Beitrag zu den Informationspflichten von Anwälten seit Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie
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Jede Woche neu: Aktuelle Meldungen aus der Zivilrechtspraxis 01.02.2018
 
Sehr geehrter Herr Prof. Do,
 
kann ein Vermieter das unbefristete Mietverhältnis mit dem Lebensgefährten einer verstorbenen Mieterin gem.   § 563 Abs. 4 BGB wegen "gefährdet erscheinender" finanzieller Leistungsfähigkeit außerordentlich kündigen? Und steht einem Jobcenter gegen den Vermieter ein unmittelbarer Rückforderungsanspruch wegen versehentlicher Mietzahlung nach Vertragsende zu? Lesen Sie im heutigen Newsletter, aus welchen Gründen der BGH in seinen gestrigen Entscheidungen das Kündigungsrecht des Vermieters verneint und den Rückforderungsanspruch des Jobcenters bejaht hat.

Außerdem in diesem Newsletter: Eine BGH-Entscheidung zu Anwaltsverträgen als widerrufliche Fernabsatzverträge, ein Beitrag von RA Franz Große-Wilde und Alexander Fleuth zu den Informationspflichten von Anwälten seit Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU (VRRL) und weitere aktuelle Meldungen aus dem Zivilrecht.


Mit besten Grüßen aus Köln
RAin Arabella Schreiber
MDR Redaktion

 

 
PS.: Seit dem 1.1.2018 gelten für Werkverträge neue Regelungen! Hierzu empfehle ich Ihnen das Online-Seminar von RA Hans Christian Schwenker am 9.2.2018 (inkl. Fortbildungsnachweis gem. § 15 FAO).
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MELDUNGEN
Außerordentliche Kündigung bei gefährdet erscheinender finanzieller Leistungsfähigkeit des bei Tod des Mieters in das Mietverhältnis Eintretenden?
Jobcenter hat unmittelbaren Rückforderungsanspruch gegen Vermieter wegen Mietzahlung nach Vertragsende
Anwaltsverträge können den Regeln über Fernabsatz unterworfen sein und widerrufen werden
Zum Individualanspruch des Wohnungseigentümers aus § 10 Abs. 2 S. 3 WEG
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist
Bei nur relativer OP-Indikation muss dezidiert über echte Alternative einer konservativen Behandlung aufgeklärt werden
Pflichtteil kann mit Darlehensschuld verrechnet werden
 
 
BLOG
BGH zum zutreffenden Beginn der Verzinsung (Dr. Frank O. Fischer)
 

AUS DEM HEFT
Reform der Verbraucherrechte - Erweiterung der Informationspflichten für Rechtsanwälte (MDR 2014, 1425)
Verlagsangebot
Zivilrecht 2018: Blättern, browsen oder beides: Sie haben die Wahl.
MELDUNGEN
 
BGH 31.1.2018, VIII ZR 105/17
 
Außerordentliche Kündigung bei gefährdet erscheinender finanzieller Leistungsfähigkeit des bei Tod des Mieters in das Mietverhältnis Eintretenden?
 
Eine drohende finanzielle Leistungsunfähigkeit, bzw. eine gefährdet erscheinende Leistungsfähigkeit eines nach dem Tod des ursprünglichen Mieters eingetretenen (neuen) Mieters kommt nur in besonderen Ausnahmefällen als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung nach § 563 Abs. 4 BGB in Betracht. Deshalb muss die auf eine bloß drohende finanzielle Leistungsunfähigkeit oder gefährdet erscheinende Leistungsfähigkeit des eingetretenen Mieters gestützte Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses stets auf konkreten Anhaltspunkten und objektiven Umständen beruhen, die den zuverlässigen Schluss zulassen, dass fällige Mietzahlungen alsbald ausbleiben werden.
 
[BGH PM Nr. 23 vom 31.1.2018]

 
BGH 31.1.2018, VIII ZR 39/17
 
Jobcenter hat unmittelbaren Rückforderungsanspruch gegen Vermieter wegen Mietzahlung nach Vertragsende
 
Ein Jobcenter, das im Rahmen von Sozialleistungen Mietzahlungen gem. § 22 Abs. 7 SGB II unmittelbar an einen Vermieter überweist, kann im Fall versehentlich über das Ende des Mietverhältnisses hinaus gezahlter Mieten einen diesbezüglichen Rückforderungsanspruch unmittelbar gegenüber dem Vermieter geltend machen. Voraussetzung ist allerdings, dass letzterer bereits bei Erhalt der Zahlung wusste, dass ihm dieser Betrag wegen der Beendigung des Mietvertrags nicht zusteht.
 
