Aufsatz: Die Entwicklung der Rechtsprechung zur Prozesskosten- und Beratungshilfe im Jahr 2017
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Jede Woche neu: Aktuelle Meldungen aus der Zivilrechtspraxis 19.04.2018
 
Sehr geehrter Herr Prof. Do,
 
heute möchte ich Sie auf ein neues Angebot der MDR hinweisen: Gem. § 15 FAO können fünf Stunden Fortbildung im Wege des Selbststudiums mit Lernerfolgskontrolle absolviert werden. Ab Heft 8 (erscheint am 20.4.2018) bieten wir in der MDR-Zeitschrift für Zivil- und Zivilverfahrensrecht diese Möglichkeit der Fortbildung an und stellen im Laufe des Jahres einige Beiträge aus verschiedenen Rechtsbereichen für das FAO-Selbststudium zur Verfügung. Dabei werden für die gründliche Lektüre von 5-6 Heftseiten jeweils eine Zeitstunde gutgeschrieben. Die erforderliche Lernkontrolle gewährleisten wir dadurch, dass wir im Multiple-Choice-Verfahren Fragen zu den Beiträgen stellen, die jederzeit beantwortet werden können. Im Heft sind die ausgewählten Beiträge deutlich gekennzeichnet. Die Lernerfolgskontrolle erfolgt so dann auf der MDR-Hompage unter www.mdr-recht.de/15FAO. Dort finden sich auch alle weiteren Informationen zum Verfahren.

Möchten Sie es gleich einmal ausprobieren? Die Rechtsprechungsübersicht zum Bauvertragsrecht von Prof. Dr. Günter Schmeel aus Ausgabe 8 der MDR steht bereits für eine schnelle und unkomplizierte Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO zur Verfügung (entweder frei abrufbar für Abonnenten oder im Rahmen eines Probeabonnements).

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg
und bin mit besten Grüßen

RAin Arabella Schreiber
MDR Redaktion (verantw.)

 

 
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MELDUNGEN
Wilder Streik befreit Fluggesellschaft nicht von der Pflicht zur Leistung von Ausgleichszahlungen bei Flugverspätung oder -annullierung
Räumung und Herausgabe des Rennbahngeländes in Frankfurt a.M.
Zum grob anstößigen (Direkt-)Anspruch gegenüber einem Kfz-Haftpflichtversicherer
Vertrag über Werbeplatzierung auf einer Website unter einer bestimmten Domain stellt einen Werkvertrag dar
Streitwert einer Klage auf Löschung eines Vorkaufsrechts bemisst sich nach konkretem Interesse an der Löschung
Gehörsverstoß des Gerichts über Bestehen von Vergütungsansprüchen eines faktischen Geschäftsführers zum Drittschuldner
Kein Ausscheiden aus Publikumsgesellschaft bei Zusammentreffen der Kündigung mit Auflösungsbeschluss während Kündigungsfrist
 

 
BLOG
Kein Direktanspruch des mitfahrenden Kfz-Diebs (Dr. Klaus Bacher)
 

 
AUS DER MDR
Die Entwicklung der Rechtsprechung zur Prozesskosten- und Beratungshilfe im Jahr 2017 (MDR 2018, 369)
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MELDUNGEN
 
EuGH 17.4.2018, C-195/17 u.a.
Wilder Streik befreit Fluggesellschaft nicht von der Pflicht zur Leistung von Ausgleichszahlungen bei Flugverspätung oder -annullierung
Ein "wilder Streik" des Flugpersonals, der auf die überraschende Ankündigung einer Umstrukturierung folgt, stellt keinen "außergewöhnlichen Umstand" dar, der es der Fluggesellschaft erlaubt, sich von ihrer Verpflichtung zur Leistung von Ausgleichszahlungen bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen zu befreien. Die Risiken, die sich aus den mit solchen Maßnahmen einhergehenden sozialen Folgen ergeben, sind Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit der Fluggesellschaft.
[EuGH PM Nr. 49 vom 17.4.2018]
 
BGH 18.4.2018, XII ZR 76/17
Räumung und Herausgabe des Rennbahngeländes in Frankfurt a.M.
Der BGH hat über die Klage der Stadt Frankfurt a.M. auf Räumung und Herausgabe des Rennbahngeländes in Frankfurt a.M. entschieden.
[BGH PM Nr. 76 vom 18.4.2018]
 
