Newsletter für Betriebsräte: Lieber mehr Freizeit als mehr Geld
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KW 40  
  2024
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Liebe Leserinnen und Leser,
einige Tarifverträge sehen für bestimmte Beschäftigtengruppen eine Wahlmöglichkeit zwischen »mehr Zeit« oder »mehr Geld« vor. Haben Beschäftigte die Wahl, entscheiden sich die meisten für mehr Zeit. Das zeigt eine Befragung von über 3.000 Beschäftigten aus über 150 betroffenen Betrieben.
 
Außerdem berichten wir über einen Fall der fristlosen Kündigung einer Betriebsratsvorsitzenden wegen falscher Zeiterfassung. Die Betriebsrätin hatte Arbeitszeitaufzeichnungen eingereicht, die in einer Vielzahl von Fällen zu ihren Gunsten von der elektronischen Arbeitszeiterfassung abwichen.
Euch eine gute Lektüre.
 
Herzliche Grüße
 
Leslie Apelt
REDAKTION
 
AKTUELLE MELDUNGEN

 
Tariftreuegesetz
Digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften
 
Bundesarbeitsminister Heil hat einen Entwurf für ein Tariftreuegesetz vorgelegt, der geleakt wurde. Neben dem zentralen Punkt, öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen zu vergeben, die tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren, sieht der Entwurf auch ein digitales Zugangsrecht für im Betrieb vertretene Gewerkschaften vor.
 
ZUM AUR-BLOG

 
Tarifliches Wahlrecht
Beschäftigte wollen lieber mehr Freizeit als mehr Geld
 
Wenn Beschäftigte die Wahl zwischen »mehr Zeit« wie zusätzliche Urlaubstage oder »mehr Geld« in Form von Sonderzahlungen oder einer Entgelterhöhung haben, entscheiden sich die meisten für »mehr Zeit«. So das Ergebnis einer Befragung von über 3.000 Beschäftigten.
 
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RECHTSPRECHUNG

 
Unfallversicherung
Wegeunfall bei Rückkehr nach Wochenendausflug möglich
 
Ein Arbeitsunfall kann vorliegen, wenn eine Beschäftigte nach einem privaten Wochenendausflug auf dem Weg zu ihrer Wohnung verunglückt, weil sie dort Arbeitsschlüssel und -unterlagen vor Arbeitsantritt abholen wollte – so das Bundessozialgericht.
 
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Fristlose Kündigung
Kündigung einer Betriebsrätin wegen falscher Zeiterfassung
 
Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis einer Betriebsratsvorsitzenden fristlos wegen versuchten Arbeitszeitbetrugs kündigen, wenn sie eigene Arbeitszeitaufzeichnungen einreicht, die in einer Vielzahl von Fällen zu ihren Gunsten von der elektronischen Arbeitszeiterfassung abweichen – so das Arbeitsgericht Köln.
 
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PRAXISWISSEN

 
Aus »Arbeitsrecht im Betrieb«
Betriebsrente: So gestaltet der Betriebsrat mit
 
Die betriebliche Altersversorgung ergänzt die gesetzliche Rentenversicherung und ist ein wichtiger Bestandteil der sozialen Absicherung von Beschäftigten. Betriebsräte spielen eine zentrale Rolle bei der Gestaltung dieser Versorgungssysteme. Welche Rechte und Möglichkeiten sie haben, verrät Kerstin Schminke in der »Arbeitsrecht im Betrieb« 10/2024.
 
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Aus »Betriebsrat und Mitbestimmung«
Alleingang des Vorsitzes: Vertretung ohne Beschluss
 
Immer wieder klagen Betriebsratsgremien über »Alleingänge« der Betriebsratsvorsitzenden. Dabei kann der Vorsitz das Gremium nur im Rahmen der gefassten Beschlüsse vertreten. Alles Wichtige zur Vertretungsbefugnis des Vorsitzes zeigt Euch Dr. Christiane Jansen in »Betriebsrat und Mitbestimmung« 9/2024.
 
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Verantwortlich für den Inhalt: Irmgard Schmalix
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