Haftungsrecht
von VorsRiOLG Dr. Peter Itzel
Oft kommt es in und durch Baustellen sowie auch bei Durchführung des Winterdienstes zu Schäden bei Verkehrsteilnehmern. Ursache können fehlerhafte Beschilderung, mangelhafte Sicherungen, Verunreinigungen und Straßenschäden usw. sein. Für den geschädigten Bürger als Verkehrsteilnehmer ist es je nach Schadensursache schwierig, die letztlich verantwortliche und ersatzpflichtige Körperschaft bzw. Firma zu ermitteln und erfolgreich in Anspruch zu nehmen. Hinzu kommt, dass die Pflichten zum Teil öffentlich-rechtlich bzw. rein bürgerlich-rechtlich mit den hieraus folgenden unterschiedlichen Haftungsregimen (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG vs. §§ 823 ff. BGB) ausgestaltet sind.