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| Lieber Herr Do, seit 2017 wird die häusliche Pflege unter anderem auch durch höhere Rentenansprüche für Pflegepersonen gestärkt. Auch wenn die Pflegenden gleichzeitig erwerbstätig sind, können sie durch die Pflege Rentenansprüche erwerben. Ein Jahr Pflege kann dabei maximal einen um rund 30,– € höheren monatlichen Rentenanspruch bringen. Mehr dazu in Nachricht eins. Mit unseren neuen Webinaren erwerben Sie Expertenwissen auf die angenehme Art: einfach einschalten und in wenigen Minuten durchblicken! Die aktuellen Themen erfahren Sie in Nachricht zwei. Immer mehr Rentner zahlen Einkommensteuern. Ob die Besteuerung dabei immer das richtige Maß erreicht, ist umstritten. Im Raum steht eine Doppelbesteuerung, die der Bund der Steuerzahler (BdSt) gerichtlich überprüfen lassen will. Lesen Sie dazu Nachricht drei. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist für die meisten älteren Arbeitnehmer die bei weitem attraktivste Frührente. Mit ihr entfallen für Arbeitnehmer mit 45 Arbeitsjahren bei einem Rentenbeginn vor der regulären Altersgrenze die sonst üblichen Rentenabschläge. Allerdings zählen bestimmte Zeiten nicht zur erforderlichen Wartezeit. Die Details stehen in Nachricht vier. Ein älterer Arbeitsloser ist nicht verpflichtet, mit 63 in eine Rente mit hohen Abschlägen zu gehen, wenn er einige Monate später die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge erhalten kann. Lesen sie unsere Kurzfassung des Bundessozialgerichtsurteils in Nachricht fünf. | Bis zum nächsten Mal Ihr | | Michael Santak Redaktion Geldtipps |
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| | | | | INHALT DIESES NEWSLETTERS | | | | | | | | | | |
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| | | | | | Mehr Rente für die Pflege Seit 2017 wird die häusliche Pflege unter anderem auch durch höhere Rentenansprüche für Pflegepersonen gestärkt. Auch wenn die Pflegenden gleichzeitig erwerbstätig sind, können sie durch die Pflege Rentenansprüche erwerben. Ein Jahr Pflege kann dabei maximal einen um rund 30,– € höheren monatlichen Rentenanspruch bringen. » Weiterlesen | | | | |
| | | | Abschlagsfreie Rente ab 63: Alo-Zeit zählt nicht Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist für die meisten älteren Arbeitnehmer die bei weitem attraktivste Frührente. Mit ihr entfallen für Arbeitnehmer mit 45 Arbeitsjahren bei einem Rentenbeginn vor der regulären Altersgrenze die sonst üblichen Rentenabschläge. » Weiterlesen | | | | |
| | | | Aussteuerung in die Rente eingeschränkt Am 9.8.2018 befasste sich das Bundessozialgericht mit dem Thema Zwangsverrentung von ALG-II-Beziehern. Das Gericht befand: Ein älterer Arbeitsloser ist nicht verpflichtet, mit 63 in eine Rente mit hohen Abschlägen zu gehen, wenn er einige Monate später die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge erhalten kann (Az. B 14 AS 1/18 R). » Weiterlesen | | | | |
| | | | Leben & Ereignisse | | | Rente, Pension und Altersvorsorge Trotz der Einschnitte bei der Rente möchten viele Arbeitnehmer so schnell wie möglich ihrem Chef „tschüss" sagen und sich in den vorgezogenen Ruhestand verabschieden. Doch wer zu früh in Rente geht, verliert Geld. » Weiterlesen |
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