Merz’ Migrationspläne und das EU-Recht |
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Die Vorstöße des Kanzlerkandidaten der Union zur Begrenzung der Migration sorgen für Kontroversen unter Juristen. Außerdem: Überraschende Wende bei der Wahl des nächsten Verfassungsrichters. Und: Bestimmt Brüssel bald über deutsche Pässe? |
| Seit Aschaffenburg kennt der Bundestagswahlkampf mit der Migrationspolitik nur noch ein Thema. Mit den Abstimmungen über die Unionsanträge im Deutschen Bundestag fand die Debatte in dieser Woche ihren vorläufigen Höhepunkt. Sie war von Anfang an stark von rechtlichen Aspekten geprägt. Grüne und SPD werfen Merz vor, insbesondere mit seinem Vorschlag zur Zurückweisung von Migranten an den Grenzen gegen die Dublin-Verordnung zu verstoßen. Merz beruft sich wiederum auf eine Notlage im Sinne des Artikels 72 AEUV, die den Vorrang des EU-Migrationsrechts durchbrechen könnte. Über die rechtlichen Hintergründe informiert Sie mein Kollege Stephan Klenner im Briefing. | Finn Hohenschwert | Redakteur F.A.Z. PRO Einspruch. | |
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| Ob und wann es tatsächlich zu Zurückweisungen an den Grenzen kommt, ist allerdings auch nach den Abstimmungen in dieser Woche offen. Der Entschließungsantrag, der am Mittwoch mit den Stimmen der AfD zwar eine Mehrheit fand und solche Zurückweisungen vorsieht, ist für die rot-grüne Minderheitsregierung rechtlich nicht bindend. Eine solche Bindung würde hingegen für das Zustrombegrenzungsgesetz gelten, über das der Bundestag heute berät – das enthält jedoch keinen Passus zu Zurückweisungen. Nach Ansicht der Union handelt es sich dabei um eine Angelegenheit der Exekutive. Ob Gerichte also die Möglichkeit bekommen, Antworten auf die komplizierten Rechtsfragen zu liefern, hängt vom Ausgang der Wahl und der Frage ab, welche migrationspolitische Richtung die nächste Regierung einschlägt. Vor einigen Wochen haben wir Sie an dieser Stelle über den wahrscheinlich nächsten Richter des Bundesverfassungsgerichts informiert. Die Union, der turnusgemäß das Vorschlagsrecht zusteht, möchte den bisherigen Bundesverwaltungsrichter Robert Seegmüller (CDU) nach Karlsruhe schicken. Nun gibt es aber Widerstand von den Grünen. Was es damit auf sich hat, fassen wir für Sie im Briefing zusammen. In seinem Gastbeitrag geht der Rechtsanwalt Niklas Schmidt der Frage nach, ob die EU bald über die deutsche Staatsbürgerschaft entscheidet. Ausgangspunkt seiner Überlegungen ist das laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta wegen seiner Staatsbürgerschaftsregelung für Investoren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union. Haben Sie Anregungen oder Themenvorschläge? Welche Meinung haben Sie zu den Migrationsplänen der Union? Treten Sie gerne mit unserer Redaktion in Kontakt, Sie erreichen uns unter redaktioneinspruch@faz.de. Viel Freude bei der Lektüre und ein schönes Wochenende Ihr Finn Hohenschwert
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