtet wird, dass der DAX ein Performanceindex und der Nasdaq ein reiner Kursindex ist, werden bei Kennzahlen angegeben. Der Performanceindex enthält auch die Ausschüttungen, die wieder angelegt werden und der reine Kursindex dagegen nur die Kurse. Die folgenden Veränderungen betreffen die Zeit ab Mai 2003 in Prozent: Die erste der folgenden Zahlen gibt den Anstieg des Kursindex in % wieder: DAX 210, 466: Stoxx 94, 301; Nasdaq 100 1.124, 1.354. Betrachtet man den DAX ab März 2000 gilt folgendes: Sein Performanceindex lag bei 8.000 und sein Kursindex bei 6.266, heute liegt er bei 6.453, somit über 23 Jahre insgesamt ein Plus von sage und schreibe nur 3 %. Kommentar wohl entbehrlich: Diese Kursentwicklung ist eine Gesamtbewertung der deutschen Wirtschaftspolitik. Bekommen wir einen Crash in der Wirtschaft und an der Börse? Wie ausgeführt schrumpft die deutsche Wirtschaft, Gründe wurden genannt. Ein aktuelles Hauptproblem ist der Zins als Reflex auf die Inflation, ein Phänomen, das auch die USA betrifft. Wurde in einer Erklärungslinie der Ãkonomie der Einfluss der Geldmenge auf die Inflation sogar geleugnet, werden aber nunmehr von den Zentralbanken die Geldmengen reduziert und somit auch das Zinsniveau angehoben, um der Inflation Herr zu werden. Neben dem Budgetstreit in den USA ist das die gröÃte Baustelle, um steigenden Kursen den Weg zu ebnen. Der Fed-Vorsitzende Powell erklärt regelmäÃig, dass die Zinsen für eine viel längere Zeit auf einem höheren Niveau bleiben werden, als ursprünglich gedacht. Es ist sogar damit zu rechnen, dass die Zinssätze auf bis zu 7 Prozent steigen werden. An den Finanzmärkten ist davon jedoch nicht viel zu spüren, hier wird bereits auf eine baldige Senkung der Zinsen spekuliert, was neben der KI die steigenden Kurse der letzten Wochen erklärt. Stellen wir hier auf die USA ab, die EZB folgt der FED. Dort sind die Banken weiter gefährdet: Die Bankenkrise steht dort vielmehr erst am Anfang, denn der Abzug von Kapital aus den Regionalbanken, hin zu gut verzinsten Geldmarktfonds, hält weiter an. Zudem hat die groÃe Pleitewelle der Gewerbeimmobilien, die von diesen Banken finanziert wurden, noch gar nicht begonnen. Die Leerstandsraten steigen und Immobilien-Insider fordern bereits eine staatliche Rettungsaktion. Der ehemalige Dallas Fed Präsident Robert Kaplan rechnet ebenfalls mit einer Umverteilung, denn die hohen Fed-Zinsen betreffen vorwiegend kleine und mittlere Unternehmen. Sie finanzieren sich aus kurzfristigen Krediten, die über das vordere Ende der Renditekurve beeinflusst werden, die wiederum sensibler auf den Fed-Zins reagieren. GroÃe Konzerne nehmen hingegen langfristig Kapital auf, zu Zinsen, die unter der Fed Funds Rate liegen, daneben finanzieren sie sich über Aktien, also Eigenkapital. Kaplan geht davon aus, dass es einer viel stärkeren Abkühlung der Wirtschaft bedarf, damit die Fed ihrem Ziel einer Inflation von 2 Prozent näherkommt. Doch jeder Eingriff in die Wirtschaft in Form von Rettungsaktionen wird den Wettlauf um die steigenden Preise zu einem zermürbenden Marathon werden lassen, bei dem viele auf der Strecke bleiben. Auch bei uns ist der Immobiliensektor abgekühlt, die Neufinanzierungen sanken im Vorjahresvergleich um 48 %, jedoch die Banken verdienen sich schusselig: Die Festgeldkonten werden weiterhin gering verzinst und von der EZB gekommen die Banken satte 3,25 % ohne Risiko und ohne viel Arbeit. Ob es crasht, hängt auch von der Entwicklung in der Ukraine ab, wobei die Energiepreise schon wieder auf Vorkriegsniveau sind. Wie auch immer, die Kerninflationsrate, also der Preisanstieg ohne Energie liegt hier und drüben weit über den anvisierten 2 %. Wo ist der GroÃmeister Buffett investiert? Buffett ist ein Genie, dass auf Substanz, Preissetzungsmacht und gutes Management Wert legt, mit den Technologiewerten hat er sich zu Beginn schwer getan