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Sehr geehrter Herr Do,

die Frage ist bislang noch nicht höchstrichterlich geklärt: Welche Pflichten haben Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung, damit Mieter steuerlich absetzbare Betriebskosten beim Fiskus geltend machen können? Eine Antwort hat das Landgericht Berlin gegeben. Und das dürfte für Ihre Mandanten - egal ob Mieter oder Vermieter - äußerst relevant sein. Das Gericht machte jedenfalls klar: Ein Verweis auf pauschale Rechnungen reicht nicht - mehr zum Urteil und seinen Konsequenzen in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Christoph Finkenzeller
Online-Redakteur

 
 
 
 
  Absetzbare Nebenkosten: Was muss der Vermieter aufschlüsseln und bescheinigen?  
 
 

Mieter können von ihrem Vermieter verlangen, dass er die Nebenkostenabrechnung so aufschlüsselt oder eine Bescheinigung erteilt, dass beim Finanzamt einzelne Betriebskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden können. Dem Mieter ist nicht zuzumuten, selbst anhand der Geschäftsunterlagen die Einzelrechnungen zusammenzustellen. Das hat das Landgericht Berlin entschieden.

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  Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag und Nachlassinsolvenz  
 
 

Enthält der Gesellschaftsvertrag einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eine Nachfolgeklausel, wird durch die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens die Verfügungsbefugnis des Erben über Rechte der GbR, die im Grundbuch eingetragen sind, nicht eingeschränkt. Das hat der BGH entschieden. Fehlt eine entsprechende Vereinbarung wird die GbR durch den Tod eines Gesellschafters aufgelöst.

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  Hartz IV: Auszugsgenehmigung bei jungen Erwachsenen?  
 
 

Wenn junge Erwachsene einmal von zu Hause ausgezogen sind, ist die Kontrolle des Jobcenters bei weiteren Umzügen beschränkt. Eine erneute Genehmigung bzw. Zusicherung für einen Auszug ist dann nicht mehr erforderlich. Das hat das Sozialgericht Dresden entschieden. Zudem hatte sich der Kläger im Streitfall vor Abschluss des Mietvertrags vom Arbeitslosengeld II-Bezug abgemeldet.

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  Verkehrssicherungspflichten für Werbeanlagen an Straßen  
 
 

Nach dem OLG Hamm dürfen neben der Straße aufgestellte Werbeanlagen Verkehrsteilnehmer weder ablenken noch behindern. Zudem müssen sie standsicher aufgestellt sein. Weitergehende Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz von Verkehrsteilnehmern müssen sie aber regelmäßig nicht aufweisen. Im Streitfall war ein Kradfahrer gestürzt und mit dem hölzernen Werbeschild eines Landwirts kollidiert.

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