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Guten Tag Herr Do,
ab dem 01. Oktober 2022 gilt ein Mindestlohn von 12 Euro/Stunde. Damit verbunden ändern sich auch die Entgeltgrenzen.
Im heutigen Newsletter geben wir Ihnen einen Überblick, was Ihr Verein hierbei zu beachten hat.
 
 
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Vereinsarbeit!
 
Ihre Redaktion www.verein-aktuell.de
 
 
Aktuell
Löhne und Gehälter: Steigender Mindestlohn und damit verbundene Änderungen im Herbst
 
Zum 1. Oktober 2022 steigt der Mindestlohn auf 12 Euro je Zeitstunde. Um Probleme beim Stundenvolumen zu vermeiden, werden gleichzeitig die Entgeltgrenzen angehoben.
 
 
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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – was Sie beachten sollten!
 
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet grundsätzlich sachlich ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen, die allein aufgrund der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität im Arbeitsalltag erfolgen.
 
 
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Wie weit geht der Auskunftsanspruch im Datenschutzrecht?
 
Kernaussage der Entscheidung: Betroffene haben nach Artikel 15 DSGVO gegenüber einem Verantwortlichen einen umfassenden Anspruch auf Auskunft, der auch interne oder dem Betroffenen bereits bekannte Vorgänge umfasst.
 
 
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Unfall im Homeoffice ist Arbeitsunfall
 
Kernaussage der Entscheidung: Wer morgens auf dem Weg zur Arbeitsaufnahme vom Bett ins Homeoffice in den eigenen vier Wänden stürzt, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
 
 
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Kann ein Arbeitsvertrag mit einem sportlichen Leiter/Sportdirektor befristet werden?
 
Kernaussage der Entscheidung: Der Arbeitsvertrag mit einem sportlichen Leiter/Sportdirektor kann nicht mit dem Argument des sog. Verschleißtatbestandes nach § 14 Abs. 1 Nr. 4 Teilzeitbefristungsgesetz befristet werden.
 
 
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