Mandanteninformationsbrief

Juni 2024

Guten Tag Herr ,

anbei erhalten Sie den aktuellen Mandanteninformationsbrief des Monats Juni 2024. Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail oder telefonisch unter 0761/38542-0.

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Mit freundlichem Gruß

UNKELBACH TREUHAND GMBH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

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Inhaltsübersicht:
  1. Börse, Geld und Vermögen: Summa Summarum
  2. Wachstumschancengesetz: Degressive Abschreibung für neue Wohngebäude
  3. Übermittlung von Informationen zu ausländischen Bankkonten
  4. Zweitwohnungsteuer bei doppelter Haushaltsführung
  5. Aufwendungen für Kleidungsstücke bei Influencern
  6. Erstattung von ausländischen Vorsteuerbeträgen aus sog. Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten)
  7. Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

1. Börse, Geld und Vermögen: Summa Summarum

Kaufen, halten, verkaufen? Intromantra: Wer weiß das schon (Warren Buffett)? Geduld ist die oberste Tugend des Investors (Benjamin Graham, Lehrer von Buffet)! Niemand war je in der Lage, die Börse vorherzusagen. Es ist eine totale Zeitverschwendung. In der von Forbes veröffentlichten Hitparade der Reichen der Welt war noch nie ein Börsentiming-Experte vertreten (Peter Lynch)! Solow hat nachgewiesen, daß das Wachstum einer Volkswirtschaft zu 80 % vom techn. Fortschritt abhängt. In dieser Postille werden keine konkreten Aktien empfohlen oder sonstige Kaufempfehlungen gegeben. Wohl wissend, dass nach allgemeiner Kapitalmarkttheorie alle zugänglichen Informationen bereits in den Kursen oder Preisen enthalten sind. Keynes, der zunächst ein erfolgreicher Investor war und dann im Crash von 1929 fast sein ganzes Vermögen verlor, hatte schon erkannt, dass es auf das Wissen um die Märkte gar nicht ankommt, sondern entscheidend ist zu wissen, was die anderen Marktteilnehmer planen. Misstrauen Sie also allen noch so gutgemeinten Empfehlungen - oder anders gewendet, wenn jemand vermeintliches Wissen um Kursentwicklungen hat, wieso sollte er es weitergeben und nicht selber nutzen? Durch Front Running will er andere zum Kauf von Titeln animieren, die er vorher selbst gekauft hat und nun verkaufen will. Aber bewährte Investments werden hier aufgezeigt und besprochen! Setzen muss aber jeder selber auf eigenes Risiko, wie in Baden-Baden. Pardon für dieses Mantra, es ist wichtiger denn je, wo jeder noch so gutmeinende Schreiberling oder Bankenvertriebler meint, er sei im Besitz des Wissens um nachhaltige Kursentwicklungen; alles Stuss. Themen hier: Ökonomische Großwetterlage für Investoren (Inflation und Zinsen, Korrektur, Staatsverschuldung, Korrektur,) sowie Änderung der Anlagestrategie in nur zwei ETF mit einem vermeintlichem Klumpenrisiko und nochmals Gold. Nach aktuellem Stand der Dinge, wird die EZB aufgrund rückläufiger Inflation in diesem Monat die Zinsen senken und den DAX beflügeln. Da in Europa die Mitteltechnologie zu Hause ist und die Hochtechnologie dank der Energiepreise und überbordenden Regulierungen das Weite sucht, sollte der Anleger dort hingehen, wo alles getan wird, um die Wirtschaft zu fördern bei geringen Energiepreisen und Förderung der Innovation und fehlenden Nonsensregulierungen. In den USA hält sich die Inflation hartnäckig und die Marktzinsen steigen aufgrund der hohen Staatsverschuldung. So platzierte das Schatzamt der Vereinigten Staaten letzte Woche in einer Auktion Staatsanleihen mit sieben Jahren Laufzeit im Gesamtvolumen von 44 Mrd. $. Die Verzinsung der Treasury Notes war zu 4,637 % indiziert. Weil die Nachfrage aber schwach war, wurden die Anleihen schließlich zu einer Verzinsung von 4,65 % platziert. Die Rendite zehnjähriger Treasury Notes stieg im Nachgang der Auktion auf über 4,6 %, die Rendite zweijähriger Treasuries kletterte fast auf 5 %. Die Vereinigten Staaten weisen auf Bundesebene gegenwärtig Schulden in Höhe von gut 34,7 Bio. $ aus. Das entspricht per Anfang 2024 etwas mehr als 121% der jährlichen Wirtschaftsleistung gemessen am Bruttoinlandprodukt. Um den Kapitaldienst erträglich zu gestalten muss die Staatsverschuldung gesenkt werden. Welche Wege hat der Staat, seine Verschuldung zu mindern? Zahlungsausfall: Wohl nicht möglich, da die Wirtschaft ruiniert wird. Austerität, also sparen, geht auch nicht, da die Rüstungsausgaben aktuell erhöht werden müssen. Reales Wirtschaftswachstum: Europa tut alles um seine Deindustrialisierung zu fördern, anders die USA. Nominales Wirtschaftswachstum: Durch Inflation steigen die Steuern und das Verhältnis der Schulden zum nominalen