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27. September 2016 / Marc Hoffmann / (02 28) 77 34 60
Presseamt der Stadt Bonn
ib - Schülerinnen und Schüler mit Lese-Rechtschreib-Schwäche benötigen eine individuelle Förderung. Denn das Lesen und Schreiben zu erlernen, ist für diese Kinder und Jugendlichen anstrengend, oft mit Misserfolgen verbunden und daher frustrierend. Die Schulpsychologinnen Wiltrud Feddeck, Inga Kok und Helen Soetemann haben bei ihrer Begleitung von Schülerinnen und Schülern mit LRS immer wieder festgestellt, dass diese vor allem darin unterstützt werden müssen, ihre Lernmotivation zu erhalten.
Mit dem LRS-Erlass verfolgt das Land deshalb bereits seit 25 Jahren das Ziel, die Chancengleichheit für LRS-Schüler zu verbessern. Er ermöglicht Erleichterungen beim Erlernen des Lesens und Schreibens. So wie Kurzsichtige selbstverständlich eine Brille bekommen, sollen für Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben ebenso selbstverständlich Lernhürden abgebaut werden.
Johannes Bendszus, Leiter der Schulpsychologie Bonn, ist davon überzeugt, dass der LRS-Erlass vor 25 Jahren sehr fortschrittlich war, weil er schon damals eine inklusive Absicht verfolgte. Die Schulen können den Betroffenen einen Nachteilsausgleich gewähren und durch Erleichterungen, wie die Anpassung von Hausaufgaben und Unterrichtsmaterial oder ein größeres Zeitbudget bei Tests und Klausuren, an den individuellen Lernstand und zusätzliche Förderung die Motivation beim Erlernen von Lesen und Schreiben erhalten.
Weil die Umsetzung des LRS-Erlasses im täglichen Unterricht eine Herausforderung an die Schulen darstellt, unterstützt die schulpsychologische Beratungsstelle der Stadt Bonn die Lehrkräfte der Bonner Schulen. Viele Grundschulen wurden bereits im Umgang mit LRS-Schülern fortgebildet. Zurzeit finden Fortbildungen für Lehrkräfte aus weiterführenden Schulen statt. Darüber hinaus können sich jederzeit einzelne Lehrkräfte, aber auch ganze Kollegien bei Fragen im Umgang mit LRS-Schülern von den Schulpsychologinnen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie beraten lassen.
Weitere Informationen gibt es im Internet: www.bonn.de/@schulpsychologie
Impressum:
Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Presseamt, Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn
Telefon: Chef vom Dienst 0228/77 3000, Telefax: 0228/77 2468, E-Mail: presseamt@bonn.de
Internet: www.bonn.de | Medienservice: www.bonn.de/@medienportal | Stadt Bonn in Social Media: www.bonn.de/@socialmedia
Redaktion: Dr. Monika Hörig (verantwortlich) Pressedienst abbestellen: www.bonn.de/@abo-ib
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