Die E-Mail wird nicht korrekt angezeigt? Klicken Sie hier

Sachverständigen-Newsletter

2. Februar 2021

Themen

  1. Licht und Schatten bei der geplanten Reform des Mietspiegelrechts
  2. Anwendung der Bodenrichtwerte durch Sachverständige
  3. Das Baulandmobilisierungsgesetz blockiert statt zu beschleunigen
  4. Rückschritt bei der Wohneigentumsquote
  5. Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser weiter in vielen Regionen erschwinglich
  6. DIA-Forschungspreis 2021
  7. Termine

Themen 2021

1. Licht und Schatten bei der geplanten Reform des Mietspiegelrechts

Die Bundesregierung hat Anfang Dezember 2020 das Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts beschlossen. Die im Referentenentwurf vorgesehen Einschränkung, wonach eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nicht auf drei Vergleichswohnungen gestützt werden darf, wenn ein qualifizierter Mietspiegel vorhanden ist, wurde nicht beschlossen. Hierfür hat sich der IVD eingesetzt. Somit bleiben die Begründungsmittel unverändert, was aus Sicht des IVD sehr positiv ist.

Änderungen soll es nach dem Willen der Bundesregierung aber im Hinblick auf die Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln geben. Wurde ein Mietspiegel sowohl von der zuständigen Behörde als auch von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter als qualifiziert anerkannt, so soll in Zukunft vermutet werden, dass er wissenschaftlichen Grundsätzen entspricht. Der IVD sieht diese Regelung kritisch, da das Genügen von wissenschaftlichen Grundsätzen nicht vereinbart werden kann. Zudem sollen die so genannten Bindungszeiträume von zwei auf drei beziehungsweise von vier auf maximal fünf Jahre ausgeweitet werden. Die Verlängerung dieser Zeiträume würden laut IVD dazu führen, dass das vom Mietspiegel gezeichnete Bild noch weiter der Realität entrückt wird.

Die vorgesehenen Regelungen zur Verbesserung der Datenbasis befürwortet der IVD hingegen. Demnach sollen Daten im Bereich der Grundsteuer, des Meldewesens und des Zensus herangezogen werden können, um Mieten aus Neuverträgen und Mieterhöhungen in die Mietenspiegel einfließen lassen zu können. Auch sollen Mieter und Vermieter verpflichtet werden können, bestimmte Informationen zu übermitteln. Derartige Übermittlungs- und Auskunftspflichten würden die Datenbasis verbreitern und aus Sicht des IVD damit der Diskussion um eine weitere Verlängerung des Betrachtungszeitraumes zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete den Boden entziehen. Das Gesetz soll im Frühsommer verabschiedet werden.

Anzeige

Webinar-Reihe "Vergleichswertermittlung im Überblick"

Die Webinar-Reihe „Vergleichswertverfahren im Überblick“ vermittelt kompakt das notwendige Fachwissen zur Durchführung des Vergleichswertverfahrens im Rahmen der Wertermittlung von Grundstücken. Die Webinar-Reihe besteht aus 4 Modulen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten. Sie können jedes der 4 Module separat oder alle 4 Module zum Kompaktpreis buchen.

Hier erfahren Sie mehr!

2. Anwendung der Bodenrichtwerte durch Sachverständige

Bodenrichtwerte sind für die Bestimmung des Bodenwerts geeignet, wenn sie für eine Bodenrichtwertzone ermittelt sind, in der das Grundstück liegt. Sind für ein Anliegergrundstück ein Straßen- und ein Platzwert anwendbar, ist im Rahmen einer Einzelbewertung zu entscheiden, in welchem Umfang das Grundstück jeweils dem Straßen- und dem Platzwert zuzuordnen ist.

Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 16. September 2020 entschieden.

Anzeige
Mit dem geplanten Baulandmobilisierungsgesetz ist die Große Koalition angetreten, um die Ausweisung von Bauland zu beschleunigen und somit möglichst schnell neuen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Tatsächlich handelt es sich beim aktuellen Gesetzentwurf jedoch um ein Regelwerk, welches den Neubau stärker blockiert als mobilisiert. Passagen wie das geplante Umwandlungsverbot im § 250 BauGB-E drohen zudem den Eigentumserwerb für Familien deutlich zu erschweren.

Der IVD gibt auf einer Themenseite einen Überblick über die problematischsten Aspekte des Gesetzes und erläutert welche steuerlichen Konsequenzen sich aus einer Umwandlung ergeben.

Erstmals seit 1993 ist der Anteil der Haushalte, die in ihren eigenen vier Wänden leben, in Deutschland wieder rückläufig. Das ist ein Ergebnis einer Auswertung der empirica AG. Ohne den Aufwärtstrend in den östlichen Bundesländern wäre dieser Knick in der Wohneigentumsquote sogar schon früher aufgetreten.

👉🏻Zur Studie
Trotz gestiegener Immobilienpreise im vergangenen Jahr bleiben Wohnimmobilien für viele Durchschnittsverdiener in vielen Regionen Deutschlands erschwinglich. Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser sind aktuell ähnlich erschwinglich wie im Jahr 2010. Das Baukindergeld wirkt sich positiv aus und erhöht die Erschwinglichkeit deutlich. Das ist das Ergebnis des IVD-Erschwinglichkeitsindex aus dem dritten Quartal 2020.
👉🏻Mehr Ergebnisse

Die Deutsche Immobilien-Akademie (DIA) lobt seit 1999 jährlich international den Forschungspreis für wissenschaftliche Arbeiten der Immobilienwirtschaft aus. Damit möchte die Akademie einen Beitrag zur Förderung der immobilienwirtschaftlichen Forschung leisten. Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen der ExpoReal München.

Arbeiten können von den Verfassern der wissenschaftlichen Arbeiten selbst oder von den Hochschulprofessoren, die die Arbeit betreut haben, bis zum 31. Juni 2021 bei der DIA eingereicht werden.

👉🏻DIA-Forschungspreis
03.02.2021, DIA Webinar, Die neue ImmoWertV
04.03.2021, Ausbildungsstart Diplom-Sachverständige
10.02.2021, DIA Webinar, Die neue ImmoWertR
12.02.2021, IVD BB Webinar, Konflikte im Team klären, Normen Ulbrich
17.02.2021, IVD BB Webinar, Medienarbeit - Wie komme ich in die Zeitung?, Dr. Cathrin Christoph
19.02.2021, IVD Süd Webinar, Professionelles Forderungsmanagement in Corona-Zeiten, Felix Nuss
23.02.2021, DIA Webinar, Effektives Arbeiten im HomeOffice
09.03.2021, IVD BB Webinar, Update zum Thema Datenschutz - Was hat sich getan?, Eric Drissler
09.03.2021, IVD Nord Webinar, Architekturgeschichte I, Dr. Udo Felbinger
Wir bei Facebook
Twitter
https://www.linkedin.com/company/immobilienverband-ivd-bundesverband/
YouTube
Website
Email

Copyright © 2021 Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband e.V., All rights reserved.

Redaktion:
IVD Bundesverband, Littenstraße 10, 10179 Berlin
Redaktion: C. Hegenbarth, C. Osthus, N. Boensch, H. Senebald
E-Mail: info@ivd.net, Homepage: ivd.net

Möchten Sie Ihre Daten in unserem Verteiler ändern, dann klicken Sie bitte hier.
Falls Sie keine weiteren Newsletter vom Immobilienverband IVD erhalten möchten, dann klicken Sie bitte hier.