Aufsatz zur Gewährleistung beim Kauf einer Eigentumswohnung und den Neuregelungen der §§ 434 ff. BGB zum 1.1.2018
Darstellungsprobleme? Zur Online-Ansicht.
  Jede Woche neu: Aktuelle Meldungen aus der Zivilrechtspraxis 07.12.2017  
 

 

Sehr geehrter Herr Prof. Do,

heute möchte ich Sie insbesondere auf eine Entscheidung des BGH zum Immobilienkauf hinweisen: Demnach haftet der (potenzielle) Verkäufer eines Grundstücks nicht, wenn er einerseits wahrheitsgemäß seine Bereitschaft zum Vertragsabschluss erklärt und andererseits dem Kaufinteressenten nicht offenbart, dass er sich eine Kaufpreiserhöhung vorbehält. Unter welchen Umständen der Verkäufer einer mangelhaften Eigentumswohnung haftet, lesen Sie im Aufsatz von RiAG Dr. Christopher Woitkewitsch in der MDR 2017, 733 (frei abrufbar für Abonnenten und Probeabonnenten der MDR).

Außerdem in diesem Newsletter: Aktuelle Entscheidungen zu Mehraufwanderstattungspflichtkauseln, nachträgliche Korrektur einer Stromrechnung und Fälschung des Gehaltsnachweises bei Mietvertragsanbahnung.

Eine schöne Adventszeit wünscht Ihnen
RAin Arabella Schreiber
MDR Redaktion

PS: Wichtig für Fachanwälte - Sie erhalten bei unseren Online-Seminaren einen Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO. Die Methode zum Nachweis Ihrer durchgängigen Teilnahme ist von den Kammern anerkannt. Infos zu aktuellen Entwicklungen in  unseren Online-Seminaren erhalten Sie hier!


Verlagsangebot
Der neue Zöller ist da. Jetzt bestellen!


 

Meldungen:

Geplatzter Immobilienverkauf: Keine Haftung des Verkäufers wegen Abbruch der Vertragsverhandlungen
 
Eine allein an die Mangelhaftigkeit der Liefergegenstände anknüpfende Mehraufwanderstattungspflichtklausel benachteiligt den Verkäufer unangemessen
 
Räumungsklage wegen nicht rechtzeitiger Umsetzung einer Brandschutzmaßnahme erfolglos
 
Keine Haftung eines französischen Haftpflichtversicherers gegenüber in Deutschland geschädigten Patientinnen
 
Irrtümlich zu niedrige Stromrechnung kann nachträglich korrigiert werden
 
Fälschung des Gehaltsnachweises bei Mietvertragsanbahnung kann zu Anfechtung des Vertrags und zur Erstattungspflicht führen
 
 
     
 
BlogStreitwert bei Antrag auf Herausgabe, Fristbestimmung und Schadensersatz nach Fristablauf (Dr. Klaus Bacher)
 
Aus dem HeftDie Gewährleistung beim Kauf einer Eigentumswohnung (Dr. Woitkewitsch, MDR 2017, 733)
 
VorschauMDR Heft 24 / 2017
 
 


Verlagsangebot
Prütting/Helms, FamFG Kommentar. Mit Rechtsstand 1.10.2017. Jetzt bestellen!


BGH 13.10.2017, V ZR 11/17

Geplatzter Immobilienverkauf: Keine Haftung des Verkäufers wegen Abbruch der Vertragsverhandlungen

Es stellt keine besonders schwerwiegende Treuepflichtverletzung des (potenziellen) Verkäufers eines Grundstücks dar, wenn er - bei wahrheitsgemäßer Erklärung seiner Abschlussbereitschaft - dem Kaufinteressenten nicht offenbart, dass er sich vorbehält, den Kaufpreis zu erhöhen. Eine Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen scheidet deshalb aus. Der (potenzielle) Verkäufer haftet auch dann nicht auf Schadensersatz, wenn er zu einem Zeitpunkt Abstand von dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages nimmt, zu dem er weiß, dass der Kaufinteressent im Vertrauen auf das Zustandekommen des Vertrages bereits einen Finanzierungsvertrag abgeschlossen hat.
[BGH online]


