Aufsatz zur einvernehmlichen Streitbeilegung im Nachbarschaftsrecht
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Jede Woche neu: Aktuelle Meldungen aus der Zivilrechtspraxis 15.02.2018
 
Sehr geehrter Herr Prof. Do,
 
ein Grundstückseigentümer haftet seinem Nachbarn für Gebäudeschäden, wenn diese im Rahmen von Reparaturarbeiten an seinem eigenen Haus entstanden sind. Dabei ist unerheblich, ob der Grundstückseigentümer den beauftragten Handwerker sorgfältig ausgewählt hat. Lesen Sie im heutigen Newsletter, aus welchen Gründen der BGH in einer aktuellen Entscheidung von einem verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch ausgegangen ist.

Außerdem hat sich der BGH mit der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist ohne Einwilligung des Gegners nach erfolgter Akteneinsicht beschäftigt. Siehe hierzu auch den Blog-Beitrag von RiBGH Dr. Klaus Bacher, der sich mit mehreren hintereinander ergangenen Entscheidungen zur Akteneinsicht zum Zwecke der Berufungsbegründung befasst - inkl. Praxistipps!

Mit besten Grüßen aus Köln

RAin Arabella Schreiber
MDR Redaktion

 

 
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MELDUNGEN
Hauseigentümer haften nach Feuer für Handwerker
Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist ohne Einwilligung des Gegners nach erfolgter Akteneinsicht?
Vergütung und Ersatz von Aufwendungen für den Vormund ohne förmliche Bestellung?
Brennbarkeit von Benzin "getestet" - Schadenregulierung nach einem Brandschadenereignis
Keine Pflicht zum vorsorglichen Rückschnitt der Hecke im Winter
Möglicher Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot lässt Karenzentschädigung entfallen
 

 
BLOG
Akteneinsicht und Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist (Dr. Klaus Bacher)
 

 
AUS DEM HEFT
Die einvernehmliche Streitbeilegung im Nachbarschaftsrecht (MDR 2017, 617)
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MELDUNGEN
 
BGH 9.2.2018, V ZR 311/16
 
Hauseigentümer haften nach Feuer für Handwerker
 
Ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen lässt, ist gegenüber den Nachbarn verantwortlich, wenn das Haus infolge der Arbeiten in Brand gerät und das Nachbargrundstück dabei beschädigt wird. Dass der Handwerker sorgfältig ausgesucht wurde, ist unerheblich.
 
[BGH PM Nr. 28 vom 9.2.2018]

 
BGH 16.1.2018, VIII ZB 61/17
 
Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist ohne Einwilligung des Gegners nach erfolgter Akteneinsicht?
 
§ 520 Abs. 2 S. 3 ZPO sieht im Berufungsverfahren ohne Einwilligung des Gegners lediglich die Möglichkeit einer Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist um einen Monat, nicht aber um einen Monat nach erfolgter Akteneinsicht vor. Ein Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist ist auch nicht deswegen unwirksam, weil er kein bestimmtes Enddatum, sondern nur eine Frist benennt, die mit Eintritt eines bestimmten künftigen Ereignisses (hier: Akteneinsicht) zu laufen beginnen soll.
 
[BGH online]

 
BGH 21.9.2017, XII ZB 436/17
 
Vergütung und Ersatz von Aufwendungen für den Vormund ohne förmliche Bestellung?
 
Ohne eine förmliche Bestellung kann der Vormund im Vergütungsfestsetzungsverfahren eine Vergütung und Ersatz von Aufwendungen nicht verlangen. Das gilt auch dann, wenn er bereits zuvor auf Veranlassung des Gerichts tätig geworden ist.
 
[BGH online]

 
OLG Hamm 4.4.2017, 9 U 120/15
 
Brennbarkeit von Benzin "getestet" - Schadenregulierung nach einem Brandschadenereignis
 
Das Ablassen von Benzin in einem freien Strahl in einen offenen Eimer, aus dem zuvor mittels Schraubendrehers eröffneten Tank eines sich auf einer Hebebühne befindlichen Fahrzeugs ist grob unsachgemäß und widerspricht jeglichen Sicherheitsvorschriften. Die hierzu bestehenden Brandschutzregeln für Inhaber und Beschäftigte von Fahrzeuginstandsetzungsbetrieben können auch zur Konkretisierung der Sorgfaltspflichten diesem Personenkreis nicht unterfallender Beteiligte herangezogen werden.
 
[OLG Hamm Pressemitteilung vom 5.2.2018]

 
LG Freiburg 7.12.2017, 3 S 171/16
 
Keine Pflicht zum vorsorglichen Rückschnitt der Hecke im Winter
 
Nachbar sind nicht dazu verpflichtet, ihre Hecke im Zeitraum von Oktober bis Ende Februar vorsorglich so weit zurück zu schneiden, dass sie innerhalb der gesetzlich geschützten Wachstumsperiode von März bis Ende September die maximal zulässige Höhe nicht überschreiten kann. Eine solche Verpflichtung ist überhaupt nicht vollstreckbar.
 
[LG Freiburg PM vom 7.2.2018]

 
BAG 31.1.2018, 10 AZR 392/17
 
Möglicher Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot lässt Karenzentschädigung entfallen
 
Bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot nach §§ 74 ff. HGB handelt es sich um einen gegenseitigen Vertrag i.S.d. §§ 320 ff. BGB. Die Karenzentschädigung ist Gegenleistung für die Unterlassung einer Konkurrenztätigkeit. Erbringt eine Vertragspartei ihre Leistung nicht, kann die andere vom Verbot mit Wirkung ex-nunc zurücktreten.
 
[BAG PM Nr. 5/18 vom 31.1.2018]

BLOG
 
 
Akteneinsicht und Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist (Dr. Klaus Bacher)
Montagsblog: Neues vom BGH - Drei kurz hintereinander ergangene Entscheidungen befassen sich mit der Akteneinsicht zum Zwecke der Berufungsbegründung.
 
AUS DEM HEFT
 
 
Die einvernehmliche Streitbeilegung im Nachbarschaftsrecht (MDR 2017, 617)


von Notar Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz /RA Christoph Peter, LL.M.

Nachbarstreitigkeiten sind aufgrund des räumlichen und sozialen Näheverhältnisses sowie der damit verbundenen Konfliktträchtigkeit nicht selten. Die Regelung des § 15a Abs. 1 S. 1 EGZPO sieht für die einzelnen Länder die Möglichkeit vor, eine obligatorische Streitschlichtung in Nachbarstreitigkeiten anzuordnen Der folgende Beitrag erläutert die Besonderheiten einer obligatorischen Streitbeilegung bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten, gibt zahlreiche Hinweise für die Beratungspraxis und enthält Muster für eine Einigung sowie eine Bescheinigung über die erfolglose Durchführung.

 
 

 
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