Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt Schuldner vor unberechtigten Zugriffen der Gläubiger und Schuldeneintreibern. Zugestandene Freibeträge können nicht einfach gepfändet werden. Ohne Not befristeten viele Sparkassen und Banken viele Jahre höhere Freibetragsgrenzen für P-Konten. |