Haftung des Waschanlagenbetreibers für Schäden am Fahrzeug? | Experten-Blog zum Thema Gewerberaummiete
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Jede Woche neu: Aktuelle Meldungen aus der Zivilrechtspraxis 21.12.2017
 
Sehr geehrter Herr Prof. Do,
 
wenn sich in einer Auto-Waschanlage die Waschwalzen dem Fahrzeug nähern, beschleicht so manchen Autofahrer ein ungutes Gefühl. Das OLG Frankfurt a.M. hat sich mit einem Fahrzeugschaden beschäftigt, der durch eine Kollision des Trocknungsbalkens der Waschanlage mit der Windschutzscheibe eines Fahrzeugs entstanden ist. Aus welchen Gründen das OLG die Haftung des Betreibers dennoch ausgeschlossen hat, lesen Sie im heutigen Newsletter.

Außerdem: Im MDR-Expertenblog nimmt RA Dr. Matthias Böse eine aktuelle Entscheidung des LG Leipzig zum Anlass, um - unter Hinweis auf die einschlägige BGH-Rechtsprechung - auf die Kriterien einer wirksamen und die Folgen einer unwirksamen Werbeeinwilligungsklausel einzugehen.

Mit allen lieben Wünschen für ein frohes Weihnachtsfest, erholsame Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr

Ihre
RAin Arabella Schreiber
MDR Redaktion
 
 
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MELDUNGEN
Weihnachtsgratifikation: Leistungsbestimmungsrechts des Arbeitgebers über die Höhe
Dem Sicherungsverlangen des Unternehmers können auch andere Motive als die bloße Erlangung einer Sicherheit zugrunde liegen
Wie weit geht die Duldungspflicht bei Modernisierungsmaßnahmen?
Keine Haftung des Waschanlagenbetreibers für Schäden durch defekten Sensor des Trocknungsbügels
 
 
 
BLOG
LG Leipzig: Kundendaten aus unwirksamer Werbeeinwilligungsklausel "kontaminiert" (RA Dr. Matthias Böse)
 

AUS DEM HEFT
Gewerberaummiete - Die Entwicklungen der Rechtsprechung im 1. Halbjahr 2017 (MDR 2017, 1401)
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MELDUNGEN
 
BAG 23.8.2017, 10 AZR 376/16
Weihnachtsgratifikation: Leistungsbestimmungsrechts des Arbeitgebers über die Höhe
Räumt der Arbeitsvertrag dem Arbeitgeber in zulässiger Weise ein in Bezug auf die Höhe der Sonderzahlung einseitiges Leistungsbestimmungsrecht i.S.v. 315 BGB ein, kann er über die Höhe jeweils nach billigem Ermessen entscheiden. Ob die Leistungsbestimmung billigem Ermessen entspricht, ist einzelfallabhängig. Allein die gleiche Bestimmung der Höhe über einen längeren Zeitraum führt nicht dazu, dass jede andere Leistungsbestimmung nicht mehr der Billigkeit entspräche.
 
[BAG online ]

 
BGH 23.11.2017, VII ZR 34/15
Dem Sicherungsverlangen des Unternehmers können auch andere Motive als die bloße Erlangung einer Sicherheit zugrunde liegen
Mit dem Forderungssicherungsgesetz vom 23.10.2008 (BGBl. I S. 2022) wurde § 648a BGB grundlegend umgestaltet. Es stellt demnach keine unzulässige Rechtsausübung und auch keinen Verstoß gegen das bauvertragliche Kooperationsgebot dar, wenn dem Sicherungsverlangen des Unternehmers nach § 648a Abs. 1 BGB auch andere Motive als die bloße Erlangung einer Sicherheit zugrunde liegen.
 
[BGH online]

 
BGH 21.11.2017, VIII ZR 28/17
Wie weit geht die Duldungspflicht bei Modernisierungsmaßnahmen?
Vom Mieter zu duldende Modernisierungsmaßnahmen i.S.v. § 555b Nr. 4 oder Nr. 5 BGB liegen nicht vor, wenn die beabsichtigten Maßnahmen (hier: Hinzufügung neuer Räume [Wintergarten; Ausbau des Spitzbodens] unter Veränderung des Grundrisses; veränderter Zuschnitt der Wohnräume und des Bads; Anlegung einer Terrasse; Abriss einer Veranda) so weitreichend sind, dass ihre Durchführung den Charakter der Mietsache grundlegend verändern würde.
 
[BGH online]

 
OLG Frankfurt a.M. 14.12.2017, 11 U 43/17
Keine Haftung des Waschanlagenbetreibers für Schäden durch defekten Sensor des Trocknungsbügels
Der Betreiber einer Waschanlage haftet nicht für Beschädigungen, die durch den Trocknungsbügel einer Waschstraße verursacht werden, dessen Sensor defekt ist. Er hat grundsätzlich nur für schuldhafte Pflichtverletzungen einzustehen.
 
[OLG Frankfurt a.M. Pressemitteilung vom 14.12.2017]


BLOG
 
 
LG Leipzig: Kundendaten aus unwirksamer Werbeeinwilligungsklausel "kontaminiert" (RA Dr. Matthias Böse)
Die Verbraucherzentrale Sachen hat mal so richtig aufgeräumt bei Primacom. Der TK-Anbieter hatte eine Vielzahl von rechtswidrigen Gestaltungen in Werbe- und Vertragsmaterialien, wobei es im vorliegenden Rechtsstreit nur um die daraus gewonnenen Kundendaten ging.
 
AUS DEM HEFT
 
 
Gewerberaummiete - Die Entwicklungen der Rechtsprechung im 1. Halbjahr 2017 (MDR 2017, 1401)


von RA Dr. Rainer Burbulla

In der Gewerberaummiete beschäftigten im ersten Halbjahr 2017 wiederum verschiedene Fragen um die gesetzliche Schriftform eines Mietvertrages (§ 550 BGB) die Gerichte in besonderer Weise. Hinzu kamen Entscheidungen zur Wertsicherung der Miete und zur "zweiten Miete", den Betriebs- und (sonstigen) Nebenkosten sowie zu weiteren praxisrelevanten Themen. Diese reichen von AGB-rechtlichen Fragen, über Fragen nach Gewährleistungs- und Kündigungsrechten und Sicherheiten des Vermieters sowie Betriebspflichten bis hin zu prozessualen Besonderheiten.

 
 

 
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Gustav-Heinemann-Ufer 58
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Geschäftsführender Gesellschafter:
Prof. Dr. Felix Hey
verlag@otto-schmidt.de
Amtsgericht Köln, HRA 5237
USt.-Ident-Nr.: DE 123047975


Verantwortlich für den Inhalt:
RAin Arabella Schreiber
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln

Tel.: 0221-93738-501
schreiber@otto-schmidt.de
 

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