Sozialprodukt sinkt. Europa wird den Weg über die Inflation wählen müssen und die EU wird nach den Wahlen den ruinösen Green Deal durch eine wirtschaftsfreundliche Politik ändern müssen, um nicht weiter nach unten durchgereicht zu werden. Die Korrektur der US-Werte in den letzten Wochen war ein Reflex auf die starken Kursanstiege im Vorfeld, nicht mehr. Das hier praktizierte Depot wurde umgeschichtet in dem der Anteile des ETF S&P 500 Infotech von 50 % auf 80 % zu Lasten ETF Nasdaq 100 erhöht wurde. Hierdurch wurden die Glorreichen Sieben höher gewichtet. Die obersten 5 Werte des Infotech machen aktuell 68 % seines Wertes aus, bei den Nasdaq 100 sind es nur 33 %. Nvidia hat bei dem Infotech einen Anteil von gut 20 % bei dem Nasdaq 100 von knapp 8 %. Nvidia ist wertvoller als alle Dax-Werte zusammen. Mit einem Umsatzplus von 260 Prozent und einem Gewinnsprung von 460 Prozent hat Nvidia seinen Aktienkurs auf mehr als 1000 Dollar katapultiert. Starke Quartalszahlen haben den Börsenwert des Chipgiganten auf 2,8 Billionen Dollar hochgezogen. Damit liegt Nvidia knapp hinter Microsoft und Apple, ist aber bereits mehr wert als alle deutschen Unternehmen im Dax-40, M-Dax und S-Dax zusammen. Die wahre Wachstumsstory steht jedoch noch bevor: Noch in diesem Jahr sollen die neuen Blackwell-Chips ausgeliefert werden. Die nächste industrielle Revolution hat begonnen – Unternehmen und Länder arbeiten mit Nvidia zusammen, um die Billionen Dollar teuren traditionellen Rechenzentren auf beschleunigtes Computing umzustellen und eine neue Art von Rechenzentren – KI-Fabriken – zu bauen, um einen neuen Rohstoff zu produzieren: Künstliche Intelligenz. Kann Europa hier mithalten oder besser aufholen? Es spricht alles dagegen, der Zug ist längst abgefahren: KI verbraucht Unmengen an Energie und ist daher rd. 10 mal teurer als Datenbeschaffung über eine Suchmaschine wie Google. So planen Microsoft und OpenAI einen mit Kernenergie betriebenen Supercomputer im Wert von 100 Milliarden Dollar. Technologiegiganten wie Microsoft und Amazon werden zunehmend zu großen Investoren in Kernkraftwerke, um zuverlässige und saubere Energie für ihre Rechenzentren zu gewährleisten. Der Bedarf an Energiequellen in der Nähe von Städten hat die Nachfrage nach Kernenergie verstärkt und die Uranpreise im vergangenen Jahr deutlich erhöht. Während das Silicon Valley stark in Rechenzentren für Künstliche Intelligenz investiert, müssen sich die Technologieriesen mit einem Engpass bei der Energieversorgung auseinandersetzen. Rechenzentren benötigen riesige Mengen an Strom, Wasser zur Kühlung und hochqualifizierte Arbeitskräfte, die bevorzugt in und um etablierte Städte leben möchten. Um zu expandieren, investieren Technologieunternehmen in nahegelegene Energieinfrastrukturen, anstatt sich auf entfernte oder unzuverlässige Quellen wie Windparks oder Solaranlagen zu verlassen. Deutschland hat sich aus freien Stücken, anders als der Rest der Welt von der Kernenergie ab- und den Windrädchen zugewandt und einen industriellen Strompreis in der Höhe des vierfachen der USA. Die Umschichtung des Depots hat also einen ökonomischen Hintergrund: Die KI als Bestandteil der Informationstechnologie durchsetzt weiterhin und zunehmend alle unsere Lebensbereiche wie Gesundheit und Medizin, Spiele, Finanzen, Militär, etc.. Und, wie im letzten Blog hier gepostet, stimmt die Performance des Infotechs seit vielen Jahren ohne eine Delle, was aber für den Nasdaq 100 aber auch zutrifft, nur wurde die Gewichtung an die erwartete zukünftige Entwicklung angepasst und das Megathema KI mit seiner steigenden Bedeutung hochgewichtet. Aktien haben den Nachteil, dass man sich permanent damit beschäftigen muss, auch wenn man in ETF investiert. Beim Gold ist das anders, es funktioniert als Anlageform seit tausenden von Jahren ohne zeitintensive und teure Marktbeobachtungen, Gold ist einfach zu verstehen, man kann damit auch nicht betrügen wie bei Kryptos oder wie Benko bei seinen Immobilien, indem er die Mieten hochsetzte. Am 20. Mai ist der Goldpreis auf ein neues Rekordhoch geklettert - zeitweise kostete das glänzende Edelmetall 2.454,20 US-Dollar. In diesem Jahr ist der Preis bereits um 14,2 Prozent gestiegen (Stand: 03.06.2024), denn Gold gilt nach wie vor als sicherer Hafen in Krisenzeiten. Unterstützt wurde die Gold-Rally in 2024 bislang insbesondere durch Zentralbanken, die ihre Goldbestände seit Monaten kräftig aufstocken - wenn auch das Tempo etwas nachgelassen hat. Daneben treiben auch eine starke Nachfrage aus Asien sowie die Konflikte in der Ukraine und im Nahen Osten. Generell hat sich der Fokus des Marktes von der