Deubner Recht & Praxis Sie sehen keine Bilder?
Hier gelangen Sie zur Web-Ansicht.
 
 
 
HOME SHOP DOWNLOADS NEWS THEMEN SERVICE  
 
 

Sehr geehrter Herr Do,

die Streitlust unter Nachbarn ist legendär - aus Ihrer anwaltlichen Praxis wissen Sie, dass es dabei nicht immer nur um Kleinigkeiten geht. Der BGH hat jetzt eine für Hauseigentümer wichtige Frage geklärt: Muss der Nachbar die Wärmedämmung einer angrenzenden Hauswand dulden, wenn dadurch die Grundstücksgrenze überschritten wird? Das Berliner Nachbarrecht sieht eine solche Duldungspflicht vor, wenn Energiesparvorgaben greifen. Aber gilt das auch für Neubauten? Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Christoph Finkenzeller
Online-Redakteur

 
 
Nachbarstreit: Keine grenzüberschreitende Wärmedämmung 
Der BGH hat entschieden, dass ein Grundstückseigentümer bei einer Grenzwand keine die Grundstücksgrenze überschreitende Wärmedämmung dulden muss. Die Duldungspflicht für energetische Sanierungen nach dem Berliner Nachbarrechtsgesetz (NachbG Bln) greift nur für Bestandsbauten nicht aber für Neubauten, bei deren Errichtung die Regeln der Energieeinsparverordnung (EnEV) bereits galten. Mehr erfahren Fineas © fotolia.de
 
Testamentsvollstrecker: Nachweis im Grundbuchverfahren 
Im Grundbuchverfahren müssen nach § 35 GBO ein besonderer Nachweis des Testamentsvollstreckers über die Annahme seines Amtes und ein Nachweis der materiellen Testamentsvollstreckerstellung vorliegen und dem Grundbuchamt vorgelegt werden. Bei einem notariellen Testament kann der Nachweis durch ein „Annahmezeugnis“ des Nachlassgerichts geführt werden. Das hat das OLG Hamm entschieden. Mehr erfahren bilderbox © fotolia.de
 
Wohnanlage: Einmal Schwimmbad, immer Schwimmbad?
Hat eine Wohnanlage ein Schwimmbad als Gemeinschaftseigentum, haben die Eigentümer einen Anspruch auf Nutzung, so dass dort erforderliche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Es kommt dabei nicht auf die Notwendigkeit des Schwimmbads an. Das hat das Amtsgericht München entschieden und den Beschluss der Eigentümergemeinschaft auf die Klage von zwei Eigentümern aufgehoben. Mehr erfahren
 
Dynamische Bezugnahmeklauseln nach Gesellschafterwechsel
Der Wechsel eines Gesellschafters bzw. die Übertragung von Gesellschaftsanteilen stellt keinen Betriebsübergang gemäß europarechtlicher Vorgaben dar. Hat der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag mit sog. dynamischen Bezugnahmeklauseln auf tarifvertragliche Vereinbarungen in ihrer jeweils gültigen Fassung verwiesen, dann gelten diese Klauseln fort. Das hat das BAG entschieden. Mehr erfahren
 
Dieser Newsletter ist ein kostenloser Service für Sie.
Sie haben ihn an folgende Adresse erhalten:
newsletter@newslettercollector.com

Kritik nehmen wir sehr ernst.
Wir freuen uns auch über Lob.
(Senden Sie uns Lob/Kritik.)
 
Deubner Verlag GmbH & Co. KG, Oststr. 11, 50996 Köln
Impressum |  AGB |  Abmelden |  Datenschutz