Sehr geehrte Damen und Herren, eine Wohnungsbesichtigung durch den Eigentümer: Das empfinden viele Mieter als unangenehm. Aus Ihrer juristischen Perspektive wissen Sie: Der Vermieter braucht hierfür einen Grund und darf die Mieter nicht überrumpeln. Aber was gilt, wenn Mieter eine Besichtigung verweigern? Das Amtsgericht München hat in so einem Fall sogar eine außerordentliche Kündigung bestätigt. Im Streitfall waren über einen längeren Zeitraum mehrere Besichtigungstermine geplatzt. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion |