Cannabis-Legalisierung im Bundesrat bestätigt: Was jetzt für Cannabis im Straßenverkehr gilt
Was jetzt für Cannabis im Straßenverkehr gilt | Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem 1. April 2024 gilt: Cannabis und sein Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) werden rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft. Was bedeutet das für den Straßenverkehr? Fallen also mit der Legalisierung Ordnungswidrigkeiten- und strafrechtliche Folgen von Cannabis im Straßenverkehr weg? Erfahren Sie in unserem gerade aktualisierten Spezialreport „Cannabis-Legalisierung und THC-Grenzwert: Das gilt am Steuer“, welche Auswirkungen das neue Gesetz auf die Verkehrsteilnahme unter Cannabis-Einfluss hat. So bekommen Sie diesen aktuellen Spezialreport: Testen Sie jetzt unseren Fachtitel „Verkehrsstrafrecht – Alkohol, Drogen und Fahreignung“ und Sie erhalten den Spezialreport als Sofort-Download. Mit „Verkehrsstrafrecht“, dem Fachbuch plus Onlinemodul, finden Sie schnell und einfach Lösungen für Ihre verkehrsstrafrechtlichen Mandate mitsamt Folgeproblematiken und Strafzumessungsfragen | | | Noch nie war es einfacher, Ihr verkehrsstrafrechtliches Mandat mitsamt der Folgeproblematik zu lösen, denn
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