und Börsenbeginnern empfiehlt er den S&P 500, um den Einfluss der Schwergewichte und deren horrenden KGV zu begrenzen im Vergleich zu den hier präferierten S&P Infotech und Nasdaq 100. Warren ist bei Apple mit sage und schreibe 46,4 % seines Depotwertes investiert. Apple hat ein KGV von 30, daneben hat er Ãl- und Bankaktien und Foodwerte wie seine beliebte Coca-Cola. Sein Buddy Munger weist darauf hin, dass er von Risikostreuung wenig hält, gekauft wird das Beste, was der Markt bietet und gut ist. Die beiden genannten haben gut ausgesorgt, so dass der Rat mit dem breit gestreuten S&P 500 für Beginner wohl nicht schlecht ist. Wie sollte man investieren? Risiko und Renditen sind am Finanzmarkt im Regelfall normalverteilt. Man fährt also am sichersten, indem man einfach alle Aktien eines Marktes gleichzeitig hält - also einen Index etwa über einen ETF kauft, statt Einzeltitel. Und sich die hohen Verwaltungskosten für die Expertenauswahl spart. ÂWarum interessieren uns aktive Fonds überhaupt noch? fragte die ÂFinancial Times daher im vergangenen Jahr. Nur einige ganz wenige Ausnahmen bestätigen die Regel. Ein kleiner Prozentsatz der Vermögensverwalter schafft es tatsächlich, den Markt zu schlagen. Auch die gröÃten Hedgefonds-Legenden schaffen es damit nicht, auf Dauer immer den Markt zu schlagen. Vielleicht sind es ihre legendären Heldengeschichten, die Anleger gegen das Gesetz der groÃen Zahlen verleiten, immer wieder neues Geld in die Finanztipps der Investmentgurus zu pumpen. Die VerheiÃung, dass man vielleicht doch zu den wenigen Auserwählten gehört, die gegen den Strom in die richtige Richtung wetten, ist offenbar zu verlockend. Wer auf der amerk. Sohn Investment Conference als Redner auftritt, hat es in der Welt der Finanzelite bis ganz nach oben geschafft. David Einhorn, Bill Ackman, Stanley Druckenmiller - sie alle haben Milliarden als professionelle Geldmanager verdient. Auf das Szenetreffen der Hedgefonds-Stars führt sie das, was die ganze Branche antreibt: die Suche nach Alpha - der Abweichung von der Benchmark-Performance, dem Investment mit überdurchschnittlicher Rendite, das den Gesamtmarkt schlägt. Doch womöglich ist die teure Rosinenpickerei von Aktien, Anleihen, Rohstoffen und Devisen umsonst und Einhorn, Ackman, Druckenmiller & Co. das ganze Geld nicht wert, das man ihnen zuwirft. Das ÂWall Street Journal hat schon vor fünf Jahren den Test gemacht, um es mit der Crème de la Crème der Investmentbranche aufzunehmen. Die Finanzmarktredakteure warfen dafür Dartpfeile auf den Kursteil ihrer Zeitung. Das ernüchternde Ergebnis: Ihr zufällig zusammengewürfeltes Portfolio schlug die Anlagetipps der Sohn Conference nach einem Jahr um schlappe 22 Prozent. Gerade mal ein Drittel der Profi-Empfehlungen übertraf überhaupt die Kursgewinne des S&P 500 im gleichen Zeitraum. Vgl. Einführungsmantra. Was tun? Drin bleiben und nicht ewig zocken, die letzten Wochen sind doch wohl gut gelaufen, so dass jeder doch schon etwas Fett angesetzt hat für den Fall, dass an der Zinsschraube weiter gedreht wird. Unsere 100 Nasdaqwerte haben riesige Cashbestände und sind damit zinsunabhängig und auch die KI demonstriert ihre Macht, so droht Altman der EU doch, diese von der KI auszuschlieÃen, sollte man es mit der Regulierung übertreiben, man solle doch gefälligst erst mal dem Programm eine Chance geben. Klar, die 40.000 EU-Bediensteten suchen Aufgaben ohne Rücksicht auf Verluste, der Regulierungsfrontrunner Italien hat das schnell verstanden. Wie immer an dieser Stelle am Schluss ein paar situativ passende Börsen- und Lebensweisheiten, diesmal wieder von dem gröÃten aller Sprücheklopfer, André Kostolany, und einem unbekannten TikToker mit einem Spruch, der zu gut ist, als dass man auf diesen hier verzichten kann: ÂWenn alle Spieler auf eine angeblich todsichere Sache spekulieren, geht es fast immer schief. ÂSpekulieren kann jeder. Es zur richtigen Zeit zu tun - das ist die Kunst. ÂNicht reich muss man sein, sondern unabhängig. ÂIch möchte mich outen, ich bin transfinanziell. Ein Reicher, gefangen im Körper einer armen Sau.