westlichen Nachfrage in Richtung Osten beziehungsweise den Schwellenländern verschoben. Trotz hoher Zinsen. Denn eigentlich gilt doch: Hohe Zinsen sind Gift für den Goldpreis. Denn das Edelmetall wirft keine Zinsen ab. Bringen sichere Anleihen wieder höhere Renditen, dann verliert Gold an Glanz. Aber das stimmt anscheinend nicht mehr, zumindest wenn wir uns die Entwicklung in der jüngsten Vergangenheit anschauen. die Renditen von Anleihen, auch von den supersicheren. Die Kupons von neuen Papieren waren endlich wieder nennenswert. Damit ist die Anlageklasse attraktiver geworden. Eigentlich hätte – folgt man der alten Gewissheit – der Goldpreis in diesem Umfeld fallen müssen. Das tat er aber nicht. Im Gegenteil. Und noch eine alte Regel stimmt offenbar nicht mehr: Ist der Dollar stark, schwächt das den Goldpreis – und umgekehrt. Der Dollar hat nämlich seit Jahresbeginn aufgewertet. Das gelbe Edelmetall wird trotzdem immer teurer. Es mag etwas verwundern, dass die alten Zusammenhänge oder gar Gewissheiten nicht mehr stimmen. Aber es lässt sich relativ einfach erklären. Die Zentralbanken in den Schwellenländern gehören seit Längerem zu den größten Goldkäufern am Markt, allen vorweg die chinesische Zentralbank. Aber auch Indien und die Türkei stocken ihre Goldbestände massiv auf. Und so kommt es, dass die weltweite Goldnachfrage extrem hoch ist, im ersten Quartal lag sie laut World Gold Council bei 1.238 Tonnen, ein Plus von drei Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Während nämlich die Währungshüter der Industriestaaten bereits vor Jahrzehnten gigantische Goldreserven angehäuft haben, bauen die Schwellenländer ihre Bestände gerade erst auf. Auch die Vereinigten Arabischen Emirate gehören zu den großen Käufern. Ein Ziel dabei ist oft, die hohen Währungsreserven in Dollar, beispielsweise in US-Staatsanleihen, abzubauen. Nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine wurde er verstärkt. Das Auslandsvermögen der Russen (auch in US-Anleihen) ist eingefroren, auf sein Gold kann Putins Regime noch zugreifen. Die Devise lautet also vielerorts: Raus aus dem Dollar, rein in Gold. Nach den Erklärungen der BRIC-Staaten, wollen diese eine goldgedeckte Währung schaffen und die Dominanz des Dollars zurückführen: Sie sind es leid, für Dollar nach den USA zu exportieren und dann über die Inflation enteignet zu werden, so dass sie per Saldo umsonst gearbeitet haben. Die USA halten mit ihrer Reindustriealisierung dagegen aber das Gold wird steigen. „Gold ist Geld, alles andere ist Kredit,“ J.P. Morgan. Höchstwahrscheinlich stehen wir vor einer inflationären Periode, die möglicherweise zu Hyperinflation führen wird. Allein in diesem Jahrhundert hat sich die globale Gesamtverschuldung vervierfacht – von 80 Billionen US$ auf 350 Billionen US-Dollar. Analysieren wir die aktuelle und zukünftige Situation von US-Staatsanleihen (sowie den Anleihen der meisten anderen Staaten): Die Anleiheemission wird exponentiell ansteigen. Sie werden nie zurückgezahlt, bestenfalls gestundet oder, und das ist wahrscheinlicher, nicht bedient. Der Wert der Währung wird steil fallen. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Wer also US-Staatsanleihen oder andere Staatsanleihen kaufen möchte, hat eine 99,9%ige Garantie, dass er sein Geld nicht wiedersehen wird. Was ist mit Aktien oder Unternehmensanleihen? Viele Unternehmen werden nicht überleben oder große Aktienkursverluste zusammen mit enormen Cash-Flow-Schwierigkeiten erleiden. Aktien-, Anleihen- oder Immobilienbesitz – allesamt Blasenanlagen – wird zu massiver Vermögenserosion führen, sobald der Kollaps der Währungen einsetzt. Zwischen 2000 und heute hat der S&P-Index (bei reinvestierten Dividenden) eine durchschnittliche Jahresrendite von 7,7 % abgeworfen; Gold hingegen hat einen Jahresgewinn von 9,2 % erbracht oder sich über diesen Zeitraum verachtfacht und das steuerfrei. Für Investoren ist Goldeigentum eine Frage des finanziellen Überlebens und des Vermögensschutzes. Deswegen muss Gold in physischer Form außerhalb des Bankensystems gehalten werden und dem Anleger direkt zugänglich sein. Als Nixon 1971 die Umtauschpflicht des Dollars in Gold beendete und sein betrügerisches Inflationssystem einführte, das die BRICS nunmehr beenden wollen, stand die Feinunze Gold bei 35 Dollar, eben bei 2.333 Dollar: Also eine Wertsteigerung des Goldes bis eben über 6.566 %, wogegen der Dollar entsprechend verlor. Was tun? Da sich Unbill überall auftut und wir hier von Schwachmaten regiert werden, ist Gold angesagter denn je: Einen schönen Safe kaufen und andere Anlageklassen pö a pö ab einer Grenze in Krügerrand umtauschen.

