SPEZIAL-NEWSLETTER: NEUER STAATLICHER MINDESTLOHN IM KANTON BASEL-STADT GESCHÄTZTE MITGLIEDER LIEBE LESERINNEN UND LESER Gestern Dienstag hat der Regierungsrat die Umsetzung des kantonalen Mindestlohns und dessen Inkraftsetzung per 1. Juli 2022 beschlossen. Der Mindestlohn beträgt 21 Franken und gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren gewöhnlicher Arbeitsort im Kanton Basel-Stadt liegt. Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmeregelungen, namentlich für Branchen mit einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV). Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen zur Einführung des staatlichen Mindestlohns im Kanton Basel-Stadt, die gemeinsame Stellungnahme der Basler Wirtschaftsverbände sowie Informationen zu unseren Monitoring-Massnahmen und wie Sie uns im Kampf gegen weitere Einschränkungen des freien Arbeitsmarkts helfen können. Mit den besten Grüssen Ihr Gewerbeverband Basel-Stadt |