Dann kann ein Härtefall-Mehrbedarf Antrag gestellt werden Die Regelleistungen des Bürgergeldes sind pauschaliert. Sie sollen daher nur einen pauschalierten Bedarf abdecken. In verschiedenen Lebenssituationen kann jedoch in Härtefällen ein Mehrbedarf entstehen. Zu den Voraussetzungen schreibt das SGB II vor, dass ein unabweisbarer, laufender und besonderer Bedarf vorliegen muss, der einen Härtefallmehrbedarf rechtfertigt. Eine weitere Grundvoraussetzung ist, dass der Bedarf nicht durch die Regelleistungen gedeckt ist.
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