ÂHaben Sie Rentabilitätsprobleme bei Ihren Vermögensdispositionen, sei es mit dem Hintergrund Schweiz oder der geringen Erträge aufgrund der Negativzinsen, der Bankenhonorare oder sind Sie hinsichtlich Ihrer Altersvorsorge, insbesondere Lebensversicherungen, unsicher? Lassen Sie sich von uns beraten. Für ein erstes Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir beraten gegen Honorar und ohne Fixkosten, insbesondere behalten Sie hierbei die Verfügungsmacht und Ihr Vermögen in der Hand und wir werden nicht von dem Produkteanbieter bezahlt. Das ist wichtig! Wir sind nur unserem Auftraggeber verpflichtet. Wollen Sie Ihre Vermögensdispositionen beurteilt wissen oder wollen Sie Ihr Unternehmen gegen die aktuellen Entwicklungen sturmfest machen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir checken Ihr Vermögens- oder Geschäftsmodell und unterstützen Sie bei der strategischen Adjustierung. Gehören Sie zu den 17.000 erwarteten Insolvenzunternehmen, stimmen Sie mit uns die richtige Strategie ab, um Herr im Hause zu bleiben. Rund 560.000 mittelständische Unternehmen peilen in den nächsten Jahren eine Nachfolgeregelung an. Allerdings gibt es ein Problem: Viele von ihnen finden keinen Nachwuchs, weshalb Zigtausende wohl aus dem Markt ausscheiden werden. Einer KfW-Umfrage zufolge streben bis zum Ende des Jahres 2026 rund 560.000 der insgesamt etwa 3,8 Millionen mittelständischen Unternehmen eine Nachfolge an. Etwa 190.000 planen, ohne eine Nachfolgeregelung aus dem Markt auszuscheiden. Die Unternehmen werden dann liquidiert, die erhoffte Altersversorgung ist dann futsch. Die mit Abstand gröÃte Hürde für eine erfolgreiche Nachfolge ist aus Sicht von 79 Prozent der knapp 10.800 Befragten ein Mangel an geeigneten Kandidaten. Ein Jahr zuvor waren es 76 Prozent. Das Problem: Auf die geburtenstarke Babyboomer-Generation folgen deutlich schwächere Jahrgänge. Es fehlt der Nachwuchs. Zugleich steigt der Bedarf an Nachfolgern. Bei der Nachfolge ist Beratungsbedarf angesagt: Der Unternehmer regelt seine Nachfolge einmal, der Berater hat hier mehr Know How und Erfahrungen. Was oft nicht beachtet wird: Die Nachfolgeplanung ist ein Prozess, der dauert, kein zeitpunktbezogenes Ereignis wie: ÂWenn ich 60 bin, dann verkaufe ichÂ. Wir organisieren für Sie die Unternehmensnachfolge und nehmen im Vorfeld gerne eine indikative Unternehmensbewertung vor, damit Sie überschlägig eine Markteinschätzung Ihres Unternehmens gewinnen, dieses auch unter Berücksichtigung der momentanen Apokalypse, die noch nicht vorbei ist. Lassen Sie sich von uns Ihre testamentarischen Verfügungen hinsichtlich Ihrer Steuerfolgen bewerten. 2. Höhe der Säumniszuschläge und Aussetzungszinsen rechtmäÃig? Bei nicht rechtzeitiger Zahlung von Steuern werden Säumniszuschläge fällig. Diese betragen 1 % pro angefangenen Monat für den auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren abgerundeten fälligen Steuerbetrag (§ 240 Abs. 1 AO). Dies entspricht einem Jahreszinssatz von 12 % und ist insbesondere in einer Niedrigzinsperiode relativ hoch. Der Bundesfinanzhof hat hier allerdings keinen unmittelbaren Zusammenhang gesehen, da die Säumniszuschläge in erster Linie dazu dienen, pünktliche Steuerzahlungen zu gewährleisten, und der Charakter als Zins dahinter zurücktritt. Letztlich hat es der Steuerzahler in der Hand, Säumniszuschläge durch pünktliche Zahlungen zu vermeiden. Die Höhe der Säumniszuschläge wird daher vom Bundesfinanzhof als rechtmäÃig angesehen. Die Funktion der Säumniszuschläge ist insofern auch nicht mit der von sog. Steuerzinsen nach § 233a AO vergleichbar. Diese sind als Folge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 