Prozesskostenhilfebekanntmachung 2018 | BGH: Verkündung im Dienstzimmer des Richters
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Jede Woche neu: Aktuelle Meldungen aus der Zivilrechtspraxis 11.01.2018
 
Sehr geehrter Herr Prof. Do,
 
heute möchte ich Sie auf die Prozesskostenhilfebekanntmachung 2018 aufmerksam machen. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat darin festgesetzt, welche Beträge in diesem Jahr vom Einkommen eines Antragstellers abzuziehen sind, um einen Anspruch auf Prozesskosten-bzw. Verfahrenskostenhilfe zu ermitteln.

Außerdem hat sich der BGH mit der Frage beschäftigt, unter welchen Umständen Verkündungsmängel (hier: Verkündung im Dienstzimmer des Richters) dem wirksamen Erlass eines Urteils entgegenstehen.

Mit freundlichen Grüßen
RAin Arabella Schreiber
MDR Redaktion

 

 
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Prozesskostenhilfebekanntmachung 2018
Hilfspfändung des Zustimmungsrechts der Grundstückseigentümer zur Grundschuldlöschung ersetzt nicht die Zustimmungserklärung dieser beim Grundbuchamt
Urteilsverkündung im Dienstzimmer des Richters
Zahlungsansprüche aus Sponsoringvertrag
Widerruf eines zum Autokauf abgeschlossenen Darlehensvertrags
 
 
 
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BGH zur rechtzeitigen Zustellung demnächst (Dr. Frank O. Fischer)
 

AUS DEM HEFT
Präklusion von Einwendungen gegen ein Sach-verständigengutachten aus dem selbständigen Beweisverfahren im Hauptsacheprozess? (MDR 2017, 1397)
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Prozesskostenhilfebekanntmachung 2018
Das BMJV hat am 22.12.2017 mit der Bekanntmachung zu § 115 ZPO festgesetzt, welche Beträge vom Einkommen eines Antragstellers abzusetzen sind, um den Anspruch auf Prozesskostenhilfe zu ermitteln. Die Beträge gelten seit dem 1.1.2018.
 
[BGBl. Jahrgang 2017 Teil I Nr. 79 S. 4012]

 
BGH 12.10.2017, V ZB 131/16
Hilfspfändung des Zustimmungsrechts der Grundstückseigentümer zur Grundschuldlöschung ersetzt nicht die Zustimmungserklärung dieser beim Grundbuchamt
Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, mit dem neben dem Rückgewähranspruch der Grundschuld das Zustimmungsrecht des Grundstückseigentümers zur Löschung der Grundschuld gem. § 1183 BGB, § 27 S. 1 GBO gepfändet worden ist, reicht nicht aus, um gegenüber dem Grundbuchamt den Nachweis zu führen, dass der Antragsteller berechtigt ist, die erforderliche Zustimmung des Eigentümers zur Löschung der Grundschuld durch seine Erklärung zu ersetzen.
 
[BGH online]

 
BGH 5.12.2017, VIII ZR 204/16
Urteilsverkündung im Dienstzimmer des Richters
Verkündungsmängel (hier: Verkündung im Dienstzimmer des Richters) stehen dem wirksamen Erlass eines Urteils nur entgegen, wenn gegen elementare, zum Wesen der Verlautbarung gehörende Formerfordernisse verstoßen wurde. Sind die Mindestanforderungen an eine Verlautbarung gewahrt, hindern auch Verstöße gegen zwingende Formerfordernisse das Entstehen eines wirksamen Urteils nicht; zu den Mindestanforderungen gehört, dass die Verlautbarung vom Gericht beabsichtigt war oder von den Parteien derart verstanden werden durfte und die Parteien von dem Erlass und dem Inhalt der Entscheidung förmlich unterrichtet wurden.
 
[BGH online]

 
OLG Koblenz 3.1.2018, 10 U 893/16
Zahlungsansprüche aus Sponsoringvertrag
Das OLG Koblenz hat einem aktuell in der Fußball-Oberliga spielenden Verein Zahlungsansprüche gegen den ehemaligen Hauptsponsor zugesprochen. Der ehemalige 1. Vorsitzende des Vereins, der zugleich Geschäftsführer der VerwaltungsGmbH des Sponsors ist, haftet nicht.
 
[OLG Koblenz PM vom 4.1.2018]

 
LG Berlin 5.12.2017, 4 O 150/16
Widerruf eines zum Autokauf abgeschlossenen Darlehensvertrags
Die zweiwöchige Frist für den Widerruf eines Darlehensvertrags, den ein Autokäufer zwecks Finanzierung bei der Hausbank des Fahrzeugherstellers abgeschlossen hat, beginnt nicht zu laufen, wenn in dem Vertrag nicht hinreichend erläutert wird, wie eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird und wenn der Verbraucher nicht in der gebotenen Weise über ein gesetzliches Kündigungsrecht aufgeklärt wird.
 
[KG Berlin PM Nr. 74 vom 5.12.2017]


BLOG
 
 
BGH zur rechtzeitigen Zustellung demnächst (Dr. Frank O. Fischer)
Der BGH hat sich (Urt. v. 29.9.2017 - V ZR 103/16) mit der Wahrung der Klagefrist von einem Monat des § 46 Abs. 1 S. 2 WEG befasst.
 
AUS DEM HEFT
 
 
Präklusion von Einwendungen gegen ein Sach-verständigengutachten aus dem selbständigen Beweisverfahren im Hauptsacheprozess? (MDR 2017, 1397)


von Vizepräsident des LG Dr. Mark Seibel

In der Rechtsprechung und im Schrifttum wird die Frage, ob eine Partei mit Einwendungen gegen ein Sachverständigengutachten aus dem selbständigen Beweisverfahren im nachfolgenden Hauptsacheprozess ausgeschlossen (präkludiert) sein kann, unterschiedlich beantwortet. Der BGH hat das jüngst ausdrücklich offen gelassen. Der Beitrag verdeutlicht, warum es sachgerecht ist, Einwendungen gegen ein Sachverständigengutachten aus dem selbständigen Beweisverfahren im Hauptsacheprozess grundsätzlich zuzulassen und diesen dort nachzugehen.

 
 

 
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Verantwortlich für den Inhalt:
RAin Arabella Schreiber
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