Mann stellt Bürgergeld-Antrag in Briefmarkengröße Wer Anträge auf Bürgergeld „von 2023 bis 2032“ geltend macht und seine Anträge teils auf ungeordneten Zetteln in Briefmarkengröße schreibt, handelt rechtsmissbräuchlich. Dies gilt erst recht, wenn der Antragsteller bereits seit 2016 rund 550 Verfahren beim Landessozialgericht anhängig gemacht hat, entschied das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen in einem am Dienstag, 28. November 2023, veröffentlichten Beschluss (Az.: L 9 SO 37/23 KL). |