0,5 % (ab dem 01.01.2019) auf 0,15 % pro Monat herabgesetzt worden. Fraglich bleibt damit, ob der Zinssatz von 0,5 % pro Monat für Stundungs-, Hinterziehungs- und Aussetzungszinsen (§§ 234, 235 und 237 AO) ab 2019 noch rechtmäÃig ist. Dazu hatte sich das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich nicht geäuÃert. Für Aussetzungszinsen, die auf Antrag bei Aufschieben der Fälligkeit von durch Einspruch angefochtenen Steuerbeträgen anfallen, haben Finanzgerichte die RechtmäÃigkeit bejaht. Die weitere Entwicklung bleibt allerdings abzuwarten. \[Inhaltsübersicht\]3. MoPeG: Neuregelungen bei der GbR Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), das am 01.01.2024 in Kraft tritt, werden insbesondere zahlreiche Regelungen zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) geändert bzw. erstmalig in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen. Die wichtigsten Neuerungen sind: Differenzierung zwischen rechtsfähiger (AuÃen-)GbR und nicht rechtsfähiger (Innen-)GbR im Bürgerlichen Gesetzbuch; Errichtung eines Gesellschaftsregisters, in das sich die rechtsfähige GbR eintragen lassen kann; z. B. für den Erwerb oder die VeräuÃerung von GmbH-Beteiligungen oder Grundstücken ist die Eintragung in das neue Register verpflichtend; Aufgabe des Gesamthandsprinzips: Das Gesellschaftsvermögen wird nicht mehr den Gesellschaftern zur gesamten Hand zugewiesen, sondern unmittelbar der Gesellschaft; damit sind aus einem Titel gegen die GbR Zwangsvollstreckungen nur noch gegen die Gesellschaft möglich. Für die Inanspruchnahme der Gesellschafter ist ein gesonderter Titel erforderlich. Die Beteiligung an Gewinn und Verlust sowie die Stimmrechte der Gesellschafter richten sich nicht mehr nach Köpfen, sondern grundsätzlich nach den Beteiligungsverhältnissen, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes regelt.Etwaige steuerliche Auswirkungen der Neuregelungen sind aktuell noch unklar. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen die zivilrechtlichen Ãnderungen nicht zu Ãnderungen der ertragsteuerlichen Grundsätze bei der Besteuerung von Personengesellschaften führen. \[Inhaltsübersicht\]4. Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus sog. Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten) In Deutschland ansässige Unternehmer bzw. Unternehmen, die ausländische Leistungen in einem Nicht-EUStaat bezogen und entsprechende Vorsteuerbeträge (z. B. anlässlich von Geschäftsreisen) entrichtet und selbst keine steuerpflichtigen Umsätze in dem jeweiligen Staat erbracht haben, können sich die ausländische Vorsteuer erstatten lassen (Vorsteuer-Vergütungsverfahren). Eine Vergütung der Vorsteuer erfolgt jedoch regelmäÃig nur in den Drittstaaten, zu denen bezüglich der Vorsteuererstattung eine sog. Gegenseitigkeit besteht. Im Gegensatz zum elektronischen Verfahren bei der Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus EU-Mitgliedstaaten (über das BZSt-Online-Portal) können Vergütungsanträge gegenüber Drittstaaten nur direkt bei der ausländischen Erstattungsbehörde oder über die entsprechende ausländische Handelskammer eingereicht werden. Eine hierfür regelmäÃig erforderliche Bestätigung der Unternehmereigenschaft stellt das zuständige Finanzamt aus; die Bescheinigung wird aber nur erteilt, wenn der Unternehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist, also nicht, wenn er nur steuerfreie Umsätze ausführt oder Kleinunternehmer ist. Vergütungsanträge sind spätestens bis zum 30. Juni des auf das Jahr der Ausstellung der Rechnung folgenden Kalenderjahres zu stellen. Beizufügen sind neben der Unternehmerbescheinigung Originalrechnungen bzw. Einfuhrbelege. RegelmäÃig ausgeschlossen ist die Erstattung von Vorsteuerbeträgen, die auf den Bezug von Kraftstoffen entfallen. Zu beachten ist, dass ggf. länderweise unterschiedliche