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PRESSEMITTEILUNG Nr. 20/2020

Evangelische Kirche im Rheinland baut den Schutz vor sexualisierter Gewalt aus
Die Landessynode hat heute das entsprechende Gesetz beschlossen
Bad Neuenahr (15. Januar 2020). Die Evangelische Kirche im Rheinland intensiviert den Schutz vor sexualisierter Gewalt weiter. Dazu hat die Landessynode, die derzeit in Bad Neuenahr tagt, heute Nachmittag ein entsprechendes Gesetz einstimmig  beschlossen. Bereits im Jahr 2003 hatte die rheinische Kirche erstmals verbindliche Leitlinien zum Umgang mit solchen Taten festgeschrieben.

Einstellungsverbot für einschlägig Vorbestrafte
Nach dem Gesetz, das am 1. Januar 2021 in Kraft treten soll, werden alle Mitarbeitenden vor Beschäftigungsbeginn und dann längstens alle fünf Jahre zur Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen verpflichtet. Für Ehrenamtliche gilt diese Pflicht abhängig von Art, Dauer und Intensität des Kontaktes mit „Minderjährigen und Volljährigen in Abhängigkeitsverhältnissen“. Alle Mitarbeitenden werden zudem verpflichtet, einen Verdacht auf sexualisierte Gewalt oder einen Verstoß gegen das sexuelle Abstinenzgebot an eine noch einzurichtende zentrale Melde- und Ansprechstelle zu melden. Teil des Gesetzes ist zudem ein Einstellungsverbot für Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt worden sind. Alle Körperschaften und Einrichtungen werden außerdem verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erstellen. Auf allen Ebenen der Evangelischen Kirche im Rheinland – also auch bei den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden – sind solche Konzepte bereits in Arbeit bzw. beschlossen.

Pressekonferenz zum Nachsehen und Nachlesen
Was im Umgang mit sexualisierter Gewalt aktuell in der Evangelischen Kirche im Rheinland Sache ist, welche Hilfen es für Betroffene gibt und was das Gesetz umfasst, haben Fachleute am Dienstag in einer Pressekonferenz erläutert.
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Stichwort: Rheinisches Kirchengebiet
Die Evangelische Kirche im Rheinland hat rund 2,45 Millionen Mitglieder und erstreckt sich über Gebiete in den vier Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Hessen. Sie umfasst weitgehend das Gebiet der früheren preußischen Rheinprovinz. Ihre 668 Kirchengemeinden sind in 37 Kirchenkreisen zusammengeschlossen.
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Autor und Kontakt: Pressesprecher Jens Peter Iven, jens.iven@ekir.de, Telefon 0211 4562-373
 

 

 

 

verantwortlich: Pressesprecher Kirchenrat Jens Peter Iven
73. Tagung der Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland | Arbeitsbereich Kommunikation |
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