Neue Nachweispflichten: So passen Sie die Arbeitsverträge Ihrer Mandanten an das Nachweisgesetz 2022 an und vermeiden empfindliche Bußgelder!

Hier gelangen Sie zur Web-Ansicht.
 
 
 
 

+++Gratis für Sie+++ NachweisG 2022: Hinweise und Musterformulierungen für den Arbeitsvertrag – hier klicken und PDF kostenlos herunterladen.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

das aktualisierte Nachweisgesetz ist seit dem 1.8.2022 in Kraft und die neuen Vorgaben sind ab sofort bei der Ausgestaltung der Arbeitsverträge zu beachten.

Doch wie formulieren Sie und Ihre Mandanten die neuen Klauseln ganz konkret? Unsere Autorin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Iris Henkel, gibt Ihnen in diesem Download zu allen relevanten neuen Regelungen Musterformulierungen an die Hand, die Sie für Ihre eigenen Verträge nutzen – und auch Ihren Mandanten weiterreichen können.


Übersichtlich geordnet nach den entsprechenden Nummern des § 2 Abs. 1 Nachweisgesetz. Unser Service für Sie: Als treue/r Leser/in der Deubner-News erhalten Sie dieses PDF absolut kostenlos!

Nachweisgesetz 2022: Klicken Sie hier und laden Sie jetzt kostenlos die Hinweise und Musterformulierungen für den Arbeitsvertrag herunter!

Achtung: Bei Nichtbeachten der neuen Nachweisplichten drohen Bußgelder – passen Sie jetzt Ihre (Neu-)Verträge an

Die jetzt verabschiedeten Neuerungen im Nachweisgesetz wählen einen gänzlich neuen Ansatz: Sie führen einerseits zu einer Erweiterung und Ergänzung der bereits bestehenden Nachweispflichten, zudem werden weitere Mindestanforderungen an bestimmte Arbeitsbedingungen gestellt.

Darüber hinaus werden die bislang geltenden Fristen zur Erbringung des Nachweises verkürzt. Schließlich drohen – dies sei noch einmal betont – empfindliche, nämlich bußgeldbewehrte Sanktionen für den Arbeitgeber, wenn die Fristen nicht eingehalten oder der Nachweis seitens des Arbeitgebers nicht bzw. nicht richtig erbracht wird.

Nunmehr sind – zusätzlich zu den bereits vorher in § 2 NachwG genannten – unter anderem folgende Vertragsbedingungen in der Niederschrift festzuhalten:
  • das Enddatum bei befristeten Arbeitsverhältnissen;
  • die Möglichkeit, dass die Mitarbeitenden ihren jeweiligen Arbeitsort frei wählen können, sofern dies vereinbart ist;
  • die Dauer der Probezeit, sofern eine Probezeit vereinbart ist;
  • die Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts inklusive der Überstundenvergütung, Zuschläge, Zulagen und Prämien sowie etwaiger Sonderzahlungen;
  • die Fälligkeit des Arbeitsentgelts und die Form, in der das Arbeitsentgelt ausgezahlt wird;
  • die vereinbarten Ruhepausen und Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und die Voraussetzungen für die Schichtänderungen;
  • Einzelheiten zur Arbeit auf Abruf, falls diese Arbeit auf Abruf vereinbart ist;
  • die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen;
  • ein etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung;
  • im Grundsatz: Name und Anschrift des Versorgungsträgers der betrieblichen Altersversorgung, falls eine solche gewährt wird;
  • ein Hinweis auf die anwendbaren Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sowie Regelungen paritätisch besetzter Kommissionen, die auf der Grundlage kirchlichen Rechts Arbeitsbedingungen für den Bereich kirchlicher Arbeitgeber festlegen.

Weitere neue Pflichten: Information über Kündigungsschutzverfahren und mehr

Eine weitere wesentliche Neuerung ist hinsichtlich der Angaben zur Kündigung vorgesehen. Nunmehr ist – zusätzlich zur bereits bislang anzugebenden Kündigungsfrist – auch das (für Arbeitgeber nd Arbeitnehmer) beim Ausspruch einer Kündigung einzuhaltende Verfahren festzuhalten.

Daneben gibt es zahlreiche weitere Unterrichtungspflichten und -fristen, z.B. bei Auslandstätigkeit des AN oder bei kollektivvertraglichen Regelungen.

Bisher waren keine Strafen bei Nichteinhalten des Nachweisgesetzes vorgesehen. Die neue Richtlinie sieht ein Bußgeld von maximal 2.000 € pro Arbeitsvertrag und Mitarbeitenden vor. Daher empfiehlt sich dringend, jetzt alle neuen Arbeitsverträge und Muster anzupassen. Nutzen Sie dazu jetzt unseren Gratis-Download – für Sie als treue/r Leser/in unseres Newsletters ist der Download kostenlos!

+++ Hier kostenlos herunterladen: Hinweise und Musterformulierungen für den Arbeitsvertrag +++

Mit besten Grüßen

Ihr Markus Bongardt
Redaktion
 
 
     
 
 
 
 
 
Dieser Newsletter ist ein kostenloser Service für Sie.
Sie haben ihn an folgende Adresse erhalten:
newsletter@newslettercollector.com

Kritik nehmen wir sehr ernst.
Wir freuen uns auch über Lob.
(Senden Sie uns Lob/Kritik.)
 
Deubner Verlag GmbH & Co. KG, Oststr. 11, 50996 Köln
Impressum |  AGB |  Abmelden |  Datenschutz