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Aktuelles
Das Atomabkommen mit dem Iran
Trump startet Abrissarbeiten am Atomabkommen mit dem Iran
Der US-Präsident will laut Weißem Haus noch an diesem Freitag die Abkehr seines Landes vom internationalen Atomvertrag mit Teheran verkünden. Ein sofortiger Kollaps der Vereinbarung soll aber offenbar verhindert werden.
THEMEN
Moskau warnt Trump vor Aufkündigung des Iran-Abkomens
Russland hat vor der mit Spannung erwarteten Rede von US-Präsident Donald Trump vor einem Ausstieg aus dem Atomabkommen mit dem Iran gewarnt. Dies hätte extrem negative Folgen, sagte ein Sprecher des russischen Präsidialamtes. Der Iran werde sich dann ebenfalls zurückziehen, was der Sicherheit und Stabilität weltweit schaden würde. Außenminister Sergej Lawrow übermittelte seinem iranischen Kollegen, dass sich Russland dem Atomabkommen verpflichtet fühle. - Trump will seine Iran-Strategie am frühen Abend MESZ verkünden. Falls er das Atomabkommen nicht erneut bestätigt, muss der Kongress eine Wiedereinführung von Sanktionen prüfen.
Türkei meldet Fortschritte beim Vormarsch auf Idlib
Wenige Tage nach dem Start ihrer Offensive im Norden Syriens hat die türkische Armee Stellungen in der Dschihadistenhochburg Idlib bezogen. In der grenznahen Provinz würden nun "Beobachtungsposten" errichtet, teilten die Streitkräfte in Ankara mit. Die Türkei will dort eine sogenannte Deeskalationszone einrichten und eine Waffenruhe zwischen Rebellen und Regierungstruppen durchsetzen. Dies geht auf eine Vereinbarung zwischen der Türkei, Russland und dem Iran zurück. Um eine Waffenruhe durchzusetzen, müssen die türkischen Truppen allerdings die Dschihadistengruppierung Hajat Tahrir al-Scham aus Idlib vertreiben.
Juncker tritt erneut katalonischen Seperatisten entgegen
Die EU-Kommission hat sich mit Nachdruck erneut gegen eine Abspaltung Kataloniens von Spanien ausgesprochen. Er wolle das nicht, sagte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in Luxemburg. Wenn Katalonien die Loslösung erlaubt würde, dann würden andere nachziehen, so Juncker. Der katalanische Regierungschef Carles Puigdemont hatte am Dienstag in seiner Rede vor dem Parlament zunächst darauf verzichtet, die Unabhängigkeit der Region auszurufen. Er dringt stattdessen auf Verhandlungen mit der Zentralregierung in Madrid. Unterdessen hat die an der katalanischen Regierungskoalition beteiligte Linkspartei CUP Puigdemont aufgerufen, die Unabhängigkeitserklärung doch in Kraft zu setzen.
Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge bleibt gültig
Das Bundesverfassungsgericht hat die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem sogenannten subsidiären Schutz bestätigt. Die Richter in Karlsruhe lehnten den Antrag eines minderjährigen Flüchtlings aus Syrien ab, der für seine in Damaskus lebenden Eltern und Geschwistern Visa zur Einreise nach Deutschland erhalten wollte. Zwar sei die Verfassungsbeschwerde wegen des ausgesetzten Familiennachzugs und des abgelehnten Antrags auf vorläufige Visaerteilung "nicht offensichtlich unbegründet", räumte das Gericht ein. Auch müsse geprüft werden, inwieweit in bestimmten Härtefällen humanitäre Aufenthaltserlaubnisse erteilt werden müssen. Im aktuellen Rechtsschutzverfahren könne das Gesetz jedoch nur ausnahmsweise außer Kraft gesetzt werden. Dafür sei das Interesse des Antragstellers jedoch nicht groß genug, weil er Mitte Oktober das 18. L ebensjahr erreicht. Dann könnten die Eltern ohnehin keine Aufenthaltserlaubnis wegen Familiennachzugs mehr beanspruchen, hieß es in der Urteilsbegründung. Warum bei ihm ein Härtefall vorliegt, habe der Antragsteller ebenfalls nicht ausreichend dargelegt, befand das Gericht.
Spanien liefert deutschen Schriftsteller Akhanli nicht an die Türkei aus
Spanien wird den türkischstämmigen deutschen Schriftsteller Dogan Akhanli aus Köln nicht an die Türkei ausliefern. Das teilte das spanische Justizministerium in Madrid mit. Der Ministerrat in Madrid habe entsprechend eines Vorschlags von Justizminister Rafael Catalá entschieden, das Auslieferungsverfahren an die Türkei nicht fortzusetzen, heißt es in einer Erklärung. Akhanli, der nur die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, kann damit nach einer förmlichen Bestätigung durch das zuständige Gericht in der kommenden Woche nach Deutschland zurückkehren. Der 60-Jährige war am 19. August während seines Spanienurlaubs aufgrund eines türkischen Fahndungsaufrufs festgenommen worden. Einen Tag später wurde er freigelassen, musste sich seither aber wöchentlich bei der Polizei melden.
Suu Kyi stellt Rohingya Möglichkeit zur Rückkehr in Aussicht
In Myanmar hat Friedensnobelpreisträgerin und De-Facto-Regierungschefin Aung San Suu Kyi die Rückführung und Integration der mehr als 500.000 nach Bangladesch geflüchteten Rohingya zur "Priorität" erklärt. Ihre Regierung reagiere so auf die internationale Kritik an der Militäroffensive im Teilstaat Rakhine, sagte Suu Kyi, die offiziell den Titel Staatsrätin trägt. Suu Kyi hielt der internationalen Gemeinschaft zugleich vor, diese verstehe den Konflikt zwischen dem Staat und den muslimischen Rohingya nicht richtig. - Die Ankündigung Suu Kyis steht im Widerspruch zu einer Stellungnahme von Armeechef Min Aung Hlaing, der via Facebook diese Woche eine Heimkehr der Flüchtlinge abgelehnt hatte. Die Rohingya seine keine "Einheimischen", so der General, sondern gehörten nach Bangadesch.
Liberia: Georg Weah nach Präsidentenwahl in Führung
In Liberia deutet sich ein Machtwechsel an. Nach den Parlaments- und Präsidentenwahlen in dem westafrikanischen Land am Dienstag liegt der frühere Weltfußballer George Weah, der sich zum dritten Mal um das Amt des Staatschefs bemüht, vorne. Die nationale Wahlkommission veröffentlichte Daten, denen zufolge Weah in elf von 15 Provinzen führt. Bislang sind aber erst etwa 30 Prozent aller Stimmen ausgezählt. Die Wahlkommission warnte davor, vorzeitig einen Sieger auszurugfen. Nach Informationen der Deutschen Welle entfielen bislang 39,4 Prozent der Stimmen auf Weah. Der bisherige Vizepräsident Joseph Boakai kommt auf 30,5 Prozent. Nach zwölf Jahren an der Macht durfte Nobelpreisträgerin Ellen Johnson Sirleaf nicht mehr antreten. Die Wahl gilt als Belastungsprobe für das frühere Bürgerkriegsland.
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