SPD Feucht

 

Marktgemeinderat entschied zwischen RDA und BRK

Rummelsberger werden Betreiber der Pflegeeinrichtung

Der Marktgemeinderat hat entschieden: Die Rummelsberger Dienste im Alter (RDA) werden Bauherr und Betreiber der Senioreneinrichtung in Feucht. Die Mitglieder der SPD-Fraktion hatten sich intensiv mit der Frage beschäftigt, wer der bessere Betreiber für die geplante Pflegeeinrichtung ist. Zu entscheiden war, zwischen dem Betreiber RDA oder dem Kreisverband Nürnberger Land des Bayerischen Roten Kreuz (BRK). Beide erfüllten die vom Marktgemeinderat aufgestellten Kriterien mit unterschiedlichen Lösungen sowohl in der Betriebsführung als auch im baulichen Konzept. Die Entscheidung für eines der beiden Konzepte war für jedes Mitglied des Marktgemeinderates Ergebnis einer persönlichen Abwägung. Nach ausgiebiger Diskussion entschieden sich die Mitglieder der SPD-Fraktion für die RDA. Die Mehrheit des Marktgemeinderats folgte dieser Einschätzung.

Intensive Diskussion

Alle Mitglieder des Marktgemeinderats hatten sich intensiv mit den Konzepten befasst, vor allem die SPD Fraktion: Schon im Frühjahr mit der Umfrage, welcher Standort bei den Bürgerinnen und Bürgern Feuchts bevorzugt wird - mit dem Ergebnis des gemeindeeigenen Grundstücks zwischen Zeidlersiedlung und Schwabacher Straße am Neuen Friedhof. Und in der Entscheidungsphase mit einer zusätzlichen Einladung an die beiden Bewerber, um mit ihnen aufgetretene Fragen bei der Präsentation im Marktgemeinderat ausführlich zu diskutieren. Gut war es, dass dann dies auch die anderen Fraktionen so gehandhabt haben.

Für hohe und höhere Pflegegrade geeignet

Für unsere Entscheidung war maßgeblich, für wen diese Senioreneinrichtung entstehen soll. Die Antwort ergibt sich aus den Anforderungen, die im April einstimmig beschlossen wurden. Feucht braucht eine Senioreneinrichtung, die sich insbesondere um Pflegebedürftige mit hohen und höheren Pflegegraden kümmern kann. Nach statistischen Erkenntnissen geht man von 1 % der Bevölkerung aus. Bei niedrigeren Pflegegraden wird die Betreuung und Pflege der Betroffenen besser und auch finanziell günstiger ambulant oder auch im Betreuten Wohnen geboten. Das ab 2017 geltende Pflegeneuausrichtungsgesetz zielt nach Auffassung der Fachleute gerade darauf ab, dass in stationären Pflegeeinrichtungen nur noch Pflegebedürftige mit höheren Pflegegraden wohnen werden. Dieser kommenden Entwicklung und unserem Bedarf in Feucht entspricht das Betreuungskonzept der Rummelsberger. Bei den Rummelsbergern sind es vier Pflegebereiche zu je 20 Pflegebedürftigen mit zwei Aufenthaltsbereichen mit kleiner Küche, sowie einer Zentralküche für die eigentliche Essenszubereitung. Beim BRK sind es sechs Wohngruppen zu 15 Pflegebedürftigen mit entsprechenden Aufenthaltsbereichen, in denen für die Bewohner auch separat gekocht wird. Eine zentrale Küche gibt es nicht. So interessant und ansprechend das Wohngruppemodell des BRK ist und beim Besuch in Heideck auch viele angesprochen hat, es ist für eine Mehrheit von Pflegebedürftigen mit hohen Pflegegraden kaum praktikabel. Sie werden nicht mehr so aktiv sein können, um dieses Angebot sinnvoll nutzen zu können. Das zeigt auch die Zusammensetzung der Bewohner und Bewohnerinnen in Heideck. Deshalb gehen Anbieter inzwischen schon wieder von diesem Modell ab.

Das Gebäudekonzept

2016-12 Vision der Eingangsseite
Vision der Eingangsseite

Auch die Konzeption des Gebäudes spricht für den Entwurf der Rummelsberger. Vorgesehen sind drei Geschosse anstatt vier beim BRK. Vier Geschosse können zu einem Konflikt mit der Nachbarbebauung führen, da die Bebauung der Umgebung deutlich niedriger ist. Das bedeutet eine Gefahr für den Bebauungsplan und birgt die Gefahr von Verzögerungen. Eine Tiefgarage stellt bei der RDA zusätzliche Stellplätze zur Verfügung und wird dadurch den Parkdruck vor dem Neuen Friedhof und in der Zeidlersiedlung mindern.

Auch im Inneren des Gebäudes bietet die Lösung der RDA Vorteile: zwei Aufzüge statt einem, alle Pflegezimmer rollstuhlgerecht, statt nur weniger, Türen, die nach außen aufgehen und genügend Raum für das Rangieren mit Pflegebetten bieten.

ohnen in der Senioreneinrichtung

In beiden Konzepten sind Wohnungen, die dem Betreuten Wohnen entsprechen, enthalten: Etwa 40 kleinere Einheiten bei RDA. und circa 14 beim BRK. Die Wohnungen bei der RDA sollen nach dem bayerischen Wohnungsbauförderungsgesetz gefördert werden und werden dann zu Mieten des sozialen Wohnungsbaus vermietet. Beim Investor des BRK werden sie zum Verkauf stehen, ebenso ebenso wie alle Bewohnerzimmer. Dass der Investor damit einen Gewinn erzielen will, liegt in der Natur eines Investorenmodells, muss aber aus Sicht der SPD nicht notwendig von der Kommune durch Verkauf eines Grundstücks unterstützt werden, zumal wir mit dem Betreuten Wohnen in der Altdorfer Straße dieses Modell schon haben. Die Höhe des Gewinns für den Investor kann abschätzen, wer die Herstellungskosten mit dem Kaufpreis einer Wohneinheit vergleicht. Die Rummelsberger kommen ohne einen Investor aus und verzichten darauf, aus einem Weiterverkauf Gewinn zu erzielen.

Überlassung des Geländes und Bau der Einrichtung

Der Investor SH, der für das BRK baut, setzte auf weitgehend standardisierte Modulbauweise und sagte, dass er schneller bauen kann. Da Feucht allerdings schon seit mehr als 20 Jahren auf eine solche Einrichtung warten muss, kommt es auf ein paar Monate mehr oder weniger mehr nicht an. Eine etwas längere Bauzeit ist akzeptabel, da die RDA anbieten, dass sich Marktgemeinderat und Interessenten in einer gemeinsamen Projektgruppe an der Feinplanung einbringen können.

Beide Bewerber waren bereit, das Gelände für die Pflegeeinrichtung zu kaufen, die Preisvorstellungen beider lagen nah beieinander. Die RDA bevorzugen aber eine Erbpacht des Grundstücks, die dem Markt Feucht über viele Jahre konstante Einnahmen bringen würde.

Weitere Schritte

Nun gilt es die weiteren Planungen zu konkretisieren, das Bauleitverfahren zügig durchzuführen und zu entscheiden, ob das Gelände verkauft oder in Erbpacht überlassen werden soll. Für die Erbpacht spricht, dass der Markt auf diese Weise auf Dauer Eigentümer des Grundstücks bleibt.

Lothar Trapp

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Lothar Trapp
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