 | ab dem 01. Oktober 2022 gilt ein Mindestlohn von 12 Euro/Stunde. Damit verbunden ändern sich auch die Entgeltgrenzen. Im heutigen Newsletter geben wir Ihnen einen Überblick, was Ihr Verein hierbei zu beachten hat. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Vereinsarbeit! Ihre Redaktion www.verein-aktuell.de
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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – was Sie beachten sollten!
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet grundsätzlich sachlich ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen, die allein aufgrund der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität im Arbeitsalltag erfolgen. Zum Beitrag >
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Unfall im Homeoffice ist Arbeitsunfall
Kernaussage der Entscheidung: Wer morgens auf dem Weg zur Arbeitsaufnahme vom Bett ins Homeoffice in den eigenen vier Wänden stürzt, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Zum Beitrag >
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