| MELDUNGEN |
BGH 31.1.2018, VIII ZR 105/17 Eine drohende finanzielle Leistungsunfähigkeit, bzw. eine gefährdet erscheinende Leistungsfähigkeit eines nach dem Tod des ursprünglichen Mieters eingetretenen (neuen) Mieters kommt nur in besonderen Ausnahmefällen als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung nach § 563 Abs. 4 BGB in Betracht. Deshalb muss die auf eine bloß drohende finanzielle Leistungsunfähigkeit oder gefährdet erscheinende Leistungsfähigkeit des eingetretenen Mieters gestützte Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses stets auf konkreten Anhaltspunkten und objektiven Umständen beruhen, die den zuverlässigen Schluss zulassen, dass fällige Mietzahlungen alsbald ausbleiben werden. [BGH PM Nr. 23 vom 31.1.2018] | |
| BGH 31.1.2018, VIII ZR 39/17 Ein Jobcenter, das im Rahmen von Sozialleistungen Mietzahlungen gem. § 22 Abs. 7 SGB II unmittelbar an einen Vermieter überweist, kann im Fall versehentlich über das Ende des Mietverhältnisses hinaus gezahlter Mieten einen diesbezüglichen Rückforderungsanspruch unmittelbar gegenüber dem Vermieter geltend machen. Voraussetzung ist allerdings, dass letzterer bereits bei Erhalt der Zahlung wusste, dass ihm dieser Betrag wegen der Beendigung des Mietvertrags nicht zusteht. [BGH PM Nr. 22 vom 31.1.2018] | |
| BGH 23.11.2017, IX ZR 204/16 Anwaltsverträge können den Regeln für den Fernabsatz unterfallen und als solche widerrufen werden. Ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem liegt jedoch in der Regel nicht schon dann vor, wenn der Rechtsanwalt lediglich die technischen Möglichkeiten zum Abschluss eines Anwaltsvertrags im Fernabsatz wie Briefkasten, elektronische Postfächer und/oder Telefon- und Faxanschlüsse vorhält. [BGH online] | |
| BGH 13.10.2017, V ZR 305/16 Für den Individualanspruch des Wohnungseigentümers aus § 10 Abs. 2 S. 3 WEG kann eine Ausübungsbefugnis des Verbandes nicht begründet werden. § 10 Abs. 2 S. 3 WEG betrifft den Kernbereich der Mitgliedschaftsrechte der Wohnungseigentümer, der der Vergemeinschaftung von vornherein entzogen ist. [BGH online] | |
| BGH 6.12.2017, XII ZB 107/17 Vor der Verwerfung einer Beschwerde in einer Ehe- und Familienstreitsache wegen Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist ist dem Beschwerdeführer rechtliches Gehör zu gewähren. Über den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist hat grundsätzlich das Beschwerdegericht zu entscheiden. Das gilt auch dann, wenn die Beschwerde bereits als unzulässig verworfen worden ist. [BGH online] | |
| OLG Hamm 15.12.2017, 26 U 3/14 Besteht nur eine relative Indikation zur Vornahme eines operativen Eingriffs, muss ein Patient dezidiert mündlich über die echte Alternative einer konservativen Behandlung aufgeklärt werden. Hierzu gehört u.a. auch eine Aufklärung über die Möglichkeit einer abwartenden Behandlung oder das Nichtstun. [OLG Hamm PM vom 23.1.2018] | |
| OLG Hamm 14.3.2017, 10 U 62/16 Kann eine Erbin gegenüber einem Pflichtteilsanspruch mit einer zum Nachlass gehörenden Darlehensforderung gegen den Pflichtteilsberechtigten aufrechnen, muss sie keinen Pflichtteil zahlen. [OLG Hamm PM vom 26.1.2018] | |
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