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| | | | Sehr geehrter Herr Do, ein Großteil der Mietstreitigkeiten bedeutet Streit um die Nebenkosten - das dürfte Ihnen aus Ihrer anwaltlichen Praxis vertraut sein. Und was nützt die schönste Abrechnung, wenn sie den Mieter erst so spät erreicht, dass er Nachforderungen verweigern kann? Der BGH hat jetzt die Folgen der hierbei geltenden Jahresfrist näher bestimmt. Im Streitfall hing die Abrechnung von der Hausverwaltung einer Eigentümergemeinschaft ab. Die Frage war, wann Vermieter eine Verspätung zu vertreten haben - mehr dazu in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur | | |
Nebenkosten: Verspätete Nachforderung des Wohnungseigentümers | | Können sich Mieter bei Nebenkostennachforderungen auf den Ablauf der Jahresfrist des § 556 Absatz 3 BGB berufen, wenn der Verwalter für die Eigentümergemeinschaft verspätet abgerechnet hat? Der BGH hat entschieden, dass Vermieter einer Eigentumswohnung grundsätzlich innerhalb der Frist abrechnen müssen, auch wenn ein WEG-Beschluss über die Jahresabrechnung noch nicht vorliegt. Mehr erfahren | | |
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Neues Punktesystem: Abkehr vom Tattagprinzip | | Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass eine Fahrerlaubnis auch dann bei acht oder mehr Punkten entzogen wird, wenn dieser Punktestand bereits bei Verwarnung des Führerscheininhabers vorlag, der Behörde aber noch nicht bekannt war. Eine entsprechende Verringerung des Punktestands greift dann nicht. Das Gericht bestätigte damit eine Abkehr vom sog. Tattagprinzip. Mehr erfahren | | |
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Immobilienerbe: Prüfungspflicht des Grundbuchamts bei Dienstbarkeit | Das OLG München hat im Fall einer beantragten Löschung einer Dienstbarkeit entschieden, dass das Grundbuchamt prüfen muss, ob durch die Bindungswirkung einer früheren gemeinschaftlichen Verfügung von Todes wegen eine spätere notarielle Verfügung von Todes wegen unwirksam wird. Das Grundbuchamt hatte die Erbfolge zunächst für unklar gehalten und die Löschung verweigert. Mehr erfahren | |
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Tariflicher Zuschlag bei Dauernachtschicht | Ein auf Dauer in der Nacht arbeitender Mitarbeiter hat Anspruch auf den tariflichen Nachtschichtzuschlag. Erst ein Wechselschichteinsatz oder ein kurzfristiges Abweichen von der Normalarbeitszeit lässt diesen Zuschlag entfallen. Das hat das LAG München in Auslegung eines Tarifvertrags der Logistikbranche entschieden. Für die Auslegung gelten die Grundsätze der BAG-Rechtsprechung. Mehr erfahren | |
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