Falls Ihnen dieser Newsletter nicht korrekt oder nur teilweise angezeigt wird, klicken Sie bitte hier. | | Handwerk kompakt - Ausgabe 24/2023 vom 30. November 2023 |
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Verkehr | Lkw-Maut: Was sich zum 1. Dezember ändert | Höhere Mautsätze und eine Ausdehnung der Mautpflicht auf kleinere Liefer- und Transportfahrzeuge – vergangene Woche hat der Bundestag Änderungen am Bundesfernstraßenmautgesetz beschlossen, die in zwei Stufen in Kraft treten. | |
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| 4-Tage-Woche | Anders arbeiten | Volle Auftragsbücher, sichere Jobs - und trotzdem fehlten plötzlich die Arbeitskräfte. Um junge Talente gezielt anzusprechen, hat der Mössinger Zimmerermeister Jochen Geiger vor einem Jahr die 4-Tage-Woche eingeführt. | |
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| Jahresplaner | Ihr Wandkalender 2024 | Viele Mitgliedsbetriebe schätzen den Wandkalender der Handwerkskammer. Die Ausgabe 2024 liegt wie gewohnt der Deutschen Handwerks Zeitung bei. Eine Version für Selbstdrucker gibt es ebenfalls. | |
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Auslandspraktika | Schrauben in Finnland, tischlern in Österreich | BeEurope fördert vierwöchige Auslandspraktika für Azubis in europäischen Partnerländern. Für das Frühjahr 2024 stehen Irland, Österreich, Spanien und Finnland zur Auswahl. | |
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| Aktuelle Veranstaltungen und Termine | |
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Ansprache vom Chef | Weihnachtsfeier: 5 Tipps für eine gelungene Rede | Sie wollen das Jahr nicht mit einer Rede beenden, die für gähnende Gesichter sorgt? Dann sollten Sie sich darauf vorbereiten. Wie eine sympathische Ansprache vor der Belegschaft gelingt, warum konkrete Beispiele wichtig sind und wie das "Topfsystem" dabei helfen kann, frei zu sprechen. | |
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Zeitpunkt, Strafen, Beispiele | Achtung: Diese Fehler führen zu einer Insolvenzverschleppung | Wer seiner Insolvenzantragspflicht nicht nachkommt, macht sich strafbar. Doch wer muss wann einen Antrag stellen? Wann liegt eine Überschuldung vor, wann eine Zahlungsunfähigkeit? Und was ist zu tun, wenn man sich bereits mitten in der Insolvenzverschleppung befindet? Antworten auf wichtige Fragen. | |
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Wann dürfen Handwerker sonntags arbeiten? | Arbeit an Sonn- und Feiertagen: Das ist rechtlich wichtig | Das Arbeitszeitgesetz schreibt ein Arbeitsverbot an Sonn- und Feiertagen vor. Doch wenn die Heizung ausfällt oder am Wochenende frische Brötchen zum Frühstück gewünscht werden, sind Handwerker auch am Sonntag gefragt. | |
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Mit Mitarbeitern befreundet sein? | Freundschaften im Job: Diese Fallstricke lauern | Wenn sich Kollegen gut verstehen, ist das gut für das Betriebsklima. Doch Konflikte am Arbeitsplatz stellen Freundschaften schnell auf eine harte Probe. Besonders heikel wird es, wenn sich Chef und Mitarbeiter anfreunden. Eine Expertin gibt Tipps, wie die Zusammenarbeit funktionieren kann. | |
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| Handwerk kompakt-Archiv Alle Ausgaben finden Sie zwei Wochen nach Veröffentlichung im Handwerk kompakt-Archiv. | Impressum | Handwerkskammer Reutlingen Hindenburgstraße 58, 72762 Reutlingen Telefon: 07121 2412-0 Telefax: 07121 2412-400 E-Mail: handwerk@hwk-reutlingen.de Internet: www.hwk-reutlingen.de Rechtsform Körperschaft des öffentlichen Rechts Vertretungsberechtigte Präsident Harald Herrmann Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Eisert (Anschrift wie oben) Inhaltlich verantwortlich gemäß § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV) Dr. Joachim Eisert, Hauptgeschäftsführer |
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