Wie immer an dieser Stelle am Schluss ein paar Börsen- und Lebensweisheiten, diesmal wieder über Gold:

„Gold und Silber besitzen einen inneren Wert, der nicht willkürlich ist. Er hängt ab von deren Knappheit, der Menge an Arbeit, die deren Beschaffung gewidmet wird und er liegt im Wert des Kapitals, das in den Minen steckt, die sie hervorbringen.“ David Ricardo, britischer Ökonom (1772-1823)

“Gold ist eine Kostbarkeit. Jedem, der es besitzt, erfüllt es alle Wünsche dieser Welt und verhilft den Seelen ins Paradies.“ Christoph Columbus, Seefahrer (1451-1506)

„Ein Optimist kauft Gold und Silber, ein Pessimist Konserven.“ Anlegerweisheit

„Gold ist Geld, alles andere ist Kredit.“ J.P. Morgan

Haben Sie Rentabilitätsprobleme bei Ihren Vermögensdispositionen, sei es mit dem Hintergrund Schweiz oder der geringen Erträge aufgrund der geringen Bankzinsen, der Bankenhonorare oder sind Sie hinsichtlich Ihrer Altersvorsorge, insbesondere Lebensversicherungen, unsicher? Lassen Sie sich von uns beraten. Für ein erstes Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir beraten gegen Honorar und ohne Fixkosten, insbesondere behalten Sie hierbei die Verfügungsmacht und Ihr Vermögen in der Hand und wir werden nicht von dem Produkteanbieter bezahlt. Das ist wichtig! Wir sind nur unserem Auftraggeber verpflichtet.

