Rechtsprechungsüberblick zum Wohnraummietrecht
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Jede Woche neu: Aktuelle Meldungen aus der Zivilrechtspraxis 08.02.2018
 
Sehr geehrter Herr Prof. Do,
 
Versorger und Vermieter müssen die in Rechnung gestellten Summen belegen können. Das hat der BGH gestern entschieden und damit die Mieterrechte bei Nebenkosten gestärkt.

In dem Fall Az.: VIII ZR 148/17 hatte ein Oldenburger Energiekonzern von einem älteren Ehepaar für den Stromverbrauch eines Jahres mehr als 9.000 Euro an Nachzahlungen gefordert. Das war etwa das Zehnfache des Vorjahres. In dem Fall Az.: VIII ZR 189/17 sollte ein Mieter fast die Hälfte der Heizkosten eines Mehrfamilienhauses alleine tragen. Und das, obwohl seine Wohnung nur 13 Prozent der Gesamtfläche ausmacht. In beiden Fällen hat es sich für die Verbraucher gelohnt, durch die Instanzen zu gehen.

Ein jecken Wieverfastelovend wünscht Ihnen
RAin Arabella Schreiber
MDR Redaktion

 

 
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MELDUNGEN
Zahlungsverweigerungsrecht des Haushaltskunden gegenüber dem Grundversorger bei Berechnung eines ungewöhnlich hohen Stromverbrauchs
Zu den Grundsätzen der Darlegungslast des Vermieters bei bestrittener Heizkostenabrechnung und zum Umfang einer Belegeinsicht des Mieters
Veröffentlichung von Supermarkt-Fotos des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff nicht zu beanstanden
Kein konkludenter Energielieferungsvertrag durch Realofferte bei vermeintlichem Kundenwechsel
Sohn enterbt: Dennoch Pflichtteil für Enkelkind
Forschungsbericht über die Evaluierung der FGG-Reform übergeben
 
 
BLOG
Auswirkungen von Mängeln bei der Urteilsverkündung (Dr. Frank O. Fischer)
 

AUS DEM HEFT
Rechtsprechungsüberblick zum Wohnraummietrecht (MDR 2017, 1161)
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MELDUNGEN
 
BGH 7.2.2018, VIII ZR 148/17
 
Zahlungsverweigerungsrecht des Haushaltskunden gegenüber dem Grundversorger bei Berechnung eines ungewöhnlich hohen Stromverbrauchs
 
Der Kunde wird nach § 17 StromGVV im Regelfall mit seinen Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abrechnung (etwa Mess- und Ablesefehler) im Zahlungsprozess des Versorgers ausgeschlossen. Die Darlegungs- und Beweislast des Versorgers für die Richtigkeit der Abrechnung ändert diese Regelung jedoch nicht. Vielmehr wird die Beweisaufnahme in diesen Fällen lediglich auf den Rückforderungsprozess des Kunden verlagert. Sofern der Kunde allerdings bereits die "ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers" aufzeigen kann, ist er mit seinem Einwand nicht auf einen späteren Rückforderungsprozess verwiesen.
 
[BGH PM Nr. 26 vom 7.2.2018]

 
BGH 7.2.2018, VIII ZR 189/17
 
Zu den Grundsätzen der Darlegungslast des Vermieters bei bestrittener Heizkostenabrechnung und zum Umfang einer Belegeinsicht des Mieters
 
Der BGH hat sich vorliegend mit grundsätzlichen Fragen zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast und zu den Verpflichtungen des Vermieters auf Gewährung einer Belegeinsicht im Zusammenhang mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummietverhältnissen (§ 556 BGB) beschäftigt.
 
[BGH PM Nr. 25 vom 7.2.2018]

 
BGH 6.2.2018, VI ZR 76/17
 
Veröffentlichung von Supermarkt-Fotos des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff nicht zu beanstanden
 
Bilder des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff bei einem Supermarkteinkauf sind dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen und durften deshalb auch ohne dessen Einwilligung verbreitet werden. Die in besonderer Weise herausgehobene Stellung von Wulff als ehemaliges Staatsoberhaupt, der Kontext der Bildberichterstattung sowie das Ausmaß der von Wulff in der Vergangenheit praktizierten Selbstöffnung waren bei der vorliegenden Abwägung zu berücksichtigen.
 
[BGH PM Nr. 24 vom 6.2.2018]

 
OLG Hamm 15.1.2018, 2 U 127/17
 
Kein konkludenter Energielieferungsvertrag durch Realofferte bei vermeintlichem Kundenwechsel
 
Geht ein Energieversorgungsunternehmen im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses irrtümlich von einem Kundenwechsel aus, kommt kein konkludenter Energielieferungsvertrag mit dem neuen Kunden zu Stande. Eine Realofferte richtet sich typischerweise an denjenigen, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über den mit Energie belieferten Versorgungsanschluss ausübt.
 
[OLG Hamm PM vom 5.2.2018]

 
OLG Hamm 26.10.2017, 10 U 31/17
 
Sohn enterbt: Dennoch Pflichtteil für Enkelkind
 
Enterbt ein Großvater nur seinen Sohn und vererbt sein Vermögen anderen Erben, kann dem Enkel ein Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruch zustehen. Für das gesetzliche Erbrecht eines Abkömmlings kommt es auf dessen rechtliche Abstammung vom Erblasser an; der Beweis der rechtlichen Abstammung kann durch die Vorlage einer Geburtsurkunde erbracht werden.
 
[OLG Hamm PM vom 5.2.2018]

 
 
 
Forschungsbericht über die Evaluierung der FGG-Reform übergeben
 
Am 2.2.2018 wurde der Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben Evaluierung der FGG-Reform im BMJV übergeben. Mit dem Forschungsvorhaben wurde die am 1.9.2009 in Kraft getretene FGG-Reform evaluiert.
 
[BMJV PM vom 2.2.2018]

BLOG
 
 
Auswirkungen von Mängeln bei der Urteilsverkündung (Dr. Frank O. Fischer)
Der BGH (Beschl. v. 5.12.2017 - VIII ZR 204/16) hat entschieden, dass Verkündungsmängel (hier: Verkündung im Dienstzimmer des Richters) dem wirksamen Erlass eines Urteils nur entgegen stehen, wenn gegen elementare, zum Wesen der Verlautbarung gehörende Formerfordernisse verstoßen wurde.
 
AUS DEM HEFT
 
 
Rechtsprechungsüberblick zum Wohnraummietrecht (MDR 2017, 1161)


von RiLG a.D. Hubert Blank

Im Anschluss an die Rechtsprechungsübersichten zum zweiten Halbjahr 2016 (MDR 2017, 369 und MDR 2017, 437) behandelt der vorliegende Beitrag die Rechtsprechung zur Wohnraumiete aus dem ersten Halbjahr 2017. Den Schwerpunkt bilden Miete/Mieterhöhung, Betriebskostenabrechnung und Kündigung des Vertragsverhältnisses.

 
 

 
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Verantwortlich für den Inhalt:
RAin Arabella Schreiber
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