Mindestvergütungsbeträge erreicht werden müssen. \[Inhaltsübersicht\]5.Photovoltaik-Anlagen: Umsatzsteuer bei Anschaffung, Entnahme und Reparatur Die Lieferung und Installation von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) unterlag bis zum 31.12.2022 einem Umsatzsteuersatz von 19%. Bei unternehmerischer Verwendung der Anlage konnte die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen werden. Wird im Zusammenhang mit der Installation einer PV-Anlage auch das Dach eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäudes neu eingedeckt, kann der Vorsteuerabzug aus der Dacherneuerung scheitern, wenn der Nutzung durch die PV-Anlage nur ein Anteil von weniger als 10% zugerechnet wird (im Verhältnis zur Nutzung des Daches zur Wohnungsnutzung). Wurde das Dach jedoch bei der Installation der PV-Anlage beschädigt und wurde der Schaden erst nach Jahren bemerkt, kann nach einem neueren Urteil des Bundesfinanzhofs ein Vorsteuerabzug (entsprechend dem bei der PV-Anlage) aus der Reparatur bzw. der Schadensbeseitigung in Betracht kommen. Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurde der Umsatzsteuersatz für die Lieferung und Installation von PVAnlagen ab 01.01.2023 auf 0 % gesenkt (vgl. § 12 Abs. 3 UStG). Die Finanzverwaltung hat dazu jetzt Stellung genommen. Unternehmer können danach eine vor dem 01.01.2023 erworbene PV-Anlage vollständig ihrem Unternehmen zuordnen und im vollen Umfang den Vorsteuerabzug geltend machen; im Gegenzug unterliegt der privat verbrauchte Strom der Wertabgabenbesteuerung. Dies gilt auch weiterhin. Neu ist, dass eine vor 2023 erworbene PV-Anlage ab 2023 mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % entnommen werden kann. Die Entnahme der gesamten PV-Anlage ist aber nur zulässig, wenn zukünftig mehr als 90 % des erzeugten Stroms für nichtunternehmerische (d. h. private) Zwecke verwendet werden. Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn der Betreiber beabsichtigt, zukünftig mehr als 90 % des mit der Anlage erzeugten Stroms für private Zwecke zu verwenden. Davon ist aus Vereinfachungsgründen auch auszugehen, wenn ein Teil des mit der PV-Anlage erzeugten Stroms z. B. in einer Batterie gespeichert wird. Ausreichend ist auch, wenn eine Rentabilitätsrechnung eine Nutzung für unternehmensfremde Zwecke von über 90 % nahelegt. Eine Vorsteuerberichtigung erfolgt im Fall einer Entnahme mit 0 % Umsatzsteuer nicht. Die Entnahme eines Teils einer ursprünglich zulässigerweise dem Unternehmen zugeordneten PV-Anlage ist nicht zulässig. 6. Erhöhung der Betriebsausgabenpauschalen für bestimmte Berufsgruppen ab 2023 Bestimmte freiberuflich bzw. selbständig tätige Berufsgruppen haben die Möglichkeit, statt der tatsächlichen Kosten eine Betriebsausgabenpauschale zu berücksichtigen. Dies soll der Vereinfachung dienen und bietet den Vorteil, dass die einzelnen Ausgaben nicht detailliert aufgezeichnet werden müssen. Der Abzug tatsächlicher Betriebsausgaben kann jedoch günstiger sein, zumal dann auch Fahrt- bzw. Reisekosten, Verpflegungsmehraufwendungen und die Kosten bzw. Pauschalen für das häusliche Arbeitszimmer oder den Heimarbeitsplatz einbezogen werden können. Aufgrund der Inflation steigen die tatsächlichen Betriebsausgaben, während betragsmäÃig begrenzte Pauschalen gleichbleibend sind und somit einen Teil ihrer positiven Wirkung verlieren. Daher hat die Finanzverwaltung die Höchstbeträge bzw. die Pauschalen ab 2023 teilweise erhöht. Dies betrifft folgende Berufsgruppen: Für eine hauptberufliche selbständige schriftstellerische oder journalistische Tätigkeit beträgt die Betriebsausgabenpauschale 30 % der Einnahmen, künftig höchstens 3.600 Euro (bisher: 2.455 Euro) jährlich. Für eine wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Nebentätigkeit (auch Vortrags- oder nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit) beträgt die Pauschale