Steuerliche Förderung für energetische Sanierung von bis zu 40.000 Euro/Gewerbesteuer auf Mieterstrom: Bald passé?
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Sehr geehrter Herr Do,
der Gebäudebereich ist für mehr als ein Viertel aller CO2-Emissionen in Deutschland verantwortlich. Deshalb kommt der energetischen Sanierung von Wohngebäuden für die Erreichung der Klimaschutzziele eine entscheidende Rolle zu. Der Bundestag hat die steuerliche Förderung solcher Maßnahmen nun nochmals angepasst. Bis zu 40.000 Euro pro Haus oder Wohnung, verteilt auf drei Jahre, sind jetzt drin. Wie und wofür man an das Geld bekommt, lesen Sie in unserer ersten News.
 
Auch bei unserer zweiten News geht es um das Thema Nachhaltigkeit. Das vier Jahre alte Mieterstromgesetz hat bislang wenig Bewegung ausgelöst. Das wollen die Berliner Koalitionäre nun ändern. Sie wollen den Wohnungsunternehmen in der bisher störenden Gewerbesteuerfrage entgegen kommen.
 
 
Wir wünschen eine spannende Lektüre
 
Ihre Redaktion Immobilienwirtschaft
 
 
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"Basel III": Kapitalaufschlag für Immobilienfinanzierer geplant
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Kollage Haufe Summit Real EstateAm 18. Mai ist es so weit: Beim ersten Haufe Real Estate Summit in Hamburg reden unsere Moderatoren in TV-Studio-Atmosphäre mit führenden Köpfen aus der Immobilien- und Wohnungswirtschaft über Themen, die die Branche bewegen. Wer nicht auf dem Sofa Platz nimmt, kann den Talk im Livestream verfolgen.
 
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Lesen Sie die aktuelle Ausgabe der Immobilienwirtschaft auch digital: Auf Laptop, Tablet, Smartphone & Co. Die digitalen Ausgaben finden Sie im Bereich "Mein Konto" oder auf www.haufe.de/immobilien.
 
 
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BGHHohes Alter allein schützt nicht vor Kündigung der Wohnung
Alte Frau Im Rollstuhl schaut aus dem FensterEin hohes Lebensalter des Mieters allein reicht nicht aus, um nach einer Kündigung wegen Eigenbedarfs die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen zu können.
 
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