Kein Hartz IV für EU-Ausländer mit Minijob Ein Minijob von acht Stundne pro Woche führt noch nicht zu einem Arbeitslosengeld-II-Anspruch für arbeitsuchende EU-Ausländer. Denn solch eine geringfügige Beschäftigung stellt nach EU-Recht keine reguläre Arbeitnehmerbeschäftigung dar, die einen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen rechtfertigen kann, entschied das Landessozialgericht (LSG) Mehr anzeigen |