Das Planen und Bauen im Bestand stellt sowohl für den Auftraggeber als auch für den Auftragnehmer ein besonders risikobehaftetes Geschäft dar. So sind etwa Voruntersuchungen durch Architekten und Ingenieure erforderlich. Für Bauunternehmen bestehen besondere Aufklärungs- und Hinweispflichten sowie Haftungsrisiken. Häufig wird auch die Bedeutung des Denkmalschutzes unterschätzt, was bei der Abwicklung des Bauvorhabens zu zahlreichen Problemen führen kann. (weiterlesen)
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