Sehr geehrte Damen und Herren, der BGH hat vier Grundsatzurteile in Sachen Negativzinsen gefällt. Abseits der aktuellen Zinslage können die Verwahrentgelte schnell erneut für Kontoinhaber zum Thema werden. Vor allem: Ihre Mandanten, die unzulässige Entgelte an Banken gezahlt haben, wollen ihr Geld zurück - wobei zwischen Giro- und Tagesgeld/Sparkonten zu unterscheiden ist. In vielen Meldungen ging übrigens unter, dass auch eine Entgeltklausel für Ersatz-Bankkarten und Ersatz-PIN moniert wurde. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion |