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No images? Click here Medienmitteilung Stilllegungs- und Entsorgungsfonds Stilllegungs- und Entsorgungskosten ungerechtfertigt erhöht Am 2. Dezember 2020 hat die Verwaltungskommission des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds Stenfo die Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten auf Basis der Kostenstudie 2016 überprüft und neu festgelegt. Damit wird die Kostenschätzung ungerechtfertigt in die Höhe getrieben. Olten, 04.12.2020. Am 2. Dezember hat die Verwaltungskommission des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds (VK Stenfo) die Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten gemäss Kostenstudie 2016 auf 23,856 Milliarden Franken festgelegt. Damit korrigiert die VK Stenfo den eigenen Beschluss vom 7. Dezember 2017 um 372 Millionen Franken nach oben. Diese Stilllegungs- und Entsorgungskosten bilden die Grundlage für die Berechnung der jährlichen Beiträge, welche die Betreiber für die Jahre 2017 bis 2021 in die Fonds einzuzahlen haben. Die VK Stenfo wird die entsprechenden Verfügungen der Jahresbeiträge, welche die provisorischen Verfügungen von 2018 ersetzen werden, in den kommenden Wochen erlassen. Unnötige Belastung der Kernkraftwerksbetreiber Diese Entscheidung der VK Stenfo führt dazu, dass die bereits umfassenden Sicherheitspolster in der Kostenstudie 2016 ohne sachliche Grundlage weiter vergrössert werden. Entsprechend werden die Gesamtkosten sowie die in den Fonds anzusparenden Beträge in die Höhe getrieben. Die effektiv belastbaren Basiskosten für die Stilllegung und Entsorgung per se sind zwar nicht gestiegen. Doch die Betreiber werden jetzt gezwungen, unter den Projektrisiken das Kostenszenario «Getrennte Lager» (für hochaktive sowie schwach- und mittelaktive Abfälle) in den Fonds vorzufinanzieren. Dies, obwohl die Kombilagervariante (beide Lager am selben Standort) viel wahrscheinlicher ist als zwei Lager an getrennten Standorten. Ähnlich verfuhr die VK Stenfo mit der Chance für den Rückbau der Kernkraftwerke bis zur «Braunen Wiese» (Entlassung aus dem Kernenergiegesetz und industrielle Umnutzung). Sie setzte sie auf null Prozent, obwohl es keine gesetzliche Grundlage für den Rückbau bis zur «Grünen Wiese» (vollständiger Rückbau inkl. aller Fundamente) gibt. Das Kombilager ist sinnvoll und wahrscheinlich Kontraproduktives Überansparen Zuverlässige und sichere Finanzierung Die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds sind auch trotz der Coronapandemie auf Kurs. Seit ihrem Bestehen liegt die durchschnittliche Performance deutlich über dem behördlich geforderten Soll. Für weitere Auskünfte: Kommunikation swissnuclear, Tel. 062 205 20 10, medien@swissnuclear.ch. Frohburgstr. 20 4601 Olten swissnuclear ist der Branchenverband der Schweizer Kernkraftwerksbetreiber und vertritt deren gemeinsame Interessen gegenüber Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung. Swissnuclear unterstützt die Kernanlagen beim sicheren und nachhaltigen Betrieb sowie in den weitern Phasen des Lebenszyklus und setzt sich für die Optimierung von internen und externen Rahmenbedingungen ein. Die Mitgliedunternehmen von swissnuclear betreiben die Schweizer Kernkraftwerke Beznau, Gösgen, Leibstadt und Mühleberg, die rund 35% der heimischen Stromproduktion erzeugen. Share Tweet Share Forward Preferences | Unsubscribe |
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