30. Juli 2024 MdB Christoph Schmid zum Gesetz zur Wahlrechtsreform Große Teile der Wahlrechtsreform werden durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt. "Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt große Teile der von unserer Koalition auf den Weg gebrachten Wahlrechtsform. Das Verhältniswahlrecht muss den Wähler:innenwillen im Parlament richtig abbilden. Dies war schon immer meine Auffassung, die durch das Urteil nochmals gefestigt wird. Unser Ziel war es, den Bundestag zu verkleinern und dieses Versprechen haben wir gehalten. Nach jahrzehntelanger Blockade durch die Union ist dies ein großer Erfolg für die Ampel und für das Parlament, dessen Arbeit effektiver werden soll. Der zentrale Baustein der Wahlrechtsreform, die Nichtzuteilung von Direktmandaten, wurde vom Gericht als verfassungsgemäß anerkannt. Somit gilt, dass eine Partei nur so viele Sitze im Parlament erhält, wie ihr nach dem Landeszweitstimmenergebnis zustehen. Dies kann unter Umständen bedeuten, dass nicht alle gewonnen Direktmandate im Bundestag besetzt werden. Damit wird das Verhältniswahlrecht deutlicher als bisher gestärkt und Überhangs- und Ausgleichsmandate gehören hoffentlich der Vergangenheit an." "Die Übergangsregelung zur Grundmandatsklausel ist zu verkraften. Hier könnte sich die Klage für die CSU aber noch als Bumerang erweisen, wenn die Freien Wähler bei der nächsten Bundestagswahl drei Direktmandate gewinnen sollten. Somit könnte eine reine Regional-Partei den Einzug in den Bundestag schaffen und sich als bayerisches Sprachrohr andienen." |