BGH 18.10.2017, VIII ZR 86/16

Eine allein an die Mangelhaftigkeit der Liefergegenstände anknüpfende Mehraufwanderstattungspflichtklausel benachteiligt den Verkäufer unangemessen

Eine Mehraufwandsklausel, die den Verkäufer zur Erstattung der dem Käufer aufgrund der Mangelhaftigkeit der Liefergegenstände entstandenen Kosten verpflichtet, benachteiligt den Verkäufer unangemessen, da sie ohne sachlichen Grund in einer Weise vom gesetzlichen Gewährleistungsrecht abweicht, die nicht mit den Grundgedanken des Gesetzes zu vereinbaren ist.
[BGH online ]


KG Berlin 4.12.2017, 8 U 236/16

Räumungsklage wegen nicht rechtzeitiger Umsetzung einer Brandschutzmaßnahme erfolglos

Im Streitfall hatte der Betreiber eines Musikhauses erforderliche Brandschutzmaßnahmen nicht zeitnah innerhalb der Fristsetzung durch die Eigentümerin umgesetzt. Das KG entschied, dass darin keine Pflichtverletzung liegt, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Zumal die Eigentümerin sich selbst vertragswidrig weigerte, ihren Kostenanteil zu tragen.
[KG Berlin PM Nr. 73 vom 4.12.2017]


OLG Hamm 19.6.2017, 3 U 30/17

Keine Haftung eines französischen Haftpflichtversicherers gegenüber in Deutschland geschädigten Patientinnen

Der französische Haftpflichtversicherer des in Frankreich ansässigen Unternehmens, das Brustimplantate unter Verwendung minderwertigen Industriesilikons hergestellt hat, haftet nicht gegenüber in Deutschland geschädigten Patientinnen. Der Schutz dieser Haftpflichtversicherung ist auf das französische Staatsgebiet beschränkt.
[OLG Hamm Pressemitteilung vom 29.11.2017]


AG München 14.7.2017, 264 C 3597/17

Irrtümlich zu niedrige Stromrechnung kann nachträglich korrigiert werden

Eine irrtümlich zu niedrige Stromrechnung hindert einen Energielieferanten nicht, nach gut zwei Jahren Zahlung in zutreffender Höhe zu verlangen. Bei der irrtümlich zu niedrigen Rechnung handelt es sich um eine Wissenserklärung ohne rechtsgeschäftlichen Erklärungswert.
[AG München PM vom 1.12.2017]


AG Köln 7.6.2017, 214 C 219/16

Fälschung des Gehaltsnachweises bei Mietvertragsanbahnung kann zu Anfechtung des Vertrags und zur Erstattungspflicht führen

Fälscht ein Mieter seinen Gehaltsnachweis bei der Anbahnung eines Mietvertrags und ficht der Vermieter nach Kenntnis dessen den Mietvertrag an, kann der Vermieter Erstattung der dadurch verursachten Kosten (z.B. Rechtsanwaltskosten, Mietausfallschaden) verlangen.
[Justiz NRW online ]


Blog

Streitwert bei Antrag auf Herausgabe, Fristbestimmung und Schadensersatz nach Fristablauf (Dr. Klaus Bacher)

Die Kombination eines Herausgabeantrags mit Anträgen auf Fristsetzung und Zahlung von Schadensersatz ist nach § 255 und § 260 ZPO möglich. Hinsichtlich des Zahlungsantrags müssen zusätzlich die Voraussetzungen des § 259 ZPO (Besorgnis der nicht rechtzeitigen Erfüllung) vorliegen.
 