Wollen Sie Ihre Vermögensdispositionen beurteilt wissen oder wollen Sie Ihr Unternehmen gegen die aktuellen Entwicklungen sturmfest machen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir checken Ihr Vermögens- oder Geschäftsmodell und unterstützen Sie bei der strategischen Adjustierung.

Gehören Sie zu den 17.000 erwarteten Insolvenzunternehmen, stimmen Sie mit uns die richtige Strategie ab, um Herr im Hause zu bleiben.

Rund 560.000 mittelständische Unternehmen peilen in den nächsten Jahren eine Nachfolgeregelung an. Allerdings gibt es ein Problem: Viele von ihnen finden keinen Nachwuchs, weshalb Zigtausende wohl aus dem Markt ausscheiden werden. Einer KfW-Umfrage zufolge streben bis zum Ende des Jahres 2026 rund 560.000 der insgesamt etwa 3,8 Millionen mittelständischen Unternehmen eine Nachfolge an. Etwa 190.000 planen, ohne eine Nachfolgeregelung aus dem Markt auszuscheiden. Die Unternehmen werden dann liquidiert, die erhoffte Altersversorgung ist dann futsch. Die mit Abstand größte Hürde für eine erfolgreiche Nachfolge ist aus Sicht von 79 Prozent der knapp 10.800 Befragten ein Mangel an geeigneten Kandidaten. Ein Jahr zuvor waren es 76 Prozent. Das Problem: Auf die geburtenstarke Babyboomer-Generation folgen deutlich schwächere Jahrgänge. Es fehlt der Nachwuchs. Zugleich steigt der Bedarf an Nachfolgern. Bei der Nachfolge ist Beratungsbedarf angesagt: Der Unternehmer regelt seine Nachfolge einmal, der Berater hat hier mehr Know How und Erfahrungen. Was oft nicht beachtet wird: Die Nachfolgeplanung ist ein Prozess, der dauert, kein zeitpunktbezogenes Ereignis wie: „Wenn ich 60 bin, dann verkaufe ich“.

Wir organisieren für Sie die Unternehmensnachfolge und nehmen im Vorfeld gerne eine indikative Unternehmensbewertung vor, damit Sie überschlägig eine Markteinschätzung Ihres Unternehmens gewinnen, dieses auch unter Berücksichtigung der momentanen Apokalypse, die noch nicht vorbei ist.

Lassen Sie sich von uns Ihre testamentarischen Verfügungen hinsichtlich Ihrer Steuerfolgen bewerten.

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2. Wachstumschancengesetz: Degressive Abschreibung für neue Wohngebäude

Für nach dem 31.12.2022 fertiggestellte Wohngebäude beträgt die Absetzung für Abnutzung (lineare AfA) 3 % pro Jahr, das entspricht einer Nutzungsdauer von rund 33 Jahren.

Nach dem durch das Wachstumschancengesetz5 neu eingefügten § 7 Abs. 5a EStG kann bei Gebäuden, mit deren Herstellung nach dem 30.09.2023 und vor dem 01.10.2029 begonnen wird (Datum Baubeginnanzeige o. Ä.) oder die innerhalb dieses Zeitraums im Jahr ihrer Fertigstellung angeschafft werden (Datum Kaufvertrag), statt der linearen AfA mit 3 % eine degressive AfA mit 5 % von den Anschaffungs-/Herstellungskosten bzw. vom jeweiligen Restwert des Vorjahres wahlweise in Anspruch genommen werden, soweit die Gebäude Wohnzwecken dienen. In diesen Fällen sind Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung ausgeschlossen.

Ein späterer Übergang von der neuen degressiven zur linearen AfA ist zulässig. Nach dem Übergang wird für die Berechnung der weiteren Abschreibungen der Restwert auf die verbleibenden Jahre der nach § 7 Abs. 4 EStG geltenden Nutzungsdauer von 33 Jahren gleichmäßig verteilt. Sinnvoll erscheint ein Wechsel nach 14 Jahren.

