die Kosten der ersten Ausbildung können bislang noch nicht von der Steuer abgesetzt werden. Doch das könnte sich bald ändern, wie Sie in unserer ersten Nachricht lesen können.
Wer übers kommende Wochenende seine Steuererklärung für 2017 abgeben möchte bzw. muss, kann sich viel Arbeit und Schweiß ersparen: mit unserer hilfreichen und ratgebenden SteuerSparErklärung (siehe unsere zweite Nachricht).
Die Busfahrt zur Betriebsfeier muss nicht versteuert werden, wie ein aktuelles Urteil klargestellt hat (lesen Sie dazu unsere dritte Nachricht).
Bei den gesetzlichen Renten gibt es kleine Unterschiede, die jedoch große Auswirkungen haben können. Wie Sie eventuell in eine günstigere Rente wechseln können, erfahren Sie in unserer vierten Nachricht.
Aufpassen und nachrechnen lohnt sich vor dem Abschluss einer Sofortrente - vor allem, wenn man freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist (siehe unsere fünfte Nachricht).