Herzlich willkommen Do zum IWR-Pressedienst.
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Lesen Sie nun eine Original-Pressemitteilung des Herausgebers:
FGW e.V. Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien,
Berlin!


Neue Richtlinie zur Ãœbergabe der Anlagenverantwortung bei Dezentralen
Einspeisern

Berlin (iwr-pressedienst) - Die FGW veröffentlicht zum Thema Betrieb und
Instandhaltung eine neue Branchenrichtlinie zur rechtssicheren Organisation
von Arbeiten an elektrischen Energieanlagen, u.a. auch mit Spezifikationen zur
Umsetzung der VDE 0105-100. Dazu hat der FGW-Fachausschuss die Rubrik A1
„Anlagenverantwortung“ zur Technischen Richtlinie Teil 7 (TR7) „Betrieb
und Instandhaltung von Kraftwerken für Erneuerbare Energien“ im Konsens
verabschiedet und veröffentlicht.

EEG-Erzeugungseinheiten werden als abgeschlossene elektrische Betriebsstätten
geführt. Daher bildete der Fachausschuss Betrieb und Instandhaltung den
Arbeitskreis „Anlagenverantwortung“, der sich der branchenspezifischen
Umsetzung der VDE 0105-100 (DIN EN 50110-1) „Betrieb von elektrischen
Anlagen“ widmet. Das Ergebnis dieser Arbeit wurde nun mit der Rubrik A1
„Anlagenverantwortung“ veröffentlicht.

Neben der wirtschaftlichen Verantwortung hat der Betreiber die Verantwortung,
eine Erzeugungseinheit so zu betreiben, dass die technische Sicherheit
gewährleistet ist. Er trägt die Organisations- und Personalverantwortung
für den sicheren Betrieb, auch dann, wenn Fremdfirmen an der Anlage arbeiten.
Nach der VDE 0105-100 muss jede elektrische Anlage, an der Arbeiten vollzogen
werden, unter der Verantwortung eines Anlagenverantwortlichen stehen.

In diesem Kontext beschreibt die TR7 mit ihrer Rubrik A1 den Informationsfluss
zwischen Betreiber, Betriebsführer, Netzbetreiber und weiteren
Dienstleistern. Sie stellt eine Handlungsempfehlung zur Definition von
Aufgaben, deren Zuordnung und Kommunikation dar. Anhand von Beispielen aus der
Branchenpraxis werden dem Anwender konkrete Lösungsmöglichkeiten angeboten.

Folgende Rubriken der TR7 wurden bisher veröffentlicht:
- A „Allgemeiner Teil: Definitionen von Begriffen, Normative Verweisungen
und Systemaspekten“
- A1 „Anlagenverantwortung“
- B3 „Fachspezifische Anwendungserläuterung zur Überwachung und
Überprüfung von Gründung und Tragstrukturen“
- D2 „Zustands-Ereignis-Ursachenschlüssel – Begriffe, Klassifizierung und
Strukturierung von Zuständen, Ereignisse, Ursachen und Maßnahmen für
weiterführende Bewertungen und Verbesserungen in Betrieb und
Instandhaltung“
- D3 „Globales Service Protokoll (GSP) – Einheitliches Datenformat für
den Austausch von Daten im Instandhaltungsprozess“

Die Rubriken der TR7 können - wie alle anderen Richtlinien der FGW - über
die FGW-Homepage unter www.wind-fgw.de bestellt werden.


Berlin, den 8. September 2017


Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an die FGW e.V.
Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien wird
freundlichst erbeten.


Achtung Redaktionen: Für Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung

Pressekontakt:
Tel.: +49 030/30 10 150 05-0
Fax: +49 030/30 10 150 05-1
E-Mail: mailto:info@wind-fgw.de


FGW e.V. Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien
Oranienburger Straße 45
10117 Berlin

Internet: http://www.wind-fgw.de


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