künftig 25 % der Betriebseinnahmen, begrenzt auf 900 Euro (bisher: 614 Euro) jährlich für alle Nebentätigkeiten dieser Vereinfachungsregelung zusammen. Insbesondere für eine nebenberufliche Vortrags-, Lehr- und Prüfungstätigkeit sowie eine künstlerische Nebentätigkeit kann auch die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 EStG (sog. Ãbungsleiterpauschale) in Betracht kommen. Danach sind Einnahmen derzeit bis zur Höhe von 3.000 Euro im Jahr steuerfrei; die Betriebsausgabenpauschale ist insoweit nicht anzuwenden. Für die selbständige Tätigkeit als Kindertagespflegeperson beträgt die Pauschale 400 Euro (bisher: 300 Euro) je betreutes Kind und Monat und für sog. Freihalteplätze 50 Euro (bisher: 40 Euro) je Platz und Monat.7.SteuerermäÃigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Für Aufwendungen im Zusammenhang mit Erhaltungs-, Renovierungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten in einem im EU-/EWR-Raum liegenden privaten Haushalt oder der Pflege des dazugehörigen Grundstücks kann eine SteuerermäÃigung in Form eines Abzugs von der Einkommensteuer in Anspruch genommen werden (siehe § 35a Abs. 2 und 3 EStG). Die SteuerermäÃigung beträgt 20 % der Arbeitskosten für
Nach § 35a Abs. 4 EStG ist die SteuerermäÃigung auf Leistungen begrenzt, die im eigenen Haushalt oder bei Pflege- und Betreuungsleistungen im Haushalt des Betreuten erbracht werden. Zum ÂHaushalt können auch mehrere räumlich voneinander getrennte Orte (z. B. Zweit-, Wochenend- oder Ferienwohnungen) gehören. Auch Leistungen, die auÃerhalb der Grundstücksgrenzen erbracht werden, können begünstigt sein, wenn die Arbeiten z. B. auf angrenzendem öffentlichen Grund durchgeführt werden. Hierunter fallen auch Kosten für die Reinigung und Schneeräumung des angrenzenden öffentlichen Gehwegs (z. B. Winterdienst), nicht jedoch der Fahrbahn einer öffentlichen StraÃe. Ãffentlich-rechtliche Abgaben für StraÃenreinigung oder für Müll- und Abwasserentsorgung können nicht berücksichtigt werden. Der Begriff Âim Haushalt ist allerdings nicht in jedem Fall mit dem tatsächlichen Bewohnen gleichzusetzen. So können beim Umzug in eine andere Wohnung nicht nur die Umzugsdienstleistungen und Arbeitskosten im Zusammenhang mit der Âneuen Wohnung, sondern z. B. auch die Renovierungsarbeiten an der bisherigen Wohnung berücksichtigt werden. Die SteuerermäÃigung kann nicht nur von (Mit-)Eigentümern einer Wohnung, sondern auch von Mietern in Anspruch genommen werden. Dies setzt voraus, dass das gezahlte Hausgeld bzw. die gezahlten Nebenkosten Beträge umfassen, die für begünstigte haushaltsnahe Dienstleistungen und handwerkliche Tätigkeiten abgerechnet wurden. Der auf den Mieter entfallende Anteil an den Aufwendungen muss aus einer Jahresabrechnung hervorgehen oder durch eine Bescheinigung (des Vermieters bzw. Verwalters) nachgewiesen werden. Nicht begünstigt sind handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer NeubaumaÃnahme; hierunter fallen Arbeiten, die im Zusammenhang mit der Errichtung eines Haushalts bis zu dessen Fertigstellung anfallen. Das bedeutet, dass z. B. Arbeitskosten für einen nachträglichen Dachgeschossausbau (auch bei einer Nutz-/ Wohnflächenerweiterung), für eine nachträgliche Errichtung eines Carports, einer Fertiggarage, eines Wintergartens oder einer Terrassenüberdachung, für eine spätere Gartenneuanlage sowie für AuÃenanlagen wie Wege, Einzäunungen usw. grundsätzlich nach § 35a Abs. 3 EStG begünstigt sind. Voraussetzung für die SteuerermäÃigung ist u. a., dass eine entsprechende Rechnung vorliegt und die Zahlung unbar (auf das Konto des Dienstleisters) erfolgt ist; dies gilt auch für Abschlagszahlungen. Für die Berücksichtigung der SteuerermäÃigung im jeweiligen Kalenderjahr kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Zahlung an. | |||||||
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