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Sehr geehrter Herr Do,
eine allgemeine gesetzliche Regelung zur Mietminderung wegen einer überhitzten Wohnung gibt es nicht: Ob ein Mieter Geld zurück bekommt, wenn er im Sommer in seiner Dachgeschosswohnung dahinschmilzt, entscheiden im Ernstfall die Gerichte. Doch es müssen einige Kriterien erfüllt sein.
 
Wie Rekordhitze in den Städten für die Bewohner erträglicher gemacht werden kann, wird noch bis 2020 im Forschungsprojekt "Heat Resilient City" untersucht. Unsere Autorin stellt die Arbeit des Projektteams vor.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Ihre Redaktion "immobilienwirtschaft"
 
 
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