Die neue degressive AfA nach § 7 Abs. 5a EStG kann auch bei neuen Wohngebäuden angewendet werden, die in einem anderen EU- oder einem EWR-Staat belegen sind. Sie ist auch auf Wohnungen anwendbar, die Bestandteil neuer Gewerbeimmobilien sind, die in den Begünstigungszeitraum fallen; sie gilt aber nicht für neue Wohnungen, die z. B. an oder auf einem bereits bestehenden Gebäude errichtet werden.

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3. Übermittlung von Informationen zu ausländischen Bankkonten

Die Bundesrepublik Deutschland sowie über hundert weitere Staaten haben sich zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung dazu verpflichtet, automatisch Informationen über Bankkonten auszutauschen. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nimmt hierfür die von einer zuständigen ausländischen Behörde übermittelten Daten entgegen, speichert sie und leitet sie zur Durchführung des Besteuerungsverfahrens an die zuständige Landesfinanzbehörde weiter.

Meldepflichtig sind Daten zu Einlage- und Verwahrkonten, rückkaufsfähige Versicherungsverträge, Rentenversicherungsverträge sowie Eigen- und Fremdkapitalbeteiligungen. Die Meldungen sind insbesondere von Banken, Versicherungsunternehmen und Investmentfonds zu übermitteln.

Gegen diesen automatischen Informationsaustausch hatten Steuerpflichtige geklagt, die sich durch die Übermittlung der Kontostände ihrer Schweizer Bankkonten in ihren Grundrechten, insbesondere dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, verletzt sahen und die Löschung der von den Schweizer Behörden erhaltenen Auskünfte verlangten.

Der Bundesfinanzhof teilt die Einschätzung jedoch nicht, sondern hält den automatischen FinanzkontenInformationsaustausch für verfassungsgemäß. Zwar stellt die Verarbeitung und Speicherung der übermittelten Daten durch das BZSt einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar; der Eingriff ist jedoch gerechtfertigt, da er einem verfassungslegitimen Zweck – wirksame Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung und Förderung der Steuerehrlichkeit – dient. Auch die Verarbeitung der Daten durch das BZSt erfolgt auf Grundlage und im Einklang mit dem Gesetz.

Mangels Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung besteht auch kein Anspruch auf Löschung der Daten.

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4. Zweitwohnungsteuer bei doppelter Haushaltsführung

Wird neben dem eigenen Hausstand am Wohnort eine weitere Wohnung am Beschäftigungsort unterhalten, liegt regelmäßig eine steuerlich relevante doppelte Haushaltsführung vor, wenn der doppelte Haushalt beruflich veranlasst ist. Das bedeutet, dass notwendige Mehraufwendungen, wie insbesondere die Kosten der Zweitwohnung (z. B. Abschreibung, Miete, Nebenkosten), als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben steuerlich berücksichtigt werden können. Zu beachten ist, dass der Abzug von Kosten für „die Nutzung der Unterkunft“ am Beschäftigungsort auf 1.000 Euro monatlich beschränkt ist. Fraglich ist in diesem Zusammenhang, welche Kosten unter die gesetzliche Höchstbetragsbegrenzung fallen.

So hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat im Zusammenhang mit einer doppelten Haushaltsführung grundsätzlich in vollem Umfang ohne Begrenzung der Höhe nach als Werbungskosten (ggf. in Form von Abschreibungen) geltend gemacht werden können, soweit die Aufwendungen notwendig sind. Eine Anrechnung auf den Höchstbetrag von 1.000 Euro erfolgt für diese Kosten nicht.

Dagegen hat der Bundesfinanzhof aktuell entschieden, dass eine Zweitwohnungsteuer für eine im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzten Wohnung unter die Höchstbetragsgrenze für Unterkunftskosten von 1.000 Euro fällt. Ist der Höchstbetrag ausgeschöpft, darf dieser Aufwand nicht zusätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Die Zweitwohnungsteuer – so das Gericht – stellt eine mit dem Mietaufwand verbundene zusätzliche finanzielle Belastung für das Innehaben und die damit einhergehende Nutzung der Zweitwohnung dar.

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5.Aufwendungen für Kleidungsstücke bei Influencern

Aufwendungen für Berufskleidung können gem. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden, wenn es sich um typische Berufskleidung handelt, die ihrer Beschaffenheit nach objektiv nahezu ausschließlich für die berufliche Verwendung bestimmt und wegen der Eigenart des Berufs nötig ist.