[BGH PM Nr. 22 vom 31.1.2018]

 
BGH 23.11.2017, IX ZR 204/16
 
Anwaltsverträge können den Regeln über Fernabsatz unterworfen sein und widerrufen werden
 
Anwaltsverträge können den Regeln für den Fernabsatz unterfallen und als solche widerrufen werden. Ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem liegt jedoch in der Regel nicht schon dann vor, wenn der Rechtsanwalt lediglich die technischen Möglichkeiten zum Abschluss eines Anwaltsvertrags im Fernabsatz wie Briefkasten, elektronische Postfächer und/oder Telefon- und Faxanschlüsse vorhält.
 
[BGH online]

 
BGH 13.10.2017, V ZR 305/16
 
Zum Individualanspruch des Wohnungseigentümers aus § 10 Abs. 2 S. 3 WEG
 
Für den Individualanspruch des Wohnungseigentümers aus § 10 Abs. 2 S. 3 WEG kann eine Ausübungsbefugnis des Verbandes nicht begründet werden. § 10 Abs. 2 S. 3 WEG betrifft den Kernbereich der Mitgliedschaftsrechte der Wohnungseigentümer, der der Vergemeinschaftung von vornherein entzogen ist.
 
[BGH online]

 
BGH 6.12.2017, XII ZB 107/17
 
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist
 
Vor der Verwerfung einer Beschwerde in einer Ehe- und Familienstreitsache wegen Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist ist dem Beschwerdeführer rechtliches Gehör zu gewähren. Über den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist hat grundsätzlich das Beschwerdegericht zu entscheiden. Das gilt auch dann, wenn die Beschwerde bereits als unzulässig verworfen worden ist.
 
[BGH online]

 
OLG Hamm 15.12.2017, 26 U 3/14
 
Bei nur relativer OP-Indikation muss dezidiert über echte Alternative einer konservativen Behandlung aufgeklärt werden
 
Besteht nur eine relative Indikation zur Vornahme eines operativen Eingriffs, muss ein Patient dezidiert mündlich über die echte Alternative einer konservativen Behandlung aufgeklärt werden. Hierzu gehört u.a. auch eine Aufklärung über die Möglichkeit einer abwartenden Behandlung oder das Nichtstun.
 
[OLG Hamm PM vom 23.1.2018]

 
OLG Hamm 14.3.2017, 10 U 62/16
 
Pflichtteil kann mit Darlehensschuld verrechnet werden
 
Kann eine Erbin gegenüber einem Pflichtteilsanspruch mit einer zum Nachlass gehörenden Darlehensforderung gegen den Pflichtteilsberechtigten aufrechnen, muss sie keinen Pflichtteil zahlen.
 
[OLG Hamm PM vom 26.1.2018]

BLOG
 
 
BGH zum zutreffenden Beginn der Verzinsung (Dr. Frank O. Fischer)
Eine Entscheidung des BGH (Urt. v. 4.7.2017 - XI ZR 562/15, MDR 2017, 1196) mit beträchtlichem Umfang befasst sich eigentlich mit der Wirksamkeit von Bearbeitungsgebühren bei Darlehen an Unternehmer. Auf die Frage des Zinslaufes geht sie nur ganz am Rande ein.
 
AUS DEM HEFT
 
 
Reform der Verbraucherrechte - Erweiterung der Informationspflichten für Rechtsanwälte (MDR 2014, 1425)


von Franz M. Große-Wilde / Alexander Fleuth

Weitgehend unbemerkt von den Berufsverbänden der Rechtsanwälte hat der Gesetzgeber die VRRL mit Wirkung ab dem 13.6.2014 in das deutsche BGB übernommen. Die Richtlinie dient der Vollharmonisierung des Verbraucherschutzrechts, da die bisher bestehenden großen Unterschiede ein Hemmnis für die europäische Wirtschaft dargestellt haben. Die Richtlinie erfasst nicht nur die bisher schon erfassten Fernabsatzverträge, sondern auch Verträge, die außerhalb der Geschäftsräume eines Unternehmers geschlossen werden und schließlich auch ganz allgemein Verbraucherverträge im Bereich Handel und Dienstleistung. Gemäß Art. 4 VRRL sind den Mitgliedstaaten Abweichungen in der Umsetzung untersagt, solange diese nicht ausdrücklich eingeräumt werden.

 
 

 
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verlag@otto-schmidt.de
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USt.-Ident-Nr.: DE 123047975


Verantwortlich für den Inhalt:
RAin Arabella Schreiber
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
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50968 Köln

Tel.: 0221-93738-501
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