Betriebskostenabrechnung, notariell beurkundeten Unterwerfung unter sofortige Zwangsvollstreckung und Beanspruchung eines zweiten Rettungsweges von einzelnen Wohnungseigentümern
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  Jede Woche neu: Aktuelle Meldungen aus der Zivilrechtspraxis 17.08.2017  
 

 

Sehr geehrter Herr Prof. Do,

der heutige Newsletter hat einen miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Schwerpunkt und enthält aktuelle Rechtsprechung u.a. zu folgenden Fragen: Wann genügt eine Betriebskostenabrechnung den Mindestanforderungen an eine zweckmäßige, rechnerisch und gedanklich übersichtliche und nachprüfbare Form? Handelt es sich bei einer notariell beurkundeten Unterwerfung des Mieters unter die sofortige Zwangsvollstreckung wegen der laufenden Mieten um eine Sicherheit i.S.v. § 551 Abs. 1, 4, § 232 BGB? Kann die Herstellung eines zweiten Rettungsweges von einzelnen Wohnungseigentümern beansprucht werden?

Außerdem: Eine aktuelle und praxisrelevante BGH-Entscheidung zur erneuten Anordnung des schriftlichen Verfahrens hat RiBGH Dr. Klaus Bacher für seinen Montags-Blog ausgewählt und inklusive Praxistipp für Sie kommentiert.

Viel Nutzen aus der Lektüre wünscht Ihnen
RAin Arabella Schreiber
MDR Redaktion


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Meldungen:

Zur erneuten Anordnung des schriftlichen Verfahrens
 
Voraussetzungen für die formelle Ordnungsgemäßheit einer Betriebskostenabrechnung
 
Notariell beurkundete Unterwerfung des Mieters unter sofortige Zwangsvollstreckung wegen laufender Mieten ist keine Sicherheit
 
Herstellung eines zweiten Rettungsweges kann von einzelnen Wohnungseigentümern beansprucht werden
 
Verpflichtung zur Räumung des Rennbahngeländes in Frankfurt-Niederrad bestätigt
 
 
     
 
BlogMietstreitigkeit mit dem früheren Schwiegersohn als Familiensache (RiBGH Dr. Klaus Bacher)
 
Aus dem HeftAktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Familienrecht (Dr. Mark Schneider, MDR 2017, 1)
 
VorschauMDR Heft 15 / 2017
 
 


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BGH 4.7.2017, XI ZR 470/15

Zur erneuten Anordnung des schriftlichen Verfahrens

Kann die Frist des § 128 Abs. 2 S. 3 ZPO zunächst nicht eingehalten werden, kann das Gericht erneut die Zustimmung beider Parteien zur Entscheidung im schriftlichen Verfahren einholen. Auf dieser Grundlage kann es dann gem. § 128 Abs. 2 S. 1 ZPO erkennen.
[BGH online]


BGH 19.7.2017, VIII ZR 3/17

Voraussetzungen für die formelle Ordnungsgemäßheit einer Betriebskostenabrechnung

Für die formelle Ordnungsgemäßheit einer Betriebskostenabrechnung ist allein entscheidend, ob es die darin gemachten Angaben dem Mieter ermöglichen, die zur Verteilung anstehenden Kostenpositionen zu erkennen und den auf ihn entfallenden Anteil an diesen Kosten gedanklich und rechnerisch nachzuprüfen. Hieran sind keine strengen Anforderungen zu stellen.
[BGH online]


BGH 14.6.2017, VIII ZR 76/16

Notariell beurkundete Unterwerfung des Mieters unter sofortige Zwangsvollstreckung wegen laufender Mieten ist keine Sicherheit

Bei einer notariell beurkundeten Unterwerfung des Mieters unter die sofortige Zwangsvollstreckung wegen der laufenden Mieten (§ 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO) handelt es sich nicht um eine Sicherheit i.S.v. § 551 Abs. 1, 4, § 232 BGB. Der Umstand, dass der Wohnraummieter bereits eine Kaution von drei Monatsmieten geleistet hat, führt daher nicht zur Unwirksamkeit der Unterwerfungserklärung.
[BGH online]


BGH 23.6.2017, V ZR 102/16

Herstellung eines zweiten Rettungsweges kann von einzelnen Wohnungseigentümern beansprucht werden

