Neues Klimaschutzgesetz – neue Anstrengungen für die Immobilienbranche/ Neue ImmoWertV 2021 soll 2022 in Kraft treten
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Sehr geehrter Herr Do,
das Bundesverfassungsgericht hat es entschieden und die Bundesregierung hat prompt geliefert: Das Klimaschutzgesetz wurde erheblich nachgeschärft. Es soll zum einen viel mehr CO2 eingespart werden als bisher geplant, und zum anderen muss jetzt alles deutlich schneller voran gehen – bis 2045 statt bis 2050 soll Deutschland schon klimaneutral sein. Das betrifft auch Gebäude und bringt neue Anstrengungen für die Immobilienbranche mit sich. Mehr dazu lesen Sie in unserem ersten Beitrag.
 
Das Bundeskabinett war auch sonst fleißig und hat die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) auf den Weg gebracht. Diese soll das Wertermittlungsrecht übersichtlicher und anwenderfreundlicher machen. Die Neuregelung soll 2022 in Kraft treten.
 
Wir wünschen eine spannende Lektüre
 
Ihre Redaktion Immobilienwirtschaft
 
 
Schärferes Klimaschutzgesetz fordert Immobilienbranche heraus
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ImmoWertV-Reform vom Kabinett beschlossen
Wertermittlungsrecht ImmoWertV Häuser verschiedene GrößenDie ImmoWertV 2021 ist vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus. Ein Inkrafttreten der Neuregelung ist für Anfang 2022 geplant.
 
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Wohnungsbau am Ortsrand: § 13b BauGB wird verlängert
Dorf Idylle Grüne Wiese§ 13b Baugesetzbuch (BauGB) erleichtert das Bauen am Ortsrand erheblich. Die Regelung lief jedoch Ende 2019 aus – mit der Bauland-Novelle (Baulandmobilisierungsgesetz) wird sie wieder aktiviert. Kritiker bezweifeln, dass das Instrument zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum taugt.
 
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Fifty-Fifty beim CO2-Preis: Vermieter sollen mitzahlen
CO2 Atome schwebendSeit Januar 2021 gilt der neue CO2-Preis für Gebäude und macht das Heizen mit Öl und Gas teurer. Darüber, wer die Mehrkosten zahlen soll, gab es lange Streit – nur der Mieter oder auch der Vermieter? Jetzt hat sich die Bundesregierung auf einen Fifty-Fifty-Kompromiss geeinigt.
 
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Aareon Live – digital und interaktiv am 10. Juni 2021
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Umwandlung von Mietwohnungen muss genehmigt werden
Wohnhaus Altbau Fenster Fassade Ein direktes "Umwandlungsverbot" ist es nicht, doch wer Mietwohnungen im großen Stil verkaufen will, braucht künftig – vorerst befristet bis Ende 2025 – eine Genehmigung. Ausnahmen regelt das Baulandmobilisierungsgesetz, das der Bundestag verabschiedet hat.
 
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Recycling von Bauabfällen wird bundesweit geregelt
Bauschutt AbrissBaumaterialien werden knapp und teurer – wenn sie überhaupt noch lieferbar sind. Das Recycling von Bauschutt könnte eine Lösung sein. Das Bundeskabinett hat jetzt bundesweit einheitliche Regeln für den Einsatz von mineralischen Abfällen beschlossen. Streit ist um den Rohstoff Holz entbrannt.
 
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Haus aus Holz gesägt, Stapel MünzenBayern hat im Zuge der Grundsteuerreform überhaupt erst eine Länderöffnungsklausel durchgesetzt, die es möglich macht, vom Bundesmodell abzuweichen. Nun ist ausgerechnet der bayerische Sonderweg für ein "reines Flächenmodell" womöglich verfassungswidrig, wie ein Rechtsgutachten beweisen will.
 
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MagazinbeitragTokenisierung: Zukunftspotenzial mit Restrisiko
 
Vonovia hat erstmals eine Namensschuldverschreibung mit Blockchain-Technologie emittiert. Das Volumen von 20 Millionen Euro wurde von der M.M.Warburg Bank übernommen. Nun müssen traditionell konservative Immobilieninvestoren vom Modell überzeugt werden.
 
 
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Der neue L'Immo Podcast
Mehr Gemeinwohl dank Mietenstopp?
Header L'Immo Podcast mit Alexander Rychter, VdW Rheinland WestfalenExplodierende Grundstückspreise, steigende Kosten für Baustoffe – die Rahmenbedingungen für bezahlbares Wohnen werden nicht besser, die Rufe danach immer lauter. Alexander Rychter, Verbandsdirektor des VdW Rheinland Westfalen, spricht im L'Immo-Podcast darüber, was für mehr sozialen Wohnungsbau braucht.
 
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Immobilienklima: The Sky is the Limit?
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Lesen Sie die aktuelle Ausgabe der Immobilienwirtschaft auch digital: Auf Laptop, Tablet, Smartphone & Co. Die digitalen Ausgaben finden Sie im Bereich "Mein Konto" oder auf www.haufe.de/immobilien.
 
 
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BGHVerjährung von Ansprüchen wegen nicht erfüllter Umbaupflicht
Mitternacht UhrFührt ein gewerblicher Mieter vereinbarte Umbauten der Mietsache, die bei der Rückgabe Bestand haben sollten, nicht oder nicht vollständig aus, verjähren diesbezügliche Ersatzansprüche des Vermieters innerhalb von sechs Monaten nach der Rückgabe des Mietobjekts.
 
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