Verkehrsrecht
von RegR Dr. Adolf Rebler
Oftmals kommt es im Straßenverkehr zu einem Schadensereignis, bei dem zwar ein Kraftfahrzeug beteiligt ist, eine Kollision als Schadensereignis aber nicht vorliegt. Der folgende Beitrag nimmt die Entscheidung des BGH (BGH v. 22.11.2016 - VI ZR 533/15, MDR 2017, 271) zum Anlass, die Besonderheiten der Haftung in einer solchen Konstellation im Rahmen eines Verkehrsunfalls näher zu beleuchten. Dabei werden - neben grundlegenden Erläuterungen - die entscheidungserheblichen Kriterien anhand der einschlägigen Rechtsprechung herausgearbeitet.