Hierunter fallen z. B. Arbeitsschutzkleidung, Arztkittel, Uniformen oder Kleidung mit Firmenlogo. Bei typischer Berufskleidung ist es unschädlich, wenn die Kleidung auch privat getragen wird.

Dagegen sind Aufwendungen für normale bürgerliche Kleidung, die auch außerhalb der Berufssphäre getragen werden kann, regelmäßig nicht abzugsfähig. Dies gilt z. B. für Business- oder Bürokleidung, Konzertkleider einer Musikerin, Sportkleidung eines Sportlehrers oder Schuhe eines Briefträgers.

In einem aktuellen Streitfall präsentierte eine Influencerin im Rahmen ihrer Influencer- und Blogger-Tätigkeit regelmäßig hochwertige Mode-, Lifestyle-, Einrichtungs- und Kosmetikprodukte im Internet.

Die zu diesem Zweck angeschafften hochwertigen Handtaschen, Schmuck und Kleidung machte sie als Betriebsausgaben geltend.

Dies hat das Niedersächsische Finanzgericht mit folgender Begründung abgelehnt:

Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind, d. h., es muss ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf bestehen und die Aufwendungen müssen subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden.

Eine private Mitbenutzung kann zur teilweisen oder vollständigen Versagung des Betriebsausgabenabzugs führen. Ein nach objektiven Maßstäben zutreffend ermittelter Anteil der betrieblichen Nutzung oder auch eine Schätzung sei bei diesen strittigen Gegenständen nach Auffassung des Gerichts nicht möglich.

Die Aufwendungen für bürgerliche Kleidung und Accessoires für die Tätigkeit als Influencerin waren deshalb in voller Höhe als Aufwendungen der Lebensführung anzusehen und daher nicht als Betriebsausgaben abziehbar.

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6. Erstattung von ausländischen Vorsteuerbeträgen aus sog. Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten)

In Deutschland ansässige Unternehmer bzw. Unternehmen, die ausländische Leistungen in einem Nicht-EU-Staat bezogen und entsprechende Vorsteuerbeträge (z. B. anlässlich von Geschäftsreisen) entrichtet und selbst keine steuerpflichtigen Umsätze in dem jeweiligen Staat erbracht haben, können sich die ausländische Vorsteuer erstatten lassen (Vorsteuer-Vergütungsverfahren).

Eine Vergütung der Vorsteuer erfolgt jedoch regelmäßig nur in den Drittstaaten, zu denen bezüglich der Vorsteuererstattung eine sog. Gegenseitigkeit besteht.

Im Gegensatz zum elektronischen Verfahren bei der Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus EU-Mitgliedstaaten (über das BZSt-Online-Portal) können Vergütungsanträge gegenüber Drittstaaten nur direkt bei der ausländischen Erstattungsbehörde oder über die entsprechende ausländische Handelskammer eingereicht werden. Eine hierfür regelmäßig erforderliche Bestätigung der Unternehmereigenschaft stellt das zuständige Finanzamt aus; die Bescheinigung wird aber nur erteilt, wenn der Unternehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist, also nicht, wenn er nur steuerfreie Umsätze ausführt oder Kleinunternehmer ist.

Vergütungsanträge sind spätestens bis zum 30. Juni des auf das Jahr der Ausstellung der Rechnung folgenden Kalenderjahres zu stellen. Beizufügen sind neben der Unternehmerbescheinigung Originalrechnungen bzw. Einfuhrbelege. Regelmäßig ausgeschlossen ist die Erstattung von Vorsteuerbeträgen, die auf den Bezug von Kraftstoffen entfallen.

Zu beachten ist, dass ggf. länderweise unterschiedliche Mindestvergütungsbeträge erreicht werden müssen.

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7.Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Für Aufwendungen im Zusammenhang mit Erhaltungs-, Renovierungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten in einem im EU-/EWR-Raum liegenden privaten Haushalt oder der Pflege des dazugehörigen Grundstücks kann eine Steuerermäßigung in Form eines Abzugs von der Einkommensteuer in Anspruch genommen werden (siehe § 35a Abs. 2 und 3 EStG).