 

Aus dem Heft 

Die Gewährleistung beim Kauf einer Eigentumswohnung (Dr. Woitkewitsch, MDR 2017, 733)

Angesichts der andauernden Niedrigzinsphase boomt die Immobilienwirtschaft. Da die Nachfrage das Angebot in den Städten deutlich übersteigt, werden Eigentumswohnungen mehr oder minder unbesehen und zu Höchstpreisen erworben. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage der Haftung des Verkäufers bei Veräußerung einer mangelhaften Wohnung. Hierbei wird auch auf die zum 1.1.2018 in Kraft tretenden Neuregelungen der §§ 434 ff. BGB eingegangen.
 


 

 
 

Vorschau 

MDR (Heft 24/2017)

In der aktuellen Ausgabe der MDR (Heft 24/2017) finden Sie folgende Aufsätze:

VorsRiOLG Dr. Peter Itzel
Zivilrechtliche Haftung der Straßenbehörden und privater Dritter bei Arbeiten im Straßenbereich
Oft kommt es in und durch Baustellen sowie auch bei Durchführung des Winterdienstes zu Schäden bei Verkehrsteilnehmern. Ursache können fehlerhafte Beschilderung, mangelhafte Sicherungen, Verunreinigungen und Straßenschäden usw. sein. Bei der Durchführung von Straßenbaumaßnahmen wirken verschiedene Behörden und oft auch private Dritte (Bau- und Sicherungsfirmen) mit, deren zivilrechtliche Haftung Peter Itzel erläutert.

Vizepräsident des LG Dr. Mark Seibel
Präklusion von Einwendungen gegen ein Sachverständigengutachten
Die Frage, ob eine Partei mit Einwendungen gegen ein Sachverständigengut-achten aus dem selbständigen Beweisverfahren im nachfolgenden Hauptsacheprozess ausgeschlossen sein kann, wird uneinheitlich beantwortet. Mark Seibel verdeutlicht, aus welchen Gründen es sachgerecht ist, Einwendungen gegen ein Sachverständigengutachten aus dem selbständigen Beweisverfahren im Hauptsacheprozess grundsätzlich zuzulassen und diesen dort nachzugehen.

RA Dr. Rainer Burbulla
Rechtsprechungsübersicht zur Gewerberaummiete im 1. Halbjahr 2017
In der Gewerberaummiete beschäftigten sich die Gerichte im ersten Halbjahr 2017 v.a. mit verschiedenen Fragen zur gesetzlichen Schriftform eines Mietvertrages (§ 550 BGB), zur Wertsicherung der Miete sowie zu den Betriebs- und (sonstigen) Nebenkosten. Rainer Burbulla knüpft an die letzten Rechtsprechungsübersichten in MDR 2016, 1429 und MDR 2017, 800 an und stellt nunmehr die Entwicklungen in der Rechtsprechung aus dem 1. Halbjahr 2017 zusammen.


Weitere Hinweise:
Für das vollständige Inhaltsverzeichnis des aktuellen Heftes klicken Sie bitte hier.
Für eine Leseprobe der MDR klicken Sie bitte hier.
Für die Bestellmöglichkeit eines kostenlosen Probeabonnements (4 Ausgaben und 2 Monate Testzugang zur Datenbank) klicken Sie bitte hier.
 
 

Verlagsangebot
Konfliktmanagement in der Unternehmensnachfolge - 13.03.2018

 

Impressum

Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln
Geschäftsführender Gesellschafter
Prof. Dr. Felix Hey
verlag@otto-schmidt.de
Amtsgericht Köln, HRA 5237
USt.-Ident-Nr.: DE 123047975
Verantwortlich für den Inhalt:
Arabella Schreiber
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln

Tel.: 0221-93738-501
schreiber@otto-schmidt.de


Das ausführliche Impressum zu unserem Internetangebot finden Sie hier. Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise: Bei Preisangaben und Auflagen sind Änderungen und Irrtümer nicht ausgeschlossen. Alle Rechte vorbehalten. Die Reproduktion oder Modifikation dieses Newsletters ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung des Verlages ist untersagt.

Hier können Sie Ihre E-Mail-Adresse ändern
 
Diesen Newsletter weiterempfehlen
 
Newsletter abbestellen