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Sehr geehrte Damen und Herren,

der BGH hat vier Grundsatzurteile in Sachen Negativzinsen gefällt. Abseits der aktuellen Zinslage können die Verwahrentgelte schnell erneut für Kontoinhaber zum Thema werden. Vor allem: Ihre Mandanten, die unzulässige Entgelte an Banken gezahlt haben, wollen ihr Geld zurück - wobei zwischen Giro- und Tagesgeld/Sparkonten zu unterscheiden ist. In vielen Meldungen ging übrigens unter, dass auch eine Entgeltklausel für Ersatz-Bankkarten und Ersatz-PIN moniert wurde. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Ihre Deubner-Redaktion

 
 
 
 
  BGH kippt Bank-Klauseln: Wann sind Negativzinsen unzulässig?  
 
 

Der BGH hat in vier Verfahren Klauseln über Verwahrentgelte („Negativzinsen“) für unwirksam erklärt. Demnach sind Negativzinsen für Spar- und Tagesgeldkonten bei Verbrauchern grundsätzlich unzulässig. Bei Girokonten sind Verwahrentgelte zwar möglich - sie verletzten in den Streitfällen aber das Transparenzgebot. Zudem kippte der BGH unklare Entgeltklauseln für Ersatz-Bankkarten und Ersatz-PIN.

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  Gratis-Download: Die neuen amtlichen Formulare für die Zwangsvollstreckung  
 
 

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  Immobilienkauf: Keine Maklerprovision nach Kündigung  
 
 

Wann haben  Immobilienmakler Anspruch auf Provision? Das Landgericht Koblenz hat die Klage einer Maklerin abgewiesen, die den Maklervertrag noch vor Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags gekündigt hatte. Hintergrund war ein Streit mit dem Lebensgefährten der Käuferin. Das Gericht sah den Maklervertrag zwar grundsätzlich als erfüllt an, ging aber von einem Verstoß gegen § 242 BGB aus.

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  Vaterschaftsanerkennung: Kostenteilung zwischen Mutter und biologischem Vater  
 
 

Die Kosten eines Verfahrens zur Vaterschaftsanerkennung können zwischen dem biologischen Vater und der Mutter hälftig geteilt werden. Dies ist nach einem Beschluss des OLG Frankfurt auch dann möglich, wenn der Vater zuvor trotz Privatgutachtens nicht die Vaterschaft anerkannt hat und er nach Angaben der Mutter der einzige Sexualkontakt in der gesetzlichen Empfängniszeit gewesen sein soll.

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  Riesterrente: Klausel für einseitige Kürzung unwirksam   
 
 

Das OLG Stuttgart hat einer Klage einer Verbraucherzentrale stattgegeben und es der Allianz Lebensversicherung untersagt, sich gegenüber Verbrauchern auf eine Klausel in Verträgen über eine fondsgebundene Riesterrente zu berufen, die eine Reduzierung der Rente bei nachhaltig abgesunkener Rendite der Kapitalanlagen vorsieht, aber keine Rückanpassung bei verbesserten Verhältnissen.

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