Aufsatz zur zivilrechtlichen Haftung der Straßenbehörden und privater Dritter bei Arbeiten im Straßenbereich
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Jede Woche neu: Aktuelle Meldungen aus der Zivilrechtspraxis 22.02.2018
 
Sehr geehrter Herr Prof. Do,
 
am kommenden Wochenende schlägt der Winter noch mal zu und bringt eisiges Wetter nach Deutschland. Für Haus- und Grundstückseigentümer sind mit solchen Wetterprognosen in der Regel umfangreiche Räum- und Streupflichten verbunden. Diese Pflicht hat der BGH gestern eingegrenzt und entschieden, dass ein Vermieter und Grundstückseigentümer nicht - über die Grundstücksgrenze hinaus - Teile des öffentlichen Gehwegs zu räumen und zu streuen hat, wenn ihm die Gemeinde (als Anlieger) die allgemeine Räum- und Streupflicht nicht übertragen hat.

Auf welchem Wege die Straßenbehörden und private Dritte bei Arbeiten im Straßenbereich (z.B. Durchführung des Winterdienstes) haften und welche Ersatzansprüche bei Schäden an Gebäuden und Leitungen durch Straßenbauarbeiten entstehen können, erläutert RiOLG Dr. Peter Itzel in MDR 2017, 1393 bzw. MDR 2018, 9.

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Eine schöne und gesunde Restwoche
wünscht Ihnen

RAin Arabella Schreiber
MDR Redaktion (verantw.)

 

 
PS: Morgen erscheint die aktuelle Ausgabe der MDR (Heft 4). Eine Übersicht zu den Inhalten finden Sie hier.
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MELDUNGEN
Zur Räum- und Streupflicht des Vermieters
Ärztebewertungsportal Jameda: BGH bewilligt Löschungsanspruch mangels neutraler Informationsvermittlung
Neuer Holzflechtzaun darf alten Maschendrahtzaun nicht verdecken
Zur Kausalität eines Werkmangels für einen Wasserschaden bei längerer Abwesenheit des Inhabers einer unbewohnten Wohnung
Zur Berücksichtigung von Balkonflächen bei Ermittlung der Wohnungsgröße
Mietspiegel 2017 geeignete Schätzungsgrundlage
 

 
BLOG
Ersatzfähigkeit eines Rückstufungsschadens in der Kaskoversicherung (Dr. Klaus Bacher)
 

 
AUS DEM HEFT
Zivilrechtliche Haftung der Straßenbehörden und privater Dritter bei Arbeiten im Straßenbereich (MDR 2017, 1393)
Verlagsangebot
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MELDUNGEN
 
BGH 15.2.2018, VIII ZR 255/16
Zur Räum- und Streupflicht des Vermieters
Ein Vermieter und Grundstückseigentümer, dem die Gemeinde nicht (als Anlieger) die allgemeine Räum- und Streupflicht übertragen hat, ist regelmäßig nicht verpflichtet, auch über die Grundstücksgrenze hinaus Teile des öffentlichen Gehwegs zu räumen und zu streuen.
 
[BGH PM Nr. 26 vom 7.2.2018]
 
BGH 20.2.2018, VI ZR 30/17
Ärztebewertungsportal Jameda: BGH bewilligt Löschungsanspruch mangels neutraler Informationsvermittlung
Das Geschäftsmodell des Ärztebewertungsportals www.jameda.de, das die für Werbung bezahlenden Ärzte begünstig (Premium-Paket), verlässt die für Bewertungsportale gebotene Neutralität (neutraler Informationsmittler). Das führt zu einem Überwiegen der Grundrechtsposition der nicht für Werbung bezahlenden Ärzte, so dass ihnen ein "schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Speicherung" ihrer Daten (§ 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BDSG) zuzubilligen ist.
 
[BGH PM Nr. 34 vom 20.2.2018]
 
BGH 20.10.2017, V ZR 42/17
Neuer Holzflechtzaun darf alten Maschendrahtzaun nicht verdecken
Bei einer schon länger bestehenden Einrichtung, die sich wegen ihrer Vorteilhaftigkeit für beide Seiten objektiv als Grenzeinrichtung darstellt, spricht eine Vermutung dafür, dass sie mit dem Willen beider Nachbarn errichtet worden ist. Das Erscheinungsbild einer Grenzeinrichtung ist Bestandteil ihrer Zweckbestimmung und kann von der ihr immanenten Ausgleichsfunktion zwischen den Interessen der Grundstücksnachbarn nicht getrennt werden. Es kann daher ohne Zustimmung des Nachbarn nicht verändert werden.
 
[BGH online]
 
BGH 25.1.2018, VII ZR 74/15
Zur Kausalität eines Werkmangels für einen Wasserschaden bei längerer Abwesenheit des Inhabers einer unbewohnten Wohnung
Ein Wohnungsinhaber ist weder bei einer Dienstreise noch bei einem Kurzurlaub gehalten, für mehrfache Kontrollen in der Woche in seiner Wohnung zu sorgen, um einen möglichen Wasserschaden abzuwenden. Solche Maßnahmen sind weder üblich noch können sie von einem vernünftigen, wirtschaftlich denkenden Menschen nach Treu und Glauben verlangt werden.
 
[BGH online]
 
LG Berlin 17.1.2018, 18 S 308/13
Zur Berücksichtigung von Balkonflächen bei Ermittlung der Wohnungsgröße
Entgegen einer weit verbreiteten Praxis in Berlin sind die Flächen von Balkonen, Terrassen und Wintergärten nur zu einem Viertel und nicht zur Hälfte zu berücksichtigen, um die Wohnfläche zu berechnen.
 
[KG Berlin PM Nr. 12 vom 15.2.2018]
 
LG Berlin 14.2.2018, 64 S 74/17
Mietspiegel 2017 geeignete Schätzungsgrundlage
Der Berliner Mietspiegel 2017 ist als Schätzungsgrundlage geeignet, um die ortsübliche Höhe der Miete im Rahmen eines Mieterhöhungsverfahrens zu bestimmen. Ein Sachverständigengutachten ist nicht einzuholen.
 
[LG Berlin PM Nr. 12 vom 15.2.2018]
BLOG
 
 
Ersatzfähigkeit eines Rückstufungsschadens in der Kaskoversicherung (Dr. Klaus Bacher)
Die Ersatzfähigkeit eines Rückstufungsschadens und das Verhältnis zwischen einem selbständigen Beweisverfahren und dem nachfolgenden Rechtsstreit bilden das Thema von zwei aktuellen Entscheidungen.
 
AUS DEM HEFT
 
 
Zivilrechtliche Haftung der Straßenbehörden und privater Dritter bei Arbeiten im Straßenbereich (MDR 2017, 1393)

Haftungsrecht
von VorsRiOLG Dr. Peter Itzel

Oft kommt es in und durch Baustellen sowie auch bei Durchführung des Winterdienstes zu Schäden bei Verkehrsteilnehmern. Ursache können fehlerhafte Beschilderung, mangelhafte Sicherungen, Verunreinigungen und Straßenschäden usw. sein. Für den geschädigten Bürger als Verkehrsteilnehmer ist es je nach Schadensursache schwierig, die letztlich verantwortliche und ersatzpflichtige Körperschaft bzw. Firma zu ermitteln und erfolgreich in Anspruch zu nehmen. Hinzu kommt, dass die Pflichten zum Teil öffentlich-rechtlich bzw. rein bürgerlich-rechtlich mit den hieraus folgenden unterschiedlichen Haftungsregimen (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG vs. §§ 823 ff. BGB) ausgestaltet sind.

 
 

 
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Tel.: 0221-93738-501
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