| MELDUNGEN |
Deutscher Anwaltverein, 23.1.2018 Am 23.1.2018 hat der Ausschuss Elektronischer Rechtsverkehr des Deutschen Anwaltvereins (DAV) eine Initiativ-Stellungnahme zum Thema "besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)" veröffentlicht. Die Stellungnahme behandelt verschiedene Fragestellungen rund um die Tatsache, dass der elektronische Rechtsverkehr über das beA zunächst nicht möglich ist. [DAV Stellungnahme 5/18 vom 23.1.2018] | |
| BGH 27.10.2017, V ZR 189/16 Eine Übersicht über die Abrechnungsergebnisse aller Wohnungen und die den Abrechnungszeitraum betreffenden Hausgeldrückstände ist nicht notwendiger Bestandteil einer Jahresabrechnung i.S.v. § 28 Abs. 3 WEG. Der Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über die Genehmigung der Jahresabrechnung ist daher nicht allein deshalb anfechtbar, weil der Verwalter eine solche freiwillige Übersicht trotz gegenteiliger Ankündigung nicht vorlegt. [BGH online] | |
| OLG Frankfurt a.M. 5.7.2017, 2 U 152/16 Die zeitweise Sperrung einer Landstraße, die durch ein Ausflugsgebiet führt und an welcher einer Gaststätte liegt, kann einen Mietmangel darstellen, wenn die Attraktivität des Mietobjekts gerade auf seiner besonderen Lage in diesem Ausflugsgebiet beruht und diese daher als Teil der vertraglichen Vereinbarungen anzusehen ist. Die Duldungspflicht für den Eigentümer gem. § 906 BGB ist irrelevant. [Justiz Hessen online] | |
| OLG Frankfurt a.M. 17.1.2018, 4 U 4/17 Der Insolvenzverwalter eines ehemaligen großen Handelskonzerns hat keine Schadensersatzansprüche gegen die mit einem Sanierungskonzept beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen eines unterlassenen Hinweises auf eine frühere Insolvenzreife, wenn dies nicht vertraglich geschuldet ist. Gezahlte Honorare, die im Bewusstsein der Umstände der Zahlungsunfähigkeit, getätigt wurden, sind jedoch zurück zu erstatten. [OLG Frankfurt a.M., PM vom 22.1.2018] | |
| OLG Hamm 11.5.2017, 10 U 64/16 Auch mit "Vollmacht" überschriebene Schriftstücke eines Erblassers können rechtswirksam errichtete privatschriftliche Testamente darstellen. Dass sie mit "Testament" oder "mein letzter Wille" überschrieben sind, ist nicht erforderlich, wenn sie auf einem ernstlichen Testierwillen beruhen. [OLG Hamm PM vom 16.1.2017] | |
| AG München 4.5.2017, 281 C 17481/16 Den von einer Familie mit kleinen Kindern ausgehenden Lärm müssen Nachbarn nicht grenzenlos hinnehmen. Das gilt jedenfalls dann, wenn Frequenz, Lautstärke und die Zeiten der Lärmentfaltung nicht mehr im Zusammenhang mit einer adäquaten Wohnnutzung oder einer hinzunehmenden lebhaften Lebensäußerung von Kindern stehen. [AG München PM Nr. 3 vom 12.1.2018] | |
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