haben auch Sie Post von Ihrem Finanzamt erhalten, mit der Sie zur Abgabe einer Grundsteuererklärung aufgefordert werden? Da diese Grundsteuererklärung ab Juli einzureichen ist, möchte ich Sie auf unsere neue Software für die Grundsteuererklärung aufmerksam machen. Sie wird im Juli verfügbar sein. Mehr dazu in Beitrag zwei. Zudem haben wir eine große Themenseite "Grundsteuerreform" für Sie zusammengestellt (siehe Beitrag 4). Und schließlich gibt es den aktuellen Ratgeber "Die Grundsteuerreform: Alles, was Grundstückseigentümer jetzt wissen müssen". Mehr dazu imfünften Beitrag.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Berechnung der Grundsteuer ab 2009 für verfassungswidrig erklärt hat, muss jetzt eine Neuregelung her. Welche Ideen liegen dafür Geschenkt ist geschenkt, wieder holen ist gestohlen – so könnte man kalauernd ein Urteil des Bundessozialgerichts kommentieren, bei dem es um Rentenansprüche ging, die einer pflegenden Mutter zugestanden wurden und die ihr die Deutsche Rentenversicherung nachträglich entziehen wollte.» Weiterlesen
Vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 müssen Eigentümer von Immobilien oder unbebauten Grundstücken ihre Grundsteuer-Erklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einreichen – pro Haus, Wohnung oder Grundstück. Nutzen Sie dafür unsere neue Software "GrundSteuerErklärung". Diese führt Sie durch den elektronischen Abgabeprozess, ergänzt notwendige Werte aus verschiedenen Quellen (z.B. Bodenrichtwerte) und übermittelt die Daten verschlüsselt an Ihr zuständiges Finanzamt. Registrieren Sie sich schon jetzt mit Ihrem Namen und Ihrer E-Mail-Adresse, und wir informieren Sie über die zukünftige Entwicklung unserer Grundsteuer-Software. Selbstverständlich gehen Sie mit Ihrer Registrierung keine Kaufverpflichtung ein.
Mehr als 270.000 Rentner üben auch nach Erreichen ihres regulären Rentenalters eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus. Diese Senior-Arbeitnehmer könnten ihre Rente nochmals deutlich steigern. Doch nur jeder 50. nutzt diese Chance.» Weiterlesen
Die Grundsteuer betrifft alle Grundstückseigentümer – und damit geht die Grundsteuerreform auch alle Eigentümer von Grundstücken etwas an. Auch wenn die neu berechnete Grundsteuer erst ab 2025 zu zahlen ist, beginnt bereits im Jahr 2022 die Neubewertung der Grundstücke. Zeit, sich mit der reformierten Grundsteuer auseinanderzusetzen und die neuen Regeln kennenzulernen. In diesem informativen Ratgeber können Sie alles rund um die Grundsteuerreform nachlesen. » Weiterlesen
Diese E-Mail wurde an newsletter@newslettercollector.com geschickt. Wenn Sie unseren kostenlosen Newsletter nicht mehr erhalten möchten, können Sie ihn hier abbestellen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlagsgesellschaft mbH Sitz der Gesellschaft: Havellandtsraße 6-14 | 68309 Mannheim Geschäftsführer: Christoph Schmidt, Stefan Wahle Tel. +49 (0) 621 8 62 62 62 | Fax +49 (0) 621 8 62 62 63 E-Mail: akademische.info@wolterskluwer.com Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim: HRB 729500 Umsatzsteuer-ID-Nummer: DE318 945 162
Impressum | Datenschutz Hinweis: In der Redaktion haben wir uns dazu entschieden, zum Zwecke der besseren Lesbarkeit allgemein die männliche Form zu verwenden. Selbstverständlich meinen wir aber immer Angehörige aller Geschlechter.