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Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Bewohnern von Mehrfamilienhäusern sorgen Ruhestörungen ja besonders häufig für Streit. Kennen Sie das aus Ihrer Kanzlei? Dass Nachbarn sogar Anspruch auf Schmerzensgeld haben können, zeigt ein Urteil des Amtsgerichts München. Dort hatte eine Mieterin wohl mit einem Besenstiel o.Ä. gegen die Decke geklopft, weil sie sich durch vermeintlichen Lärm aus der Wohnung darüber belästigt fühlte. Das ging nach hinten los: Sie muss nun 300 € Schmerzensgeld zahlen. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Ihre Deubner-Redaktion

 
 
 
 
  Nachbarstreit: Schmerzensgeld bei Klopfen gegen Wohnungsdecke  
 
 

Wiederholtes Klopfen gegen die Wohnungsdecke stellt keine Notwehr gegen eine behauptete Lärmbelästigung dar. Das hat das Amtsgericht München in einem Nachbarstreit unter Mietern entschieden. Das Klopfen gegen die Decke stellt demnach seinerseits eine Lärmbelästigung des Nachbarn dar. Das Gericht verurteilte die beklagte Mieterin zur Unterlassung und Zahlung eines Schmerzensgeldes.

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  Gratis-Download: Die neuen amtlichen Formulare für die Zwangsvollstreckung  
 
 

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  Verkehrsunfall: Linksabbieger haftet für Kollision mit Gegenverkehr  
 
 

Das Amtsgericht Hanau hat klargestellt, dass bei einem Unfall zwischen einem links abbiegenden Fahrzeug und dem Gegenverkehr das Verschulden des Abbiegers vermutet wird. Im Streitfall konnte der Anscheinsbeweis nicht widerlegt werden, allerdings berücksichtigte das Gericht aufgrund eines Tempoverstoßes des vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs dessen Betriebsgefahr bei der Haftungsquote.

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  Denkmalschutz: Abwehrrecht gegen geplanten Neubau   
 
 

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat für einen Neubau eines Mehrfamilienhauses festgestellt, dass dieser ein denkmalgeschütztes Ensemble beeinträchtigt. Das Gericht wies darauf hin, dass einzelnen Eigentümern von Wohngebäuden, die Teil einer denkmalgeschützten baulichen Anlage sind, ein Abwehrrecht zusteht, auch wenn das Erscheinungsbild des Einzeldenkmals nicht beeinträchtigt wird.

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  Erfolglose Verfassungsbeschwerde der DFL gegen Polizeikosten  
 
 

Die Verfassungsbeschwerde der Deutschen Fußball Liga (DFL) gegen die Übertragung von Kosten, die bei Ligaspielen für Polizeieinsätze anfallen, war erfolglos. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Gesetz, mit dem das Bundesland Bremen Gebühren für den polizeilichen Mehraufwand bei „Hochrisikospielen“ der Fußball-Bundesliga erhebt, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

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