No Images? Click here Medienmitteilung Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) Schwerwiegende Nachteile für Wirtschaft und Gesellschaft – Ungerechtfertigte Einschränkung der Eigentumsrechte Mit der heute verabschiedeten Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) bürdet der Bundesrat den Kernkraftwerksbetreibern ungerechtfertigte Zusatzkosten in Milliardenhöhe auf. Das Verbot der Rückerstattung von Überschüssen aus dem Stilllegungs- und dem Entsorgungsfonds führt zudem zu einer Enteignung auf dem Verordnungsweg. Auch marginalisiert der Bundesrat die Mitsprache der Betreiber in den Fondsgremien. Diese Änderungen schaffen ein grosses Ungleichgewicht zwischen den Rechten und Pflichten der Betreiber. Die massiven Verschärfungen untergraben das Vertrauen in die Rechts- und Investitionssicherheit. Sie sind überdies aus gesamtwirtschaftlicher Sicht abzulehnen. Die Betreiber behalten sich rechtliche Schritte vor. Olten, 6.11.2019. Swissnuclear nimmt mit grossem Bedauern zur Kenntnis, dass der Bundesrat entgegen zahlreichen Vernehmlassungsantworten an seinem ursprünglichen Vorschlag der Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) festgehalten hat. Wesentliche Elemente der Revision führen ohne Not zu erheblichen Verschärfungen der Rahmenbedingungen für den Betrieb der Schweizer Kernkraftwerke, die einen wertvollen Beitrag zur Stromversorgung des Landes leisten. Für den Branchenverband der Schweizer Kernkraftwerksbetreiber ist einzig die Streichung des pauschalen Sicherheitszuschlags von 30 Prozent erfreulich. Mehrkosten in Milliardenhöhe – Beträge fehlen für Energiezukunft Die Senkung der Realrendite (Anlagerendite minus Teuerung) sowohl für den Stilllegungs- als auch den Entsorgungsfonds von 2 Prozent auf 1,6 Prozent ist weder nachvollzieh- noch begründbar: Die durchschnittlichen Realrenditen beider Fonds liegen seit ihrer Gründung – und trotz Wirtschaftskrisen – deutlich über 2 Prozent (Stilllegungsfonds: 3,78 Prozent, Entsorgungsfonds: 2,94 Prozent per Ende 2018). Während 2018 ein schwieriges Börsenjahr war, liegt die Anlagerendite beider Fonds im ersten Semester 2019 bereits wieder bei jeweils über 8 Prozent. Beide Fonds sind zudem gut auf Kurs: Ende 2018 lagen sie zusammen rund 150 Millionen CHF über dem aktuellen Sollwert. Die Senkung der Realrendite hat für die Betreiber massiv höhere Fondsbeiträge zur Folge – ohne einen nennenswerten Beitrag zur Stabilität des Finanzierungskonstrukts zu leisten. Es handelt sich um rund 900 Millionen CHF – Geldmittel, die für den Umbau des Energiesystems im Rahmen der Energiestrategie 2050 fehlen werden. Rückforderungsverbot führt de facto zu Enteignung Mit der Revision wird auch eine Rückerstattung von Fondsüberschüssen im Falle einer Überdeckung verboten – und dies bis nach der Schlussabrechnung und damit bis zum Verschluss des geologischen Tiefenlagers. Bereits mit der Senkung der Realrendite auf 1,6 Prozent müssen die Betreiber unbegründet Gelder auf Vorrat in die Fonds einbezahlen. Diese Überschüsse werden aufgrund des Rückerstattungsverbots sowie des Zinseffekts weiter steigen. Es werden zusätzlich überschüssige Mittel in der Höhe mehrerer Milliarden Franken für mehr als hundert Jahre in den Fonds blockiert sein. Das Rückerstattungsverbot führt damit zu einer Einschränkung der Eigentumsrechte. De facto werden die Unternehmen auf dem Verordnungsweg enteignet. Dies ist sowohl in rechtsstaatlicher als auch in ordnungspolitischer Hinsicht höchst problematisch. Verantwortung wahrnehmen – ohne Mitsprache? Die Betreiber der Kernkraftwerke stehen zusammen mit der gesamten Gesellschaft vor der Herausforderung des Umbaus der Schweizer Stromwirtschaft im Rahmen der Energiestrategie 2050. Die Kernenergie liefert in dieser Übergangsphase wichtige Bandenergie. Sie trägt wesentlich zur Versorgungssicherheit bei, die von der Bevölkerung und der Wirtschaft gefordert wird. Die Anpassungen der SEFV schaffen zudem stossende Asymmetrien zwischen den Rechten und Pflichten der Betreiber. Dieses Ungleichgewicht kommt unter anderem auch in einer Reduktion der Sitze der Betreiber in den Fondsgremien zum Ausdruck – dabei gehören diesen die Gelder in den Fonds. Ihre Mitsprache wird nun ohne Grund marginalisiert, was zu einem Kompetenzverlust führen wird. Gesamtwirtschaftlich schädigende Revision Die heute verabschiedete Revision hat nicht nur negative Folgewirkungen auf das Gesamtenergiesystem, sondern für die gesamte Gesellschaft. Die zunehmende Verschärfung der Rahmenbedingungen mit massiven Eingriffen in die Wirtschaftsfreiheit und Rechtssicherheit schafft ein investitionsfeindliches Klima. Die Revision ist deshalb auch aus gesamtwirtschaftlicher Sicht kontraproduktiv und schädlich. Sie wird nicht nur den Werkplatz Schweiz, sondern letztendlich die gesamte Bevölkerung treffen. Für weitere Auskünfte: medien@swissnuclear.ch, Tel. 062 205 20 18 |