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Sehr geehrter Herr Do,
welche Mitgliederversammlung ist nicht schon einmal unterbrochen worden? Was ist, wenn sie nach kurzer Zeit wieder fortgeführt wird? Gelten dann die verabschiedeten Beschlüsse? Was ist sonst noch in dieser Fallkonstellation zu beachten?
Lesen Sie hierzu mehr in unserem heutigen Newsletter!
 
 
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Vereinsarbeit!
 
Ihre Redaktion w w w. verein-aktuell. de
 
 
Aktuell
Mitgliederversammlung fertig – oder nicht?
 
Es ist nicht die Regel – aber es kommt vor: Die Mitgliederversammlung läuft – aus welchen Gründen auch immer – nicht so richtig. Sie wird unterbrochen und nach ca. 30 Minuten wieder fortgesetzt, die Tagesordnung kann nicht vollständig abgearbeitet werden, der Versammlungsleiter vertagt die Versammlung oder die Versammlung wird beendet, obwohl noch einige Tagesordnungspunkte offen sind.
 
 
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Sind von Dritten bezahlte Sportler Arbeitnehmer des Vereins?
 
Wird ein Spieler nur zum Schein von einem Sponsor des Vereins beschäftigt, in Wahrheit spielt er jedoch aufgrund einer internen Vereinbarung nur für den Verein, liegt ein Beschäftigungsverhältnis mit dem Verein vor. Erleidet dieser Spieler dann einen Sportunfall, muss die gesetzliche Unfallversicherung des Vereins eintreten und leisten.
 
 
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Kann ein Verein bei Amtslöschung fortgeführt werden?
 
In der Praxis sind die Fälle zu unterscheiden, bei denen sich der Verein von sich heraus selbst auflöst oder von Amts wegen durch das Registergericht im Vereinsregister gelöscht wird und ihm dadurch die Rechtsfähigkeit entzogen wird. Ein Verein, dem die Rechtsfähigkeit durch das Registergericht entzogen worden ist, kann nicht fortgesetzt werden. Damit unterscheidet sich die Auflösung vom Entzug der Rechtsfähigkeit.
 
 
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Mit vereinsbesteuerung.blog immer auf dem aktuellen Stand
Die Besteuerung der Vereine wird immer komplexer. Diese Entwicklung aufgreifend werden künftig für eben diese Besteuerung wesentliche Entscheidungen der Rechtsprechung, der Verwaltung oder gesetzgeberische Vorhaben kurz im Blog dargestellt. Hierbei stehen die Praxisrelevanz und die Aktualität stets im Vordergrund.
 

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Mitgliederklassen: Echte Mitglieder oder „Phantommitglieder“?
 
Dreh- und Angelpunkt des Vereinslebens ist die Vereinssatzung. Dort sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) alle sog. wesentlichen Grundsatzentscheidungen zu treffen. Dies betrifft vor allem die Mitglieder.
 
 
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Holperige Satzungsänderung: Frauen können in Männerverein aufgenommen werden
 
Bei der folgenden Entscheidung geht es vordergründig nicht um den Kampf der Geschlechter und die Frage, ob aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Art. 3 Grundgesetz) auch Frauen in einen Verein als Mitglied aufgenommen werden können oder nicht, sondern um die korrekte Durchführung der Mitgliederversammlung.
 
 
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