Die Steuerermäßigung beträgt 20 % der Arbeitskosten für

 

Höchstmögliche Steuerermäßigung im Jahr

haushaltsnahe Dienstleistungen (bis zu 20.000 €):

z. B. Putz-, Reinigungsarbeiten in der Wohnung, Gartenpflege wie Rasenmähen, Heckenschneiden usw., Betreuung von Haustieren; haushaltsnahe Pflege- und Betreuungsleistungen (auch durch Angehörige) sowie Dienstleistungen bei eigener Heimunterbringung

 

 

4.000 €

Handwerkerleistungen (bis zu 6.000 €):

Renovierungs-, Modernisierungs- und Erweiterungsarbeiten durch Handwerker, Gartengestaltung, Reparatur bzw. Wartung von Heizung, Küchengeräten usw., Schornsteinfegerleistungen

 

1.200 €

Nach § 35a Abs. 4 EStG ist die Steuerermäßigung auf Leistungen begrenzt, die im eigenen Haushalt oder bei Pflege- und Betreuungsleistungen im Haushalt des Betreuten erbracht werden. Zum „Haushalt“ können auch mehrere räumlich voneinander getrennte Orte (z. B. Zweit-, Wochenend- oder Ferienwohnungen) gehören. Auch Leistungen, die außerhalb der Grundstücksgrenzen erbracht werden, können begünstigt sein, wenn die Arbeiten z. B. auf angrenzendem öffentlichen Grund durchgeführt werden. Hierunter fallen auch Kosten für die Reinigung und Schneeräumung des angrenzenden öffentlichen Gehwegs (z. B. Winterdienst), nicht jedoch der Fahrbahn einer öffentlichen Straße.Öffentlich-rechtliche Abgaben für Straßenreinigung oder für Müll- und Abwasserentsorgung können nicht berücksichtigt werden.

Der Begriff „im Haushalt“ ist allerdings nicht in jedem Fall mit dem tatsächlichen Bewohnen gleichzusetzen. So können beim Umzug in eine andere Wohnung nicht nur die Umzugsdienstleistungen und Arbeitskosten im Zusammenhang mit der „neuen“ Wohnung, sondern z. B. auch die Renovierungsarbeiten an der bisherigen Wohnung berücksichtigt werden.

Die Steuerermäßigung kann nicht nur von (Mit-)Eigentümern einer Wohnung, sondern auch von Mietern in Anspruch genommen werden. Dies setzt voraus, dass das gezahlte Hausgeld bzw. die gezahlten Nebenkosten Beträge umfassen, die für begünstigte haushaltsnahe Dienstleistungen und handwerkliche Tätigkeiten abgerechnet wurden. Der auf den Mieter entfallende Anteil an den Aufwendungen muss aus einer Jahresabrechnung hervorgehen oder durch eine Bescheinigung (des Vermieters bzw. Verwalters) nachgewiesen werden.

Nicht begünstigt sind handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme; hierzu zählen Arbeiten, die im Zusammenhang mit der Errichtung eines Haushalts bis zu dessen Fertigstellung anfallen.

Das bedeutet, dass z. B. Arbeitskosten für einen nachträglichen Dachgeschossausbau (auch bei einer Nutz-/ Wohnflächenerweiterung), für eine nachträgliche Errichtung eines Carports, einer Fertiggarage, eines Wintergartens oder einer Terrassenüberdachung, für eine spätere Gartenneuanlage sowie für Außenanlagen wie Wege, Einzäunungen usw. grundsätzlich nach § 35a Abs. 3 EStG begünstigt sind.

Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist u. a., dass eine entsprechende Rechnung vorliegt und die Zahlung unbar (auf das Konto des Dienstleisters) erfolgt ist; dies gilt auch für Abschlagszahlungen. Für die Berücksichtigung der Steuerermäßigung im jeweiligen Kalenderjahr kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Zahlung an.

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Impressum:

UNKELBACH TREUHAND GMBH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Gartenstraße 30
79098 Freiburg

 

Tel.: 0761 38542-0
Fax.: 0761 38542-77
Mobil: 0172 7662078
Skype: p.unkelbach
e-mail: info@unkelbach-treuhand.de
www.unkelbach-treuhand.de

 

Sitz Freiburg
AG Freiburg i. Br. HRB 3750
Geschäftsführer:
Peter Unkelbach WP/StB
Dr. Philipp Unkelbach WP/StB
Fachberater für Internationales Steuerrecht


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