Bürger-Newsletter

der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes

 

Liebe Leserinnen & Leser,

die Sommerferien stehen bevor und viele Menschen sind froh, dass die Reisewarnung für einige Länder aufgehoben wurde. Bei der Planung des Urlaubs, der Anreise und auch am Urlaubsort sollten Sie jedoch Vorsicht walten lassen, denn auch hier gibt es Diebe und Betrüger. Wie Sie sich im Urlaub schützen können, lesen Sie in diesem Newsletter. Außerdem informieren wir Sie über die neue Corona-Warn-App der Bundesregierung und stellen Ihnen eine neue Checkliste der Polizei zum Thema Schadsoftware vor. Lesen Sie außerdem, was Sie zur Verhinderung von sexuellem Kindesmissbrauch beitragen können und wie Sie bei Vandalismus Zivilcourage zeigen.


 
 
© Brejeq/Getty Images Pro
 

Schützen Sie sich auch im Urlaub vor Dieben und Betrügern

Schon bei der Vorbereitung des Urlaubs, der dieses Jahr sicher verstärkt mit dem eigenen Auto oder Wohnmobil angetreten wird, sollten Sie Vorbereitungen treffen, um Dieben oder Betrügern keine Chance auf Beute zu geben. Die Bandbreite der Straftaten erstreckt sich von der Gefahr, bei der Urlaubsbuchung auf einen Fake-Shop hereinzufallen, über Einbrüche in die leer stehende Wohnung bis hin zu Diebstählen aus Fahrzeugen oder Taschendiebstählen am Urlaubsort. Doch Reisende können sich vor Dieben und Betrügern schützen.

Seien Sie bereits wachsam, wenn Sie Ihren Urlaub online buchen, denn es gibt gefälschte Verkaufsplattformen, so genannte Fake-Shops, die Hotelzimmer, Campingplätze oder sonstige Leistungen am Urlaubsort gegen Vorkasse anbieten, die es jedoch gar nicht gibt. Diesen und viele weitere Tipps erhalten Sie in unserem Faltblatt "Langfinger machen niemals Urlaub!"



 
© Thomas Weccard
 

Kindesmissbrauch verhindern!

Alle Erwachsenen haben - unabhängig von verwandtschaftlichen oder anderen Beziehungen - die Verpflichtung, hinzusehen und zu handeln, um Kinder vor Gewalt und sexuellem Missbrauch zu schützen. Denn das kindliche Opfer hat oftmals - bedingt durch die nahe Beziehung zum Täter - nicht die Möglichkeit, auf den Missbrauch aufmerksam zu machen oder diesen zu beenden. Daher ist es wichtig, sehr aufmerksam zu sein und bei Verdachtsfällen zu handeln. Nutzen Sie gerade jetzt die vermehrte, gemeinsame Zeit zu Hause, um miteinander ins Gespräch zu kommen. Die Kampagne "Missbrauch verhindern!" der Polizeilichen Kriminalprävention zeigt Ihnen, wie Sie Kinder schützen können. Hilfe gibt es zudem bei vielen Beratungsstellen

Kinder schützen:

  • Schützen Sie Kinder durch Ihr Wissen.  
  • Schützen Sie Kinder durch Ihre Offenheit
  • Schützen Sie Kinder durch Ihre Aufmerksamkeit
  • Schützen Sie Kinder durch Ihr Vertrauen
  • Schützen Sie Kinder durch Ihr Handeln
 
 
 
© Polizeiliche Kriminalprävention
 

Neue Checkliste mit Tipps zum Schutz vor Schadsoftware

Schadprogramme können schnell und vor allem unbemerkt auf den PC oder das Smartphone gelangen – einfach nur beim Surfen oder beim Öffnen von Dateianhängen in E-Mails. Kriminelle nutzen solche Schadprogramme für Datendiebstahl, Betrug oder digitale Erpressung. Eine Checkliste der Polizeilichen Kriminalprävention und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zeigt, wie Sie sich mit wenigen Schritten vor Datenverlust und anderen Folgen der schädlichen Programme schützen können.



 

© Polzeiliche Kriminalprävention

Vandalismus ist keine Privatsache

Besprühte Parkbänke, aufgeschlitzte Sitze in der Bahn oder demolierte Haltestellen – Vandalismus ist im öffentlichen Raum allgegenwärtig. Auch wenn es im Strafrecht den Begriff „Vandalismus“ nicht gibt, werden solche Beschädigungen strafrechtlich verfolgt. Die Einordnung ist dabei abhängig von der Art der Beschädigung - es kann beispielsweise eine Sachbeschädigung sein, und diese ist strafbar. 

Jedes Jahr entstehen durch Vandalismus Schäden in Millionenhöhe, die letztlich alle gemeinsam bezahlen müssen. Zeigen Sie daher Zivilcourage, denn Vandalismus geht uns alle an. Wie das geht, darüber klärt die Kampagne „Aktion tu was“ der Polizei auf.



 

© Polizeiliche Kriminalprävention

So erkennen Sie die offizielle Corona-Warn-App

Seit dem 16. Juni steht die Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts in den App-Stores von Google und Apple zur Verfügung. Das Herunterladen ist für alle Bürger freiwillig, um mit Hilfe von Smartphones das Nachverfolgen von Covid-19 Infektionen zu erleichtern. Wer sich dafür entscheidet, die Corona-Warn-App zu nutzen, der steht bei der Installation möglicherweise vor der Frage: Welches ist die richtige App? Geben Sie möglichen Betrügern keine Chance und vergewissern Sie sich vor dem Herunterladen, dass Sie die offizielle App des Robert Koch-Instituts auswählen.  

Beim Installieren der Corona-Warn-App achten Sie bitte unbedingt darauf, dass Sie die offizielle App der Robert Koch-Instituts nutzen. Am einfachsten gelangen Sie zu der richtigen App über die Webseite der Bundesregierung. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen über die Corona-Warn-App, auch in leichter Sprache und Gebärdensprache.

Darauf sollten Sie bei der Installation achten:

  • Die App heißt „Corona-Warn-App“.
  • Herausgeber ist das Robert Koch-Institut.
  • Achten Sie auf das richtige grafische Symbol der App beim Herunterladen.