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05 | 2018
 

Lieber Herr Do,

die Kosten der ersten Ausbildung können bislang noch nicht von der Steuer abgesetzt werden. Doch das könnte sich bald ändern, wie Sie in unserer ersten Nachricht lesen können.

Wer übers kommende Wochenende seine Steuererklärung für 2017 abgeben möchte bzw. muss, kann sich viel Arbeit und Schweiß ersparen: mit unserer hilfreichen und ratgebenden SteuerSparErklärung (siehe unsere zweite Nachricht).

Die Busfahrt zur Betriebsfeier muss nicht versteuert werden, wie ein aktuelles Urteil klargestellt hat (lesen Sie dazu unsere dritte Nachricht).

Bei den gesetzlichen Renten gibt es kleine Unterschiede, die jedoch große Auswirkungen haben können. Wie Sie eventuell in eine günstigere Rente wechseln können, erfahren Sie in unserer vierten Nachricht.

Aufpassen und nachrechnen lohnt sich vor dem Abschluss einer Sofortrente - vor allem, wenn man freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist (siehe unsere fünfte Nachricht).


Michael Santak
Bis zum nächsten Mal
Ihr
Michael Santak
Michael Santak
Redaktion Geldtipps
 
   
 

INHALT DIESES NEWSLETTERS

 
   
 
» Steuern sparen
Erstausbildung: Werbungskostenabzug rückt näher!
» Steuern erklären
Die neue SteuerSparErklärung ist da!
» Lohnsteuer vermeiden
Bustransfer zur Betriebsveranstaltung ist kein Arbeitslohn
» Rente steigern
Mit diesem Trick können Sie in eine bessere Rente wechseln
» Finanziell vorsorgen
Freiwillig krankenversichert: Sofortrente voll beitragspflichtig
 
   
 
   
 

Erstausbildung: Werbungskostenabzug rückt näher!

Seit Jahren wird vor dem Bundesverfassungsgericht gestritten, ob die Kosten einer Erstausbildung (wieder) als Werbungskosten abzugsfähig sein sollten. Genauso lange raten wir unseren Lesern, in der Steuererklärung Werbungskosten dafür geltend zu machen. Das sieht jetzt auch die Bundesrechtsanwaltskammer so!


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Die neue SteuerSparErklärung ist da!

 
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Bustransfer zur Betriebsveranstaltung ist kein Arbeitslohn

Bei Firmenveranstaltungen geht es in steuerlicher Hinsicht oft um die Frage, wann die Grenze von 110 Euro pro Teilnehmer überschritten wird – denn dann wird die Veranstaltung lohnsteuerpflichtig. Jetzt wissen wir: Die Busfahrt wird nicht mit einberechnet.


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Mit diesem Trick können Sie in eine bessere Rente wechseln

Ein Wechsel von einem vorgezogenen Altersruhegeld in eine andere, günstigere Rente ist nicht möglich. Das entschied das Bayerische Landessozialgericht (Az. L 1 R 429/15). Wichtig zu wissen ist jedoch: Es gibt eine Hintertür, die dann doch noch den Wechsel erlaubt. Wer diese Möglichkeit kennt, kann sich unter Umständen ein Rentenplus sichern, das sich im Laufe des Rentenbezugs auf einige Zehntausend Euro summiert.


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Freiwillig krankenversichert: Sofortrente voll beitragspflichtig

Gesetzlich krankenversicherte Senioren sind meist pflichtversichert. Soweit sie allerdings die Anwartschaft für eine Pflichtversicherung im Alter nicht erfüllen, sind sie freiwillig versichert. Für diese Senioren gilt: Die Beiträge richten sich nach ihrer vollen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Dabei ist nach Ansicht des Bundessozialgerichts (BSG) auch eine Sofortrente beitragspflichtig (Az. B 12 KR 16/16 R).


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 Leben & Ereignisse 
 
Rente, Pension und Altersvorsorge
Trotz der Einschnitte bei der Rente möchten viele Arbeitnehmer so schnell wie möglich ihrem Chef „tschüss" sagen und sich in den vorgezogenen Ruhestand verabschieden. Doch wer zu früh in Rente geht, verliert Geld.
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