Es gehört (vorbehaltlich weiterer vereinbarter Nutzungsbeschränkungen) zu dem plangerechten Zustand einer Teileigentumseinheit, dass die öffentlich-rechtlichen Anforderungen an einen Aufenthaltsraum erfüllt sind. Dafür erforderliche Maßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum wie die bauordnungsrechtlich vorgeschriebene Herstellung eines zweiten Rettungswegs entsprechen regelmäßig ordnungsmäßiger Verwaltung und können von einzelnen Wohnungseigentümern gem. § 21 Abs. 4 WEG beansprucht werden.
[BGH online]


OLG Frankfurt a.M. 27.7.2017, 2 U 174/16

Verpflichtung zur Räumung des Rennbahngeländes in Frankfurt-Niederrad bestätigt

Das OLG Frankfurt a.M. hat die Verpflichtung des Renn-Klubs zu Räumung des Rennbahngeländes in Frankfurt-Niederrad bestätigt. Gleichzeitig stellte das Gericht fest, dass der Hauptmietvertrag zwischen der Stadt Frankfurt a.M. und der Betreibergesellschaft nicht durch den Aufhebungsvertrag wirksam beendet wurde.
[OLG Frankfurt a.M. PM vom 27.7.2017]


Blog

Erneute Anordnung des schriftlichen Verfahrens (RiBGH Dr. Klaus Bacher)

Der XI. Zivilsenat verfestigt seine Rechtsprechung zu einer nicht unwichtigen Frage im Zusammenhang mit § 128 Abs. 2 Satz 3 ZPO.
 

 

Aus dem Heft 

Gewerberaummiete - Die Entwicklungen der Rechtsprechung im 2. Halbjahr 2016 (Burbulla, MDR 2017, 800)

Die (ober-)gerichtlichen Entscheidungen im 2. Halbjahr 2016 zur Gewerberaummiete reichen von Aufklärungspflichten bei Abschluss eines Gewerberaummietvertrages, dem "Dauerbrenner" der Schriftform (§ 550 BGB) über das AGB-Recht, die Betriebs- und Nebenkosten, Mängelrechte und Rechte der Vertragsparteien nach Beendigung des Mietvertrages bis hin zu Fragen des Prozessrechts.
 


 

 
 

Vorschau 

MDR (Heft 16/2017)

In der aktuellen Ausgabe der MDR (Heft 16/2017) finden Sie folgende Aufsätze:

Prof. Dr. Claus Luttermann
Wohnraummiete: Gebot digitaler Besichtigung statt "Betretungsrecht" des Vermieters
Der Schutz der Privatsphäre als Menschenrecht gewinnt angesichts digitaler Eingriffsmöglichkeiten massiv an Bedeutung. Gerade im Kernbereich der analogen Welt der Wohnung hinken mietrechtliche Vorstellungen über ein "Betretungsrecht" des Vermieters nebst Makler und „Interessenten“ für Miete bzw. Kauf hinterher. Claus Luttermann werden die Grundlagen und Grenzen mit dem zeitgemäßen Weg virtueller Besichtigung zur Konfliktlösung aufgezeigt.

RAFAInsR Jan M. Antholz
Das Änderungsgesetz zur Insolvenzanfechtung 2017
Im Insolvenzanfechtungsrecht hat die Komplexität der vom BGH entwickelten Kasuistik und die schwierige tatrichterliche Würdigung der wirtschaftlichen Sachverhalte zu Verunsicherungen in Geschäftsverkehr und Rechtsberatung geführt. Mit dem am 5.4.2017 in Kraft getretenen Änderungsgesetz zur Insolvenzanfechtung möchte der Gesetzgeber Abhilfe schaffen. Jan M. Antholz führt in die Problematik ein und beleuchtet die rechtlichen Änderungen und ihre Auswirkungen.

RA Rüdiger Martis/RAin FAMedR Martina Winkhart-Martis
Arzthaftung – Aktuelle Rechtsprechung zum Diagnose-irrtum und zur unterlassenen Befunderhebung
Im Anschluss an die diesjährige Rechtsprechungsübersicht zur Aufklärung des Patienten (MDR 2017, 858) stellen die Autoren die aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung zum Diagnoseirrtum und zur Unterlassenen Befunderhebung dar.

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Reithmann/Terbrack, Kauf vom Bauträger. 8. neu bearbeitete Auflage, 2017. Jetzt bestellen!

 

Impressum

Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln
Geschäftsführender Gesellschafter
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verlag@otto-schmidt.de
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USt.-Ident-Nr.: DE 123047975
Verantwortlich für den Inhalt:
Arabella Schreiber
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Tel.: 0221-93738-501
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