BGH 27.2.2018, VI ZR 109/17
Zum grob anstößigen (Direkt-)Anspruch gegenüber einem Kfz-Haftpflichtversicherer
Wird nach einem von zwei Mittätern begangenen Fahrzeugdiebstahl der eine Täter als Beifahrer des entwendeten Fahrzeugs bei einem vom anderen Täter als Fahrer verursachten Verkehrsunfall verletzt, so ist der verletzte Täter nach § 242 BGB daran gehindert, den ihm gegen den fahrenden Mittäter zustehenden Schadensersatzanspruch gem. § 3 Nr. 1 PflVG a.F. direkt gegenüber dem Kfz-Haftpflichtversicherer des bestohlenen Halters geltend zu machen.
[BGH online]
 
BGH 22.3.2018, VII ZR 71/17
Vertrag über Werbeplatzierung auf einer Website unter einer bestimmten Domain stellt einen Werkvertrag dar
Ein Vertrag über die Platzierung einer elektronischen Werbeanzeige unter einer Domain ist rechtlich als Werkvertrag zu qualifizieren. Vertragliche Regelungen, wie die Werbewirksamkeit der in Auftrag gegebenen Werbeanzeige im konkreten Fall erreicht werden kann, gehören vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung der Vertragsparteien nicht zum wesentlichen Inhalt eines Vertrags, der auf die Platzierung einer elektronischen Werbeanzeige unter einer konkret bezeichneten Domain gerichtet ist.
[BGH online]
 
BGH 8.3.2018, V ZR 238/17
Streitwert einer Klage auf Löschung eines Vorkaufsrechts bemisst sich nach konkretem Interesse an der Löschung
Klagt der Grundstückseigentümer auf Löschung eines Vorkaufsrechts, bemisst sich der Streitwert nach seinem konkreten Interesse an der Löschung. Dieses nach freiem Ermessen zu schätzende Interesse kann nach einem Bruchteil des Grundstückswerts bemessen werden. Welcher Bruchteil dabei angemessen ist, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls.
[BGH online]
 
BGH 27.2.2018, VI ZR 156/17
Gehörsverstoß des Gerichts über Bestehen von Vergütungsansprüchen eines faktischen Geschäftsführers zum Drittschuldner
Das Gericht ist gem. Art. 103 Abs. 1 GG dazu verpflichtet, tatsächliche und rechtliche Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Im Streitfall das Vorbringen des Beklagten zum Bestehen von Vergütungsansprüchen eines faktischen Geschäftsführers.
[BGH online]
 
BGH 6.2.2018, II ZR 1/16
Kein Ausscheiden aus Publikumsgesellschaft bei Zusammentreffen der Kündigung mit Auflösungsbeschluss während Kündigungsfrist
Wird eine Publikumsgesellschaft bürgerlichen Rechts nach einer Kündigung aber vor Eintritt der Kündigungswirkung aufgelöst, scheidet der kündigende Gesellschafter, sofern dem Gesellschaftsvertrag nichts anderes entnommen werden kann, nicht aus, sondern verbleibt in der Liquidationsgesellschaft.
[BGH online]
BLOG
 
 
Kein Direktanspruch des mitfahrenden Kfz-Diebs (Dr. Klaus Bacher)
Über einen Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer im Gefolge eines ungewöhnlichen Verkehrsunfalls hatte der VI. Zivilsenat zu entscheiden.
 
AUS DER MDR
 
 
Die Entwicklung der Rechtsprechung zur Prozesskosten- und Beratungshilfe im Jahr 2017 (MDR 2018, 369)


von RAuFAFamR Michael Nickel

Der Beitrag setzt die Darstellungen in MDR 2017, 499 ff. fort und gibt einen Überblick über die Entwicklung der Rechtsprechung zur Prozesskostenhilfe und Beratungskostenhilfe. Wie schon in den Vorjahren finden sich erstaunlich wenige Entscheidungen zum Recht der Beratungshilfe.

 
 

 
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50968 Köln
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verlag@otto-schmidt.de
Amtsgericht Köln, HRA 5237
USt.-Ident-Nr.: DE 123047975


Verantwortlich für den Inhalt:
RAin Arabella Schreiber
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln

Tel.: 0221-93738-501
schreiber